APrOHeilPäd
INHALT
Verordnung des Sozialministeriums über die Ausbildung und die Prüfung an den Fachschulen für Sozialwesen der Fachrichtung Heilpädagogik (Heilpädagogenverordnung - APrOHeilPäd) Vom 13. Juli 2004
- Verordnung des Sozialministeriums über die Ausbildung und die Prüfung an den Fachschulen für Sozialwesen der Fachrichtung Heilpädagogik (Heilpädagogenverordnung - APrOHeilPäd) Vom 13. Juli 2004
- ERSTER ABSCHNITT Allgemeines
- § 1 Ziel der Ausbildung
- § 2 Dauer, Gliederung und Abschluss der Ausbildung
- § 3 Gesamtverantwortung für die Ausbildung
- § 4 Bildungsplan, Stundentafel
- ZWEITER ABSCHNITT Aufnahmeverfahren und Entlassungen
- § 5 Aufnahmevoraussetzungen
- § 6 Vorzeitige Beendung des Fachschulbesuchs
- DRITTER ABSCHNITT Prüfung und Prüfungszeugnis
- § 7 Teile der staatlichen Prüfung
- § 8 Anmeldenoten
- § 9 Zulassung zur Prüfung
- § 10 Prüfungsausschuss
- § 11 Fachausschüsse
- § 12 Schriftliche Prüfung
- § 13 Facharbeit mit nachfolgendem Kolloquium
- § 14 Ermittlung der Prüfungsnoten
- § 15 Ermittlung des Prüfungsergebnisses
- § 16 Prüfungszeugnis
- § 17 Wiederholung der Prüfung
- § 18 Nichtteilnahme, Rücktritt
- § 19 Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße
- VIERTER ABSCHNITT Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
- § 20 Führung der Berufsbezeichnung
- § 20a (aufgehoben)
- § 21 Voraussetzungen der Erlaubniserteilung und des Erlaubnisentzugs
- § 22 Verfahrensbestimmungen für die Erlaubniserteilung und den Erlaubnisentzug
- § 23 Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen, vorübergehende und gelegentliche Dienstleistung und Vorwarnmechanismus
- FÜNFTER ABSCHNITT Schlussvorschriften
- § 24 Inkrafttreten, Übergangsvorschriften
- Anlage 1
- Stundentafel
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
- Anlage 5
- "Staatlich anerkannte Heilpädagogin"*
- "Staatlich anerkannter Heilpädagoge"*
- Fußnoten
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