Zivilprozessordnung (232.110)
INHALT
Zivilprozessordnung
- Zivilprozessordnung
- 1. Örtliche Zuständigkeit
- § 1 3 Zivilsachen
- § 2 4 Betreibungssachen
- § 3 – 15 5
- § 16 6 Massgebender Zeitpunkt
- 2. Sachliche Zuständigkeit
- § 17 Verweisung
- § 18 Streitwert:
- § 19 b) Mehrere Klagen und Widerklage
- § 20 c) Nebenansprüche
- § 21 d) Wiederkehrende Leistungen
- § 22 e) Geschätzter Streitwert
- § 23 f) Dienstbarkeiten
- § 24 Sachzusammenhang
- § 25 Fortdauer der Zuständigkeit
- 1. Prozessfähigkeit und Ve rtretung
- § 26 Prozessfähigkeit
- § 27 b) Bei Rechtsgefährdung
- § 28 7 Vertretung:
- § 29 b) Zustellungsempfänger
- § 30 c) In Familienrechtssachen
- § 31 8
- § 32 Prozessvollmacht:
- § 33 b) Umfang
- § 34 c) Im summarischen Verfahren
- § 35 d) Mängel
- 2. Streitgenossenschaft
- § 36 Notwendige Streitgenossen
- § 37 Einfache Streitgenossen
- § 38 Interne Aufteilung
- 3. Intervention und Streitverkündung
- § 39 Hauptintervention
- § 40 Nebenintervention:
- § 41 b) Wirkungen
- § 42 Streitverkündung:
- § 43 b) Wirkungen
- § 44 Austritt der Hauptpartei
- 4. Parteiwechsel
- § 45
- § 46 Verhalten im Prozess
- § 47 Interesse am Prozess
- § 48 Prozessleitung
- § 49 Förderung des Prozesses
- § 50 Verhandlungs- und Dispositionsmaxime
- § 51 Richterliche Fragepflicht
- § 52 Rechtliches Gehör
- § 53 9 Rechtsanwendung
- § 54 Klagehäufung
- § 55 10 Widerklage
- § 56 Klageänderung
- § 57 11 Vergleichsverhandlung
- § 58 Gerichtsordnung
- 1. Gerichtskosten und Prozessentschädigung
- § 59 Kosten:
- § 60 b) Bei Gegenstandslosigkeit und Vergleich
- § 61 c) Haftung
- § 62 Prozessentschädigung
- § 63 b) Bemessung
- § 64 Streitgenossen
- § 65 12 Zeitpunkt der Festsetzung
- § 66 13 Kosten und Entschädigung im Sühneverfahren
- 2. Kostenvorschuss und Kaution
- § 67 Allgemeine Kostenvorschusspflicht
- § 68 14 Kautionspflicht für Entschädigung
- 1. wenn sie in der Schweiz keinen Wohnsitz hat oder ihre Wohnadresse in der
- 2. wenn innert der letzten fünf Jahre in der Schweiz oder im Ausland über sie
- 3. wenn auf sie provisorische oder definitive inländische oder ausländische
- 4. wenn sie eine juristische Person oder Handelsgesellschaft ist, die sich in
- 5. wenn sie ein Verein oder eine Stiftung ist und nicht im Handelsregister
- 6. wenn eine Konkurs- oder Nachlassmasse klagt.
