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INHALT
Verordnung des Sozialministeriums über die Weiterbildung in den Pflegeberufen für die pflegerische Leitung einer Station oder Einheit (Weiterbildungsverordnung - Stationsleitung) Vom 19. Dezember 2000
- Verordnung des Sozialministeriums über die Weiterbildung in den Pflegeberufen für die pflegerische Leitung einer Station oder Einheit (Weiterbildungsverordnung - Stationsleitung) Vom 19. Dezember 2000
- ERSTER ABSCHNITT Allgemeines
- § 1 Zweck der Weiterbildung
- § 2 Dauer, Gliederung und Abschluss der Weiterbildung
- § 3 Lehrfächer und Übungsbereiche
- § 4 Unterbrechungen, Versäumte Ausbildungszeiten
- § 5 Notenstufen
- ZWEITER ABSCHNITT Aufnahme
- § 6 Aufnahmevoraussetzungen
- § 7 Aufnahmeantrag
- DRITTER ABSCHNITT Abschlussprüfung
- § 8 Zweck der Prüfung
- § 9 Teile der Prüfung
- § 10 Zulassung zur Prüfung
- § 11 Prüfungsausschuss
- § 12 Abnahme der Prüfung
- § 13 Schriftliche Prüfung
- § 14 Mündliche Prüfung
- § 15 Ermittlung des Prüfungsergebnisses
- § 16 Zeugnis
- § 17 Wiederholung der Prüfung
- § 18 Nichtteilnahme, Rücktritt
- § 19 Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße
- § 20 Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen, vorübergehende und gelegentliche Dienstleistung
- VIERTER ABSCHNITT Schlussbestimmungen
- § 21 Übergangsregelungen
- § 22 Inkrafttreten
- Anlage
- Weiterbildungszeugnis
- Prüfungsergebnis
- Fußnoten
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