Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 1993 (Haushaltsgesetz 1993)
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 1993 (Haushaltsgesetz 1993)
- Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 1993 (Haushaltsgesetz 1993)
- § 1 Feststellung des Haushaltsplanes
- § 2
- § 3 Bürgschaften und Rückbürgschaften
- § 4 Garantien und sonstige Gewährleistungen
- § 5 Mehrausgaben
- § 6 Sonderregelung für Industrieansiedlungsverträge
- § 7 Haushaltswirtschaftliche Beschränkungen bei Mitfinanzierungen durch Dritte
- § 8 Personalwirtschaftliche Regelungen
- § 9 Ausbringung zusätzlicher Planstellen und Stellen, Stellenumwandlungen
- § 10 Ausbringung zusätzlicher Leerstellen
- § 11 Besondere Regelungen für Zuwendungen
- § 12 Besondere Regelungen für geheimzuhaltende Wirtschaftspläne
- § 13 Weitergeltung von Vorschriften und Ermächtigungen
- § 14 Inkrafttreten
- Nachtragshaushaltsplan des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 