Satzung über die Inhalte der praktischen Tätigkeit einschließlich erforderlicher Fortbildungsmaßnahmen, deren Bewertung sowie die Organisation, Anerkennung und Überwachung von im Ausland erbracht...
INHALT
Satzung über die Inhalte der praktischen Tätigkeit einschließlich erforderlicher Fortbildungsmaßnahmen, deren Bewertung sowie die Organisation, Anerkennung und Überwachung von im Ausland erbrachten Teilen des Berufspraktikums nach § 3 Absatz 1 Ziffer 2 BremArchG
- Satzung über die Inhalte der praktischen Tätigkeit einschließlich erforderlicher Fortbildungsmaßnahmen, deren Bewertung sowie die Organisation, Anerkennung und Überwachung von im Ausland erbrachten Teilen des Berufspraktikums nach § 3 Absatz 1 Ziffer 2 BremArchG
- Satzung über die Inhalte der praktischen Tätigkeit einschließlich erforderlicher Fortbildungsmaßnahmen, deren Bewertung sowie die Organisation, Anerkennung und Überwachung von im Ausland erbrachten Teilen des Berufspraktikums nach
- § 3 Absatz 1 Ziffer 2 BremArchG
- Inhaltsübersicht
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Inhalt und Umfang der berufspraktische Tätigkeit
- § 3 Aufsichtsstelle
- § 4 Anzeigepflichten und Inhalte der Anzeige
- § 5 Beratung und Begleitung durch die Architektenkammer Bremen
- § 6 Aufsicht und Nachweis der berufspraktischen Tätigkeit
- § 7 Fortbildung
- § 8 Bewertung der berufspraktischen Tätigkeit
- § 9 Inkrafttreten
- § 1
- Anwendungsbereich
- § 3 Absatz 1 Ziffer 2 Bremisches Architektengesetz (BremArchG)
- § 2
- Inhalt und Umfang der berufspraktischen Tätigkeit
- § 1 BremArchG
- § 3
- Aufsichtsstelle
- § 4
- Anzeigepflichten und Inhalt der Anzeige
- und
- § 5
- Beratung und Begleitung durch die Architektenkammer Bremen
- § 6
- Aufsicht und Nachweis der berufspraktischen Tätigkeit
- § 7
- Fortbildung
- § 3 Absatz 1 Unterabsatz (1c) BremArchG
- § 8
- Bewertung der berufspraktischen Tätigkeit
- § 9
- Inkrafttreten
- § 18 Absatz 1 Nummer 11 BremArchG
- § 16 Absatz 4 BremArchG
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