Verordnung zur Durchführung des Meldegesetzes, insbesondere zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden
INHALT
Verordnung zur Durchführung des Meldegesetzes, insbesondere zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden
- Verordnung zur Durchführung des Meldegesetzes, insbesondere zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden
- § 1 Datensatz
- § 2 Verfahren
- § 3 Sicherungsmaßnahmen
- § 4 Datenübermittlungen zwischen den Meldebehörden
- § 5 Datenübermittlungen zum Abruf
- § 3 Abs. 1
- Fußnoten
- § 6 Datenübermittlung für Alters- und Ehejubiläen
- § 7 Datenübermittlungen an die Standesämter
- § 8 Datenübermittlungen an das Polizeipräsidium Bremen und die Ortspolizeibehörde Bremerhaven
- § 9 Datenübermittlungen an die Wahlämter
- § 10 Datenübermittlungen für die Schulverwaltung
- § 11 Datenübermittlungen an das Amt für Versorgung und Integration Bremen
- § 12 Datenübermittlungen an das Jugendamt Bremen
- § 13 Datenübermittlungen an die Gesundheitsämter
- § 13a Datenübermittlung an die Vertrauensstelle des Krebsregisters der Freien Hansestadt Bremen
- § 1 der Verordnung über die Bestimmung der Vertrauensstelle und der Registerstelle des Krebsregisters der Freien Hansestadt Bremen
- § 13b Datenübermittlung an den Bremer Mortalitätsindex
- § 1 der Verordnung über die Bestimmung und Aufgaben des Bremer Mortalitätsindex
- § 14 Datenübermittlungen an die für Wohnungswesen und Bauförderung zuständigen Ämter
- § 15 Datenübermittlung an das Statistische Amt der Gemeinde
- § 16 Datenübermittlungen an das Bauordnungsamt Bremen
- § 17 Datenübermittlungen an die für die Festsetzung und Erhebung der Zweitwohnungsteuer zuständige Finanzbehörde
- § 18 Datenübermittlungen an Radio Bremen
- § 19 Datenübermittlung an die Sozialverwaltung
- § 20 Beschränkung von Datenübermittlungen wegen Auskunftssperren
- § 32 Abs. 5 oder Abs. 7 Nr. 2 des Meldegesetzes
- § 5
- § 32 Abs. 5 oder Abs. 7 Nr. 2 des Meldegesetzes
- §§ 6
- § 18
- § 21
- § 32 Abs. 5 oder 7 des Meldegesetzes
- § 21 Verfahren von Datenübermittlungen an den Suchdienst
- § 34 des Meldegesetzes
- § 22 Sicherungsmaßnahmen bei gesonderter Aufbewahrung von Daten
- § 11 Abs. 3 des Meldegesetzes
- § 23 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- § 5 Absatz 20
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