Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für Studienbewerber an den Hochschulen der Freien Hansestadt Bremen für das Studienjahr 2007/2008 (Zulassungszahlenverordnung 2007/2008)
DE - Landesrecht Bremen

Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für Studienbewerber an den Hochschulen der Freien Hansestadt Bremen für das Studienjahr 2007/2008 (Zulassungszahlenverordnung 2007/2008)

Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für Studienbewerber an den Hochschulen der Freien Hansestadt Bremen für das Studienjahr 2007/2008 (Zulassungszahlenverordnung 2007/2008) Vom 4. Mai 2007
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 23.05.2007 bis 30.09.2008
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Auf Grund der Artikel 2 bis
4
und
6 Abs. 1 des Bremischen Hochschulzulassungsgesetzes
vom 16. Mai 2000 (Brem.GBI. S.145 - 221-h-2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. März 2005 (Brem,GBI. S. 31), in Verbindung mit Artikel 16 Abs. 1 Nr. 15 des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen vom 24. Juni 1999, geändert durch Gesetz vom 28. August 2004 (BGBl. I S. 2298), wird verordnet:
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§ 1 Allgemeine Bestimmungen zu den Zulassungszahlen für Studienbewerber

(1) Die Zahl der an den Hochschulen der Freien Hansestadt Bremen im Studienjahr 2007/2008 aufzunehmenden Studienbewerber (Zulassungszahl) richtet sich nach der Zahl der Studienplätze in den Studiengängen.
(2) In den Studiengängen, in denen Zulassungszahlen festgesetzt sind, werden Studienbewerber bis zur festgesetzten Zulassungszahl (Höchstzahl) zugelassen; darüber hinaus ist die Zulassung zu versagen (Zulassungsbeschränkung).
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§ 2 Zulassungszahlen für Studienanfänger

(1) An den nachstehend genannten Hochschulen wird in den jeweils aufgeführten Studiengängen die Zulassungszahl für Studienanfänger zum Wintersemester 2007/2008 nach den Vorschriften der
Kapazitätsverordnung
, insbesondere auch unter Berücksichtigung des

§ 16 der Kapazitätsverordnung

(Schwundausgleich), wie folgt festgesetzt:
1.

