AGSGB XII 
                
                
            INHALT
Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AGSGB XII) Vom 1. Juli 2004
- Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AGSGB XII) Vom 1. Juli 2004
 - § 1 Träger der Sozialhilfe
 - § 2 Sachliche Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe
 - § 2a Örtliche Zuständigkeit für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
 - § 3 Heranziehung kreisangehöriger Gemeinden
 - § 4 Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen
 - § 5 Vorläufige Hilfeleistung
 - § 6 Kosten der Sozialhilfe
 - § 7 Weiterleitung der Bundesmittel für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Haftung der Träger der Sozialhilfe
 - § 7 a Weiterleitung der Erstattung des Barbetrags durch den Bund in den Jahren 2017 bis 2019
 - § 7b Weiterleitung der Erstattung des Barbetrags durch den Bund ab dem Jahr 2020
 - § 8 Zusammenarbeit der Träger der Sozialhilfe und der freien Wohlfahrtspflege
 - § 8a Vertretungen der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen beim Abschluss der Rahmenverträge nach § 80 SGB XII
 - § 9 Beteiligung sozial erfahrener Dritter
 - § 10 Ausschluss der Kostenerstattung