AAZuVO 
                
                
            INHALT
Verordnung der Landesregierung und des Justizministeriums über Zuständigkeiten nach dem Aufenthaltsgesetz, dem Asylgesetz und dem Flüchtlingsaufnahmegesetz sowie über die Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer (Aufenthalts- und Asyl-Zuständigkeitsverordnung - AAZuVO) Vom 2. Dezember 2008
- Verordnung der Landesregierung und des Justizministeriums über Zuständigkeiten nach dem Aufenthaltsgesetz, dem Asylgesetz und dem Flüchtlingsaufnahmegesetz sowie über die Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer (Aufenthalts- und Asyl-Zuständigkeitsverordnung - AAZuVO) Vom 2. Dezember 2008
 - § 1 Begriffsbestimmungen
 - § 2 Ausländerbehörden
 - § 3 Örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörden
 - § 4 Sachliche Zuständigkeiten der unteren Ausländerbehörden
 - § 5 Zuständigkeiten der Regierungspräsidien bei Asylsuchenden, Asylbewerbern und deren Familienangehörigen
 - § 6 Zuständigkeiten der Regierungspräsidien für Ausweisungen und weitere Maßnahmen
 - § 7 (aufgehoben)
 - § 8 Landesweite Zuständigkeiten des Regierungspräsidiums Karlsruhe für aufenthaltsbeendende Maßnahmen und Prüfungen einer missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft
 - § 9 Örtliche und sachliche Zuständigkeit für Entscheidungen zum Einreise- und Aufenthaltsverbot
 - § 10 Beauftragung der unteren Ausländerbehörden
 - § 11 Zustimmungsvorbehalte
 - § 12 (aufgehoben)
 - § 13 Ausländerrechtliche Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Karlsruhe nach dem Aufenthaltsgesetz für unerlaubt eingereiste Ausländer
 - § 14 Weiterübertragung von Ermächtigungen
 - § 15 Übergangsbestimmungen
 - § 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten