Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte nach dem Baugesetzbuch
INHALT
Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte nach dem Baugesetzbuch
- Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte nach dem Baugesetzbuch
- § 1 Gutachterausschüsse
- § 2 Bestellung der Gutachterinnen und Gutachter
- § 2 Abs. 1
- § 4
- §§ 20
- § 3 Pflichten der Mitglieder
- § 20 Abs. 1 und 5 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes
- § 2 Abs. 3 Satz 1
- § 4 Abberufung von Mitgliedern
- § 2
- § 3 Abs. 1 Satz 1 und 2
- § 3 Abs. 1 Satz 3
- § 5 Weitere Aufgaben der Gutachterausschüsse
- § 6 Verfahren
- § 7 Entschädigung der Mitglieder
- § 8 Aufgaben des vorsitzenden Mitglieds
- § 1 Abs. 3
- § 3 Abs. 1 Satz 4
- § 9 Geschäftsstellen
- § 10 Auswertung der Kaufverträge und anderer Urkunden
- § 11 Verwendung der Daten der Kaufpreissammlung
- § 12 Bodenrichtwerte
- § 13 Bekanntmachung und Veröffentlichung
- § 14 Übergangsvorschriften
- § 15 Inkrafttreten
Feedback