- § 69 Kaution bei Streitgenossenschaft
- § 70 Höhe von Vorschuss und Kaution
- § 71 Art des Vorschusses und der Kaution
- § 72 Säumnisfolgen
- § 73 Vorsorgliche Massnahmen
- 3. Unentgeltliche Prozessführung
- § 74 Unentgeltliche Prozessführung:
- § 75 b) Wirkungen
- § 76 c) Im Sühneverfahren
- § 77 Unentgeltlicher Rechtsvertreter:
- § 78 b) Honorierung
- § 79 Gemeinsame Bestimmungen:
- § 80 b) Entzug der Bewilligung
- § 81 15 c) Rückerstattungspflicht
- § 82 16 Grundsatz
- § 83 Verfahren:
- § 84 b) Streitwert
- § 85 c) Beweise
- § 86 d) Sühneversuch
- § 87 17 Abschluss des Verfahrens:
- § 88 b) Ohne Sühneverhandlung
- § 89 c) Inhalt der Weisung
- 1. die Bezeichnung des Gerichtes, an welches sie gerichtet wird;
- 2. die Bezeichnung der Parteien mit Namen oder Firma und Adresse, bei na-
- 3. den Namen und die Adresse der allfä lligen Vertreter;
- 4. das Rechtsbegehren des Klägers, die Stellungnahme des Beklagten dazu
- 5. die Angaben beider Parteien über die Höhe des Streitwertes;
- 6. das Datum der Klageeinleitung;
- 7. Angaben über die Durchführung und das Ergebnis des Sühneverfahrens;
- 9. den Hinweis auf die Gültigkeitsdauer der Weisung;
- 10. die Unterschrift des Vermittlers sowie die Daten der Ausstellung und der
- § 90 18 Verfall der Weisung
- § 91 19 Einreichung der Weisung
- § 92 Direkte Klageerhe bung:
- § 93 20 b) Beim Bezirksgericht
- 1. (aufgehoben)
- 2. Klagen auf Feststellung des Personen- und Fam ilienstandes sowie auf An-
- 3. Klagen, die gemäss Spezialgesetzge bung direkt dem Gericht einzureichen
- § 94 c) In dringenden Fällen
- § 95 Form und Inhalt
- § 96 21 Wirkungen der Rechtshängigkeit
- 1. Klageänderung ist nur im Rahmen dieser Veror dnung sowie zur Verdeutli-
- 2. Wird die Sache nachher anderweitig rechtshängig gemacht, so kann die
- 3. Der Streitgegenstand darf nicht ohne Bewilligung des Gerichtes zum Nach-
- 4. Die Klage kann nicht unter Vorbehalt der Wiedereinbringung zurückgezogen
- § 97 Prüfung der Prozessvoraussetzungen
- § 98 Mängel des Sühneverfahrens
- § 99 22 Vorsorgliche Massnahmen
- § 100 Einrede der Unzuständigkeit
- § 101 Prozessüberweisung
- § 102 Behauptungslast
- § 103 Verspätetes Vorbringen
- § 104 23 b) Ausnahmen
- 1. Anträge, die erst am Laufe des Prozesses veranlasst werden;
- 2. Behauptungen, Bestreitungen und Einreden, deren Richti gkeit sich aus den
- 3. Tatsachen, Bestreitungen und Einreden, von denen die Partei glaubhaft
- 4. Tatsachen, die das Gericht von Amtes wegen zu beachten hat;
- 5. Behauptungen und Bestreitungen nach gerichtlichen Anordnungen als Folge
- § 105 Beschränkung des Prozessthemas
- § 106 Widerklage
- § 107 Klageantwort
- § 108 24 Referentenaudienz
- § 109 25 Fortsetzung des Verfahrens
- § 110 Verfahren vor dem Einzelrichter
- § 111 Säumnis im mündlichen Verfahren
- 1. dem Beklagten, welcher der Sühneverhandlung ohne genügende Entschuldi-
- 2. einer Partei, die der Referentenaudienz ohne genügende Entschuldigung
- 3. einer Partei, an die im Inland keine Zustellungen erfolgen können;
- 4. einem Beklagten, der trotz Nachfrist keine Klageantwort eingereicht hat.
