DVO PolG
INHALT
Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes (DVO PolG) Vom 16. September 1994
- Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes (DVO PolG) Vom 16. September 1994
- ERSTER TEIL Maßnahmen der Polizei
- ERSTER ABSCHNITT Durchführung von Einzelmaßnahmen
- § 1 Durchführung des Gewahrsams
- § 2 Durchsuchung von Wohnungen
- § 3 Verwahrung und Notveräußerung sichergestellter und beschlagnahmter Sachen und Tiere
- ZWEITER ABSCHNITT Datenerhebung und weitere Verarbeitung der erhobenen personenbezogenen Daten
- § 4 Übertragung der Anordnungs- und Antragsbefugnis
- § 5 Überprüfungsfristen für vom Polizeivollzugsdienst gespeicherte personenbezogene Daten
- § 6 (aufgehoben)
- § 7 (aufgehoben)
- ZWEITER TEIL Aufgaben und Gliederung der Polizeidienststellen und von Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst
- ERSTER ABSCHNITT Allgemeines
- § 8 Zusammenarbeit der Polizeidienststellen
- § 9 Befugnisse der Staatsanwaltschaft
- ZWEITER ABSCHNITT Landeskriminalamt
- § 10 Allgemeines
- § 11 Einzelne Aufgaben
- § 12 Verfolgungszuständigkeit
- § 13 Zusammenarbeit des Landeskriminalamtes mit anderen Polizeidienststellen
- § 14 Weisungsbefugnis der Staatsanwaltschaft
- DRITTER ABSCHNITT Polizeipräsidium Einsatz
- § 15 Allgemeines
- § 16 Aufgaben
- § 17 Einsatz
- § 18 Wasserschutzpolizei
- VIERTER ABSCHNITT Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei
- § 19 Allgemeines
- § 20 Aufgaben
- § 21 (aufgehoben)
- § 22 (aufgehoben)
- FÜNFTER ABSCHNITT Regionale Polizeipräsidien
- § 23 Aufgaben
- § 24 (aufgehoben)
- § 25 (aufgehoben)
- § 26 (aufgehoben)
- DRITTER TEIL Übertragung von Zuständigkeiten auf Polizeidienststellen anderer Länder und des Bundes
- § 27 Übertragung von Zuständigkeiten auf Polizeidienststellen des Freistaates Bayern
- § 28 Übertragung von Zuständigkeiten auf Polizeidienststellen des Landes Hessen
- § 29 Übertragung von Zuständigkeiten auf Polizeidienststellen des Landes Rheinland-Pfalz
- § 30 Übertragung von Zuständigkeiten auf Polizeidienststellen des Bundes
- VIERTER TEIL Gemeindliche Vollzugsbedienstete
- § 31 Aufgaben der gemeindlichen Vollzugsbediensteten
- § 32 Öffentliche Bekanntmachung
- FÜNFTER TEIL Schlußvorschriften
- § 33 Inkrafttreten; Außerkrafttreten von Vorschriften
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