Verwaltungsvorschrift zu § 26a des Bremischen Hochschulgesetzes zur Höhe der Vergütung von Lehraufträgen an den bremischen staatlichen Hochschulen
DE - Landesrecht Bremen

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Verwaltungsvorschrift zu § 26a des Bremischen Hochschulgesetzes zur Höhe der Vergütung von Lehraufträgen an den bremischen staatlichen Hochschulen

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