BBl 2024 2359
INHALT
Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2023/977 über den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI des Rates (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
- Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2023/977 über den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI des Rates (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
- 1 Ausgangslage
- 1.1 Einleitung
- 1.2 Handlungsbedarf und Ziele
- 1.3 Verlauf der Verhandlungen und Verhandlungsergebnis
- 1.4 Verfahren zur Übernahme von Entwicklungen des Schengen-Besitzstands
- 1.5 Geprüfte Varianten
- 1.6 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu Strategien des Bundesrates
- 2 Vernehmlassungsverfahren
- 2.1 Zusammenfassung
- 2.2 Würdigung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
- 2.3 Änderung der Vorlage gestützt auf die Vernehmlassung
- 3 Erläuterung der Richtlinie (EU) 2023/977
- 3.1 Die Richtlinie (EU) 2023/977 im Überblick
- 3.2 Inhalt der Richtlinie (EU) 2023/977
- 3.2.1 Allgemeine Bestimmungen
- 3.2.2 Informationsaustausch über den SPOC
- 3.2.3 Sonstiger Informationsaustausch
- 3.2.4 Zusätzliche Vorschriften für die Bereitstellung von Informationen
- 3.2.5 SPOC für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten
- 3.2.6 Schlussbestimmungen
- 4 Grundzüge der Vorlage
- 4.1 Die beantragte Neuregelung
- 4.2 Praktische Umsetzung der Richtlinie
- 5 Besonderer Koordinationsbedarf
- 6 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln
- 7 Koordinationsbedarf
- 8 Auswirkungen
- 8.1 Vorbemerkungen
- 8.2 Auswirkungen auf den Bund
- 8.3 Auswirkungen auf die Kantone
- 9 Rechtliche Aspekte
- 9.1 Verfassungsmässigkeit
- 9.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz
- 9.3 Erlassform
- 9.4 Unterstellung unter die Ausgabenbremse
- 9.5 Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und des Prinzips der fiskalischen Äquivalenz
- 9.6 Datenschutz
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