...abgabe nach § 160 des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch an die örtlichen Träger bei den kreisfreien Städten, Großen kreisangehörigen Städten und Kreisen in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2019
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Satzung des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Inklusionsamt Arbeit aus der Ausgleichsabgabe nach § 160 des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch an die örtlichen Träger bei den kreisfreien Städten, Großen kreisangehörigen Städten und Kreisen in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2019

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