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INHALT
Zweites Gesetz zur Errichtung der Hochschule Esslingen sowie der Hochschule Mannheim Vom 1. Januar 2005
- Zweites Gesetz zur Errichtung der Hochschule Esslingen sowie der Hochschule Mannheim Vom 1. Januar 2005
- Erster Abschnitt Hochschule Esslingen
- § 1 Errichtung und Rechtsnachfolge
- § 2 Gemeinsamer Aufsichtsrat
- § 3 Gründungssenat
- § 4 Gründungsvorstand und Vorstand
- Zweiter Abschnitt Hochschule Mannheim
- § 5 Errichtung und Rechtsnachfolge
- § 6 Gemeinsamer Aufsichtsrat
- § 7 Gründungssenat
- § 8 Gründungsvorstand und Vorstand
- Dritter Abschnitt Schlussvorschriften
- § 9 Übergangsbestimmungen
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