Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für Studienbewerber an den Hochschulen der Freien Hansestadt Bremen für das Studienjahr 2007/2008 (Zulassungszahlenverordnung 2007/2008)
INHALT
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für Studienbewerber an den Hochschulen der Freien Hansestadt Bremen für das Studienjahr 2007/2008 (Zulassungszahlenverordnung 2007/2008)
- Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für Studienbewerber an den Hochschulen der Freien Hansestadt Bremen für das Studienjahr 2007/2008 (Zulassungszahlenverordnung 2007/2008)
- § 1 Allgemeine Bestimmungen zu den Zulassungszahlen für Studienbewerber
- § 2 Zulassungszahlen für Studienanfänger
- § 16 der Kapazitätsverordnung
- An der Universität Bremen
- Abkürzungen:
- An der Hochschule für Künste in den Studiengängen
- Künstlerische Ausbildung (grundständig)
- Künstlerische Ausbildung (Zusatzstudium)
- Musikerziehung (grundständig)
- Musikerziehung (Zusatzstudium)
- Kirchenmusik B
- Kirchenmusik A
- An der Hochschule Bremen
- An der Hochschule Bremerhaven
- Fußnoten
- § 3 Zulassungszahlen für höhere Fachsemester
- § 4 In-Kraft-Treten / Außer-Kraft-Treten
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