Veröffentlichung einer Satzung der Niedersächsischen Tierseuchenkasse
INHALT
Veröffentlichung einer Satzung der Niedersächsischen Tierseuchenkasse
- Veröffentlichung einer Satzung der Niedersächsischen Tierseuchenkasse
- Satzung über die Gewährung von Beihilfen (Beihilfesatzung Tierseuchenkasse)
- § 6
- § 1
- § 5
- § 1 Grundsätzliches
- §§ 2
- § 6
- § 6
- §§ 2
- § 2 Beihilfen bei Auftreten und zur Vorbeugung bestimmter Tierseuchen
- § 3 Bekämpfungsmaßnahmen
- § 8
- § 4 Härtefälle
- § 5 Vorbeugende Maßnahmen
- § 6 Kostenübernahme bei Tierkennzeichnung zum Zwecke der Identifizierung eines Tieres als Maßnahme der Tierseuchenvorbeugung und Tierseuchenfrüherkennung
- § 7 Reinigung und Desinfektion
- § 8 Voraussetzung für die Beihilfegewährung
- §§ 2
- § 5
- § 9 Empfänger der Beihilfe
- § 10 Rückzahlungsverpflichtung
- § 2
- § 5
- § 11 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
- § 2
- Listeriose
- der Rinder, Schafe und Ziegen - Beihilfe für Tierverluste
- § 2
- Niedersächsisches Programm zur Verminderung der Mycobacterium avium subspecies paratuberculosis (MAP)-Prävalenz in betroffenen Beständen
- § 2
- Q-Fieber
- § 2
- Verpflichtungserklärung Salmonellen Hennen zum Verfahren zur Bekämpfung der Salmonella enteritidis (SE) und Salmonella typhimurium (ST) Infektion in Legehennenbeständen und Hühneraufzuchtbeständen ab einer Größe von 350 Tieren sowie in Hühnerzuchtbetrieben ab einer Größe von 250 Tieren
- Ziffer I Impfprogramm für Junghennen- und Legehennen haltende Betriebe
- Ziffer II Hygienemaßnahmen
- § 2
- Verpflichtungserklärung Salmonellen Puten zu dem Verfahren zur Bekämpfung der Salmonella Spp. Infektionen in Putenzuchtbetrieben ab einer Größe von 250 Tieren
- Hygienemaßnahmen
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