- § 112 26 Säumnis im schriftlichen Verfahren
- § 113 Besondere Bestimmungen bei Säumnis des Beklagten
- § 114 Säumnis mit Replik und Duplik
- 1. Allgemeine Vorschriften
- § 115 Beweisgegenstand
- § 116 Beweissicherung
- § 117 Beweisbeschluss
- § 118 Beweiserhebung von Amtes w egen
- § 119 Änderung des Beweisbeschlusses
- § 120 Delegation
- § 121 Schutzmassnahmen
- § 122 Beweisverhandlung
- § 123 Stellungnahme der Parteien
- § 124 Beweiswürdigung
- 2. Parteibefragung
- § 125 Persönliche Befragung
- § 126 Beweisaussage
- § 127 Gemeinsame Bestimmungen:
- § 128 b) Auswärtige Parteien
- § 129 c) Verhinderung
- § 130 d) Form der Befragung
- 3. Zeugnis
- § 131 27 Zeugnisfähigkeit und Zeugnispflicht
- § 132 28 Zeugnisverweigerungsrecht
- 1. Aussagen, die zur Schande oder zum unmittelbaren Nachteil des Zeugen
- 2. Aussagen über Tatsachen, welche dem Zeugen in seiner Stellung als Seel-
- 3. Aussagen über Amtsgeheimnisse, solange die zuständige Behörde den Zeu-
- § 133 Ausschluss von den Verhandlungen
- § 134 Zeugenvorladung
- § 135 29 Säumnisfolgen
- § 136 Form der Einvernahme:
- § 137 b) Gegenstand
- 1. über Name, Geburtsdatum, Heimat, Wohnort und Beruf;
- 2. über seine persönlichen Beziehungen zu den Parteien sowie über andere
- 3. über seine Wahrnehmungen zur Sache; ist er sachverständig, so kann er
- § 138 c) Konfrontation
- § 139 Verweisung auf Parteibefragung
- § 140 Schriftliche Auskünfte
- 4. Augenschein
- § 141 Voraussetzung und Durchführung
- § 142 Duldungspflicht
- 5. Gutachten
- § 143 Voraussetzungen
- § 144 Ernennung der Sachverständigen
- § 145 Ausstand
- § 146 Ermahnung
- § 147 Instruktion
- § 148 Erhebungen
- 1. wenn es die Erhebungen des Sachverständigen nicht als zum Beweis taug-
- 2. wenn sich die Betroffenen dem Vorgehen des Sachverständigen widersetzen.
- § 149 Duldungspflicht
- § 150 Erstattung des Gutachtens
- § 151 Säumnisfolgen
- § 152 Stellungnahme der Parteien
- § 153 Behebung von Mängeln
- § 154 Teilnahme am Verfahren
- § 155 Entschädigung
- 6. Urkunden
- § 156 Einreichungspflicht:
- § 157 b) Dritte
- § 158 c) Wirtschaftliche Identität
- § 159 Form der Urkunde
- § 160 Prüfung der Echtheit
- § 161 Endentscheid
- § 162 Vor- und Teilentscheid
- § 163 Rechtskraft:
- § 164 30 b) Materielle Rechtskraft
- § 165 Verweisung
- § 166 Einleitung des Verfahrens
- § 167 Verhandlung
- § 168 Säumnisfolgen:
- § 169 b) Beklagter
- § 170 Beweismittel:
- § 171 b) Bezeichnung
- § 172 31 Verfahren auf einseitiges Vorbringen
- § 173 32 Eheschutzverfahren
- § 174 Illiquidität
- § 175 Rechtskraft
- § 176 33 Zulässigkeit
- 1. zur Vollstreckung rechtskräftiger gerichtlicher Entscheide;
- 2. zur schnellen Handhabung klaren Rechtes bei nicht streitigen oder sofort
- 3. Zur Abwehr eines drohenden, nicht leicht wieder gutzumachenden Nach-
- § 177 34 Anordnungen
- 1. in Befehlen und Verboten hung von
- 2. in Massnahmen, welche den Beklagten an der Verfügung über bestimmte
- 3. in der Zusprechung dinglicher Rechte an Grundstü cken gemäss den Art.
- 4. in Anweisungen an den Grundbuchführer.
