Verfügung betreffend Freigabe von gemäss Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine gesperrten Geldern für die Bezahlung von Kosten obligatorischer Versicherungen, Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern sowie Gerichtskostenvorschüssen schweizerischer Gerichte