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INHALT
Gesetz zur Anpassung des Landesrechts an das Erste Gesetz zur Reform des Strafrechts Vom 7. April 1970
- Gesetz zur Anpassung des Landesrechts an das Erste Gesetz zur Reform des Strafrechts Vom 7. April 1970
- ERSTER ABSCHNITT Überleitung von Strafdrohungen
- Artikel 1 Überleitung von Freiheitsstrafdrohungen
- Artikel 2 Mindest- und Höchstmaße
- Artikel 3 Wahlweise Androhung von Freiheitsstrafen
- Artikel 4 Androhung von Ersatzfreiheitsstrafen
- ZWEITER ABSCHNITT Anpassung von Gesetzen
- DRITTER ABSCHNITT Schlußvorschriften
- Artikel 26 Nebenfolgen einer früheren Verurteilung
- Artikel 27 Verweisungen
- Artikel 28 Inkrafttreten
- Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:
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