An der Universität Bremen

a)
in den Studiengängen mit Diplomabschluss oder juristischem Staatsexamen sowie für die Belegung eines 2. Fachs durch den Studiengang Pflegewissenschaft (Lehramt)
Diplom/Jur. Staatsexamen 2. Fach Pflegewissenschaft
Psychologie 0 0
Rechtswissenschaft 242
Betriebswirtschaftslehre¹) 0
Wirtschaftswissenschaft¹) 0
Biologie¹) 0
Geowissenschaften¹) 0
Religionswissenschaft¹) 0
Erziehungswissenschaft/Weiterbildung¹) 0
Erziehungswissenschaft/Behindertenpädagogik¹) 0
Erziehungswissenschaft/Schulpädagogik¹) 0
Pflegewissenschaft¹) 0
Berufspädagogik GTW¹) 0
Produktionstechnik¹) 0
Wirtschaftsingenieurwesen¹) 0
Physik¹) 0
Chemie¹) 0
b)
in den Studiengängen "Lehramt an öffentlichen Schulen" sowie für die Belegung eines 2. Fachs durch den Studiengang Pflegewissenschaft (Lehramt)
Lehramt an öffentlichen Schulen 2. Fach Pflegewissenschaft
Sonderpädagogische Fachrichtung 0 0
Biologie¹) 0 0
Geographie¹) 0
Deutsch¹) 0 0
Sport¹) 0 0
Kunstwissenschaft¹) 0 0
Pflegewissenschaft
a)(Bewerber mit beruflicher Qualifikation und fachgebundener Hochschulreife)¹) 0
Pflegewissenschaft
b) (Bewerber mit Allgemeiner Hochschulreife plus Berufstätigkeit)¹) 0
Berufspädagogik Elektrotechnik¹) 0
Berufpädagogik Metalltechnik¹) 0
Physik¹) 0
Chemie¹) 0
Mathematik¹) 0
Geschichte¹) 0
Politikwissenschaft ¹) 0
Musikwissenschaft ¹) 0
Religionswissenschaft¹) 0
Englisch¹) 0
Französisch, Spanisch¹) 0
Arbeitslehre¹) 0
c)
in den Magisterstudiengängen zur Belegung des 1. oder 2. Hauptfachs oder eines Nebenfachs
HauptfachNebenfach
Germanistik¹)00
Kulturwissenschaft¹)00
Kunstwissenschaft¹)00
Geschichte¹)0
Musikwissenschaft¹) 0
Philosophie¹)00
Religionswissenschaft¹)00
Anglistik/Amerikanistik¹)00
Romanistik¹)00
Linguistik¹)00
Arbeitswissenschaft¹) 0
Gesundheitswissenschaft¹)0
Soziologie¹)00
Erziehungswissenschaft¹) 0
d)
in den Bachelorstudiengängen
Vollfach Hauptfach Nebenfach
Digitale Medien 40
Betriebswirtschaftslehre 268
Wirtschaftswissenschaften 16
Politikwissenschaften 79 28 9
Integrierte Europastudien 56
Comparative and European Law 21
Rechtswissenschaften 11
Biologie 81 32 10
Mathematik 47 7
Geowissenschaften 111
Kulturwissenschaft 66 10
Kunstwissenschaft 30 9
Germanistik/Deutsch 82 41
Sport²) 0 10
Philosophie 42 14
Psychologie 166
Gesundheitswissenschaften 78 24 6
Pflegewissenschaften 10 18 4
Die Anzahl der aufzunehmenden Bewerber ist beim Hauptfach (HF) 1,33 mal, beim Nebenfach (NF) viermal so hoch wie die oben genannte Zulassungszahl. Werden die genannten Studienplätze nicht ausgeschöpft, können sie entsprechend dieser Gewichtung innerhalb einer Lehreinheit ausgetauscht werden,

Abkürzungen:

VF= Vollfach, HF= Hauptfach, NF= Nebenfach
e)
in den Masterstudiengängen
Digitale Medien 30
International Studies in Aquatic and Tropical Ecology 21
Marine Microbiology 10
Global Governance and Social Theorie 11
Comparative and European Law 14
Medienkultur 14
Gesundheitswissenschaften 42
European Labour Studies 0
Kunst- und Kulturvermittlung 0
Business Studies¹) 0
Development Policy with Focus an Non-Governmental Organizations (DENGO) ¹) 0
Global Brand Management¹) 0
f)
in Fächern, die nur im Rahmen der Fachbezogenen Bildungswissenschaften studiert werden können
Elementarmathematik 20
Sachbildung 20
Die Anzahl der aufzunehmenden Bewerber ist viermal so hoch wie die oben genannte Zulassungszahl.
2.

An der Hochschule für Künste in den Studiengängen

Freie Kunst22
Integriertes Design38
Digitale Medien - Bachelor10
Digitale Medien - Master11

Künstlerische Ausbildung (grundständig)

Instrumentales Hauptfach20
Gesang3
Alte Musik, instrumentales Hauptfach6
Alte Musik, Gesang1
Dirigieren³)0
Komposition1

Künstlerische Ausbildung (Zusatzstudium)

Instrumentales Hauptfach10
Gesang1
Alte Musik, instrumentales Hauptfach6
Alte Musik, Gesang2
Dirigieren³)0
Komposition1

Musikerziehung (grundständig)

Instrumentales Hauptfach8
Gesang2
Jazz5
Elementare Musikpädagogik2

Musikerziehung (Zusatzstudium)

Instrumentales Hauptfach, Gesang1
Jazz1
Elementare Musikpädagogik1
Musiktheorie, Hörerziehung2

Kirchenmusik B

Evangelische Kirchenmusik2
Katholische Kirchenmusik1

Kirchenmusik A

Evangelische und katholische
Kirchenmusik4
3.

