Weisungen zur Koordination der Stoffpläne im gebrochenen und ungebrochenen Bildungsw... (624.311)
INHALT
Weisungen zur Koordination der Stoffpläne im gebrochenen und ungebrochenen Bildungsweg zwischen den Sekundarschulen und der 1. und 2. Klasse des Untergymnasiums
- Weisungen zur Koordination der Stoffpläne im gebrochenen und ungebrochenen Bildungsweg zwischen den Sekundarschulen und der 1. und 2. Klasse des Untergymnasiums
- § 1 Geltungsbereich, Verbindlichkeit
- 1. und 2. Klasse der Untergymnasien aller kantonalen und privaten Mittelschu-
- § 2 Übergangsregelung
- § 3 Aufhebung des bisherigen Lehrplanes
- 14. Februar 1963
- § 4 Inkrafttreten, Veröffentlichung
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