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INHALT
Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Ernährung und Hauswirtschaft Vom 23. September 1993
- Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Ernährung und Hauswirtschaft Vom 23. September 1993
- ERSTER ABSCHNITT Allgemeines
- § 1 Zweck der Ausbildung
- § 2 Dauer, Gliederung und Abschluß der Ausbildung
- § 3 Bildungsplan, Stundentafel
- ZWEITER ABSCHNITT Aufnahmeverfahren
- § 4 Aufnahmevoraussetzungen
- § 5 Aufnahmeantrag
- DRITTER ABSCHNITT Ordentliche Abschlußprüfung
- § 6 Zweck der Prüfung
- § 7 Teile der Prüfung
- § 8 Abnahme der Prüfung
- § 9 Anmeldenoten, Zulassung zur Prüfung
- § 10 Prüfungsausschuß, Fachausschüsse
- § 11 Schriftliche Prüfung
- § 12 Betriebsorganisatorische Prüfung
- § 13 Mündliche Prüfung
- § 14 Ermittlung des Prüfungsergebnisses
- § 15 Zeugnis
- § 16 Wiederholung der Prüfung, Entlassung
- § 17 Nichtteilnahme, Rücktritt
- § 18 Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße
- VIERTER ABSCHNITT Prüfung für Schulfremde
- § 19 Teilnehmerin
- § 20 Zeitpunkt
- § 21 Meldung
- § 22 Voraussetzungen für die Zulassung
- § 23 Entscheidung über die Zulassung
- § 24 Durchführung der Prüfung
- FÜNFTER ABSCHNITT Schlußbestimmungen
- § 25 Inkrafttreten, Geltungsbereich
- Anlage
- Stundentafel der Fachschule für Ernährung und Hauswirtschaft (Anlage zu § 3 Abs. 1)
- Fußnoten
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