Allgemeine Verfügung des Senators für Justiz und Verfassung zur Neufassung der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) und der Gerichtsvollzieherordnung (GVO)
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Allgemeine Verfügung des Senators für Justiz und Verfassung zur Neufassung der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) und der Gerichtsvollzieherordnung (GVO)
- Allgemeine Verfügung des Senators für Justiz und Verfassung zur Neufassung der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) und der Gerichtsvollzieherordnung (GVO)
- Allgemeine Verfügung des Senators für Justiz und Verfassung zur Neufassung der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) und der Gerichtsvollzieherordnung (GVO)
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- I. Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA)
- § 4 wird wie folgt neu gefasst:
- Form des Auftrags
- § 16 Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- § 28 wird wie folgt geändert:
- § 31 wird wie folgt geändert:
- § 34 wird wie folgt geändert:
- § 38 wird wie folgt geändert:
- § 40 wird wie folgt geändert:
- § 47 wird wie folgt geändert:
- § 60 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- § 69 wird wie folgt gefasst
- Zahlungsverkehr mit Personen im Ausland
- § 117 wird wie folgt geändert:
- § 134 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- § 138 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- § 140 wird wie folgt geändert:
- § 141 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- § 145 wird wie folgt geändert:
- § 151 wird wie folgt geändert:
- § 191 wird wie folgt geändert:
- § 196 wird wie folgt geändert:
- § 198 wird wie folgt geändert:
- II. Gerichtsvollzieherordnung (GVO)
- § 16 wird wie folgt geändert:
- § 24 wird wie folgt geändert:
- Entgegennahme von Aufträgen“
- § 30 wird wie folgt geändert
- § 39 wird wie folgt geändert:
- § 41 wird wie folgt geändert:
- § 46 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- § 49 wird wie folgt geändert:
- § 52 Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
- § 53 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- § 75 wird wie folgt geändert:
- § 78 wird wie folgt gefasst:
- Überlange Verfahrensdauer
- III. Inkrafttreten
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