- § 178 Provisorische Befehle und Verbote
- § 179 35 Allgemeine Verbote
- § 180 Illiquidität
- § 181 Besondere Vorschriften für vorsorgliche Massnahmen:
- § 182 b) Klagefrist
- § 183 c) Aufhebung und Änderung
- § 184 d) Schadenersatzpflicht
- § 185 Vorsorgliche Beweisabnahme:
- § 186 b) Zuständigkeit
- § 187 c) Verfahren
- § 188
- § 189 36 Zuständigkeit bei internationaler Schiedsgerichtsbarkeit
- § 189a 37 Schiedsgerichtsverfahren
- § 190 38 Zulässigkeit
- 1. der Bezirksgerichte;
- 2. der Einzelrichter im beschleunigten Verfahren, sofern der Streitwert wenigs-
- § 191 Aufschiebende Wirkung
- § 192 39 Berufungserklärung
- § 193 Überweisung an die Berufungsinstanz
- § 194 Nichteintreten
- § 195 40 Berufungsschrift
- § 196 41 Berufungsantwort
- § 197 42 Anschlussberufung
- § 198 43 Beschränktes Novenrecht
- § 199 44 Ehesachen
- § 200 45 Berufungsverhandlung
- § 201 Umfang der Überprüfung
- § 202 Berufungsentscheide
- § 203 46 Zulässigkeit:
- 1. Erledigungsbeschlüsse und -verfügungen;
- 2. Beschlüsse und Verfügungen, die auf Grund von § 162 getroffen werden;
- 3. Urteile, die nur in Bezug auf die Kosten- und Entschädigungsfolgen ange-
- 4. prozessleitende Entscheide, mit welchen eine Unzuständigkeitseinrede ver-
- § 204 47 b) im summarischen Verfahren
- § 205 c) Berechtigung Dritter
- § 206 d) Ausschluss des Rekurses
- § 207 Aufschiebende Wirkung
- § 208 48 Frist und Form des Rekurses
- § 209 49 Rekursantwort
- § 210 Anschlussrekurs und Novenrecht
- § 211 Umfang der Überprüfung
- § 212 Erledigung
- § 213 Zulässigkeit:
- 1. auf der Verletzung eines wesentlichen Verfahrensgrundsatzes;
- 2. auf einer aktenwidrigen oder willkürlichen tatsächlichen Annahme;
- 3. auf einer Verletzung klaren materiellen Rechtes.
- § 214 b) Prozessleitende Entscheide
- 1. wenn ein schwer wieder gutzumachender Nachteil droht;
- 2. wenn damit ein bedeutender Aufwand an Zeit oder Kosten für ein weitläufi-
- § 215 c) Verhältnis zu andern Rechtmitteln
- § 216 Aufschiebende Wirkung
- § 217 50 Frist
- § 218 Form der Beschwerde
- 1. die genaue Bezeichnung des angefochtenen Entscheides;
- 2. die Angabe, inwieweit der Entscheid angefochten wird und welche Änderun-
- 3. die Begründung der Antr äge unter Nachweis der Nichtigkeitsgr ünde.
- § 219 Beantwortung
- § 220 Umfang der Überprüfung
- § 221 Erledigung
- § 222 Zulässigkeit
- § 223 Aufschiebende Wirkung
- § 224 Frist
- § 225 Form des Begehrens
- 1. die genaue Bezeichnung des angefochtenen Entscheides;
- 2. den bestimmten Antrag, in welchem Umfang der angefochtene Entscheid
- 3. die einzelnen Revisionsgründe, unter Bezeichnung der entsprechenden
- 4. den Nachweis, dass seit der Entdeckung der Revisionsgründe noch nicht
- § 226 Beantwortung
- § 227 Verfahren und Erledigung
- § 228 Voraussetzungen:
- § 229 b) Vorsorgliche Massnahmen anderer schweizerischer Gerichte
- § 230 51 c) Ausländische Entscheide
- § 231 Verfahren:
- § 232 b) Im übrigen
- § 233 c) Einsprache Dritter
- § 234 Vollstreckungsmittel:
- § 235 b) Ersatzvornahme und Zwangsvollzug
- 1. Dritte damit beauftragen oder den Kläger zur Auftragserteilung ermächtigen;
- 2. die Anwendung von Zwang gegen den Pflichtigen oder die in seinem Ge-
- § 236 c) Abgabe einer Willenserklärung
- § 237 c) Umwandlung in Schadenersatz
- § 238 52
- § 239 53
- § 240 54
- § 241 55
- § 242 56
- § 243 Anpassung durch den Regierungsrat
- § 244 57 Übergangsbestimmungen
- § 244a 58 Übergangsbestimmung zur Änderung vom 27. November 2003
- § 245 Inkrafttreten
- 2000.
- 2003.
- 2003.
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