Verordnung über die Zulassung von Ausländern und Aussiedlern und über die Anerkennung der Sprache des Herkunftslandes (Amtssprache) als Fremdsprache in beruflichen Vollzeitschulen
INHALT
Verordnung über die Zulassung von Ausländern und Aussiedlern und über die Anerkennung der Sprache des Herkunftslandes (Amtssprache) als Fremdsprache in beruflichen Vollzeitschulen
- Verordnung über die Zulassung von Ausländern und Aussiedlern und über die Anerkennung der Sprache des Herkunftslandes (Amtssprache) als Fremdsprache in beruflichen Vollzeitschulen
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Zulassung
- § 3 Nachweis der Sprachkenntnisse
- § 4 Zulassungsverfahren
- § 5 Wiederholung
- § 6 Niederschriften
- § 7 Anerkennung der Sprache des Herkunftslandes (Amtssprache) als Fremdsprache
- § 8 Besondere Bestimmungen für einzelne Bildungsgänge
- § 9 Schlußbestimmungen
- I. Allgemeines:
- II. Zu den Vorschriften im einzelnen:
- Zu § 1
- Zu § 2
- Zu § 3
- Zu § 4 und 5
- Zu § 6
- Zu § 7
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