Überschreitung hinterer Baulinien nach § 21 Staffelbauordnung (StBO) bei Wintergärten
INHALT
Überschreitung hinterer Baulinien nach § 21 Staffelbauordnung (StBO) bei Wintergärten
- Überschreitung hinterer Baulinien nach § 21 Staffelbauordnung (StBO) bei Wintergärten
- Überschreitung hinterer Baulinien nach § 21 Staffelbauordnung (StBO) bei Wintergärten
- Verwaltungsvorschrift des Senators für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa vom 30. November 2010
- 1.
- [Definition]
- 2.
- Rechtsgrundlage
- § 15 Absatz 1 und 2 StBO
- 3.
- Ermessen
- [Außerkrafttreten]
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