An der Hochschule Bremen

a)
in den Studiengängen mit Diplomabschluss
IS Steuer- und Wirtschaftsrecht 44
- davon mit dem Studienschwerpunkt
- Steuerrecht 22
- Wirtschaftsrecht 22
Wirtschaftsingenieur für Seeverkehr 67
Soziale Arbeit⁴) 0
Microsystemtechnik⁴) 0
Elektrotechnik⁴) 0
Technische Informatik (TI) ⁴) 0
ES Technische Informatik (ESTI) ⁴) 0
Internationaler Frauenstudiengang Informatik (IFI)⁴) 0
Medieninformatik⁴) 0
IS Pflegeleitung⁴) 0
IS Angewandte Freizeitwissenschaft (ISAF)⁴) 0
Architektur⁴) 0
IS Architektur (ISA)⁴) 0
Maschinenbau⁴) 0
Betriebswirtschaft⁴) 0
ES Studiengang für Finanzwirtschaft und Rechnungswesen (EFA)⁴) 0
Betriebswirtschaft/Internationales Management (BIM)⁴) 0
ES Wirtschaft und Verwaltung⁴) 0
Angewandte Wirtschaftssprachen und internationale Unternehmensführung (AWS)⁴) 0
International Studys of Global Management (ISGM)⁴) 0
IS Volkswirtschaft (ISVW) ⁴) 0
IS Wirtschaftsingenieurwesen (ISWI) ⁴) 0
IS Fachjournalistik (ISJ) ⁴) 0
IS Tourismusmanagement (ISTM) ⁴) 0
IS Politikmanagement (ISPM) ⁴) 0
Industrial Engineering/European Product Engineering and -management⁴) 0
IS Luftfahrtsystemtechnik und -management⁴) 0
IS Schiffbau- und Meerestechnik⁴) 0
Schiffbau und Meerestechnik⁴) 0
IS Technische und Angewandte Biologie (ISTAB) ⁴) 0
Sozialpädagogik/Sozialarbeit⁴) 0
Management im Handel (MIH)⁴) 0
IS Umwelttechnik⁴) 0
Bauingenieurwesen⁴) 0
b)
in den Bachelorstudiengängen
IS Fachjournalistik (ISFJ) 42
IS Politikmanagement (ISPM) 34
Architektur 59
Bauingenieurwesen 72
IS Umwelttechnik 28
Elektrotechnik (ET) 0
Informationstechnische Systeme 45
IS Mikro- und Opto-Systemtechnik (ISMO) 39
IS Imaging Physics 38
Technische Informatik (TI) 60
IS Technische Informatik (ISTI) 20
Internationaler Frauenstudiengang Informatik (IFI) 31
Dualer Studiengang Informatik 15
Mechatronik 15
IS Medieninformatik 37
IS Digitale Medien 14
Mechanical Engineering 65
IS Luftfahrtsystemtechnik und -management (ILST) 42
Global Industrial Management 20
Energietechnik 41
davon in der Studienrichtung
- Thermische Energietechnik 20
- Elektrische Energietechnik 21
IS Shipping and Chartering 30
ES Wirtschaft und Verwaltung (ESWV) 47
IS Global Management (ISGM) 50
davon in den Sprach-/Länderschwerpunkten
- Spanisch 26
- Portugiesisch 12
- Bahasa 12
IS Tourismusmanagement (ISTM) 42
IS Volkswirtschaft (ISVW) 47
IS Wirtschaftsingenieurwesen (ISWI) 34
Schiffbau und Meerestechnik 12
Studium im Praxisverbund Schiffbau und Meerestechnik 10
IS Schiffbau und Meerestechnik (IDINO) 20
IS Technische und Angewandte Biologie (ISTAB) 27
IS Bionik 21
Soziale Arbeit 69
IS Pflege- und Gesundheitsmanagement (ISPG) 33
IS Angewandte Freizeitwissenschaft (ISAF) 41
Betriebswirtschaft (BW) 100
ES Finanz- und Rechnungswesen (EFA) 38
IS Betriebswirtschaft/Internationales Management (BIM) 47
IS Management im Handel (MiH) 36
IS Angewandte Wirtschaftssprachen und Internationale Unternehmensführung (AWS) 62
davon in der Studienrichtung
- Chinesisch 21
- Japanisch 20
- Arabisch 21
c)
in den Masterstudiengängen
Architektur/Environmental Design 20
European and World Politics 8
Bauingenieurwesen 14
IS Umwelttechnik (ISU) 10
Electronics Engineering 19
Zukunftsfähige Energiesysteme 20
Angewandte und technische Informatik 0
Computer Based Mechanical Engineering 20
IS Digitale Medien
International Studies in Economics and Business Administration (ISEB) 15
Schiffbau und Meerestechnik 10
IS Technische und Angewandte Biologie 8
Bionik/Lokomotion in Fluiden 14
Business Management 19
Leisure and Tourism 18
(IS Internationaler Studiengang, ES Europäischer Studiengang)
4.

