ErzieherVO
INHALT
Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialpädagogik-Berufskollegs (Erzieherverordnung - ErzieherVO)
- Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialpädagogik-Berufskollegs (Erzieherverordnung - ErzieherVO)
- ABSCHNITT 1 Allgemeines
- § 1 Zweck der Ausbildung
- § 2 Dauer, Gliederung und Abschluss der Ausbildung
- § 3 Bildungsplan, Stundentafel
- § 4 Pflichtbereich, maßgebende Fächer und Handlungsfelder
- § 5 Klassenarbeiten, gleichwertige Leistungsfeststellungen
- ABSCHNITT 2 Aufnahmeverfahren
- § 6 Aufnahmevoraussetzungen
- § 7 Aufnahmeantrag
- § 8 Auswahlverfahren
- § 9 Beratungsgespräch
- ABSCHNITT 3 Praktische Ausbildung
- § 10 Allgemeines
- § 11 Einrichtungen der praktischen Ausbildung
- § 12 Wechsel der Einrichtung während der schulischen Ausbildung
- § 13 Durchführung der praktischen Ausbildung
- § 14 Bewertung
- ABSCHNITT 4 Versetzung, Wiederholung
- § 15 Voraussetzungen für die Versetzung
- § 16 Wiederholung bei Nichtversetzung, Entlassung
- ABSCHNITT 5 Prüfung zum Abschluss der schulischen Ausbildung
- § 17 Zweck der Prüfung
- § 18 Teile der Prüfung
- § 19 Ort und Zeitpunkt der Prüfung
- § 20 Zulassung zur Prüfung, Anmeldenoten
- § 21 Prüfungsausschuss, Fachausschüsse
- § 22 Facharbeit
- § 23 Schriftliche Prüfung
- § 24 Mündliche Prüfung, Präsentation der Facharbeit
- § 25 Ermittlung des Prüfungsergebnisses
- § 26 Zeugnis
- § 27 Wiederholung der Prüfung, Entlassung
- § 28 Nichtteilnahme, Rücktritt
- § 29 Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße
- ABSCHNITT 6 Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife
- § 30 Allgemeines
- § 31 Durchführung der Prüfung
- § 32 Zeugnis der Fachhochschulreife
- ABSCHNITT 7 Prüfung für Schulfremde
- § 33 Teilnehmerinnen und Teilnehmer
- § 34 Teile der Schulfremdenprüfung, Zeitpunkt
- § 35 Meldung
- § 36 Voraussetzungen für die Zulassung
- § 37 Entscheidung über die Zulassung, Ort der Schulfremdenprüfung
- § 38 Durchführung der Schulfremdenprüfung
- ABSCHNITT 8 Berufspraktikum
- § 39 Allgemeines
- § 40 Befreiung vom Berufspraktikum
- § 41 Praktikumsstellen
- § 42 Ausbildung
- ABSCHNITT 9 Kolloquium, Abschluss der Ausbildung, staatliche Anerkennung
- § 43 Zweck des Kolloquiums
- § 44 Antrag, Zulassung
- § 45 Prüfungsausschuss, Fachausschüsse
- § 46 Durchführung des Kolloquiums
- § 47 Abschluss der Ausbildung, staatliche Anerkennung
- § 48 Sonderregelungen
- ABSCHNITT 10 Anerkennung im Ausland erworbener beruflicher Qualifikationen
- § 49 Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen
- ABSCHNITT 11 Schlussbestimmung
- § 49a Übergangsbestimmungen
- § 50 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1
- Fußnoten
- Anlage 2
- Fußnoten
Feedback