Gesetz über die Errichtung der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau
INHALT
Gesetz über die Errichtung der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau
- Gesetz über die Errichtung der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau
- § 1 Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau
- § 2 Aufgaben und Befugnisse der Zentralstelle
- § 3 Zusammenarbeit mit bremischen Behörden
- § 4 Personal- und Sachmittel
- § 5
- § 6
- § 7 Inkrafttreten
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