An der Hochschule Bremerhaven

a)
in den Studiengängen mit Diplomabschluss
Betriebswirtschaftslehre⁵) 0
Transportwesen/Logistik⁵) 0
Informatik/Wirtschaftsinformatik⁵) 0
Lebensmitteltechnologie⁵) 0
Lebensmittelwirtschaft⁵) 0
b)
in den Bachelorstudiengängen
Betriebswirtschaftslehre 51
Cruise Industry Management 20
International Cruise Industry Management 20
Transportwesen/Logistik 118
Digitale Medien 15
Medieninformatik 20
c)
in den Masterstudiengängen
Digitale Medien 15
(2) In den an den Hochschulen geführten Studiengängen, die in Absatz 1 nicht genannt werden, bestehen keine Zulassungsbeschränkungen.
(3) Studienbewerber nach Absatz 1 werden nur zum Wintersemester aufgenommen.
(4) Soweit nach Abschluss des Vergabeverfahrens Studienplätze für Studienanfänger frei geblieben sind, kann zur Besetzung freier Studienplätze an den Hochschulen ein Ausgleich zwischen verschiedenen Studiengängen innerhalb einer Lehreinheit vorgenommen werden,

Fußnoten

¹)
Auslaufende Studiengänge
¹)
Auslaufende Studiengänge
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Auslaufende Studiengänge
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Auslaufende Studiengänge
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Auslaufende Studiengänge
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¹)
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¹)
Auslaufende Studiengänge
¹)
Auslaufende Studiengänge
¹)
Auslaufende Studiengänge
¹)
Auslaufende Studiengänge
²)
Zulassung nur in Kombination mit dem Hauptfach "Gesundheitswissenschaften"
³)
Auslaufende Studienrichtung
³)
Auslaufende Studienrichtung
⁴)
Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
⁴)
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Auslaufende Studiengänge
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Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
⁴)
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⁴)
Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
⁵)
Auslaufende Studiengänge
⁵)
Auslaufende Studiengänge
⁵)
Auslaufende Studiengänge
⁵)
Auslaufende Studiengänge
⁵)
Auslaufende Studiengänge
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§ 3 Zulassungszahlen für höhere Fachsemester

Studienbewerber für höhere Fachsemester werden nur zugelassen, soweit Studienplätze frei sind. Die Anzahl der freien Studienplätze wird zum Wintersemester 2007/2008 bis zum 15. Juni 2007 und zum Sommersemester 2008 bis zum 15. Dezember 2007 von den Hochschulen ermittelt, indem der Ausbildungskapazität die Vorbelegung mit kapazitätswirksam besetzten Studienplätzen zu Beginn des Semesters gegenüber gestellt wird. Die Differenz ist die Zulassungszahl für Studienbewerber für höhere Fachsemester.
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§ 4 In-Kraft-Treten / Außer-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft; sie tritt mit Ablauf des Sommersemesters 2008 außer Kraft.
Bremen, den 4. Mai 2007
Der Senator für Bildung und Wissenschaft
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