LAG
INHALT
Vereinbarung nach § 313 Lastenausgleichsgesetz (LAG) über die Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der in § 305 Abs. 1 LAG genannten Vorschriften auf das Bundesausgleichsamt
- Vereinbarung nach § 313 Lastenausgleichsgesetz (LAG) über die Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der in § 305 Abs. 1 LAG genannten Vorschriften auf das Bundesausgleichsamt
- § 1 Übertragung der Zuständigkeit
- § 2 Ausnahmen von der Übertragung der Zuständigkeit
- § 3 Mit der Übertragung der Zuständigkeit auf das Bundesausgleichsamt übergehende Aufgaben
- § 4 Erklärung
- § 5 Bekanntmachung im Bundesanzeiger
- Fussnoten
Feedback