Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (430.120.1)
INHALT
Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen
- Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen
- 30. März 1911
- 1. das vorausgehende Verfahren wurde in Ü bereinstimmung mit den Grund-
- 2. die Lösungsvorschläge wurden von einem unabhängigen Expertengremium
- 3. der Auftraggeber hat sich in der Ausschreibung vorbehalten, den Folge-
- 9. Mai 1992 (SR 0.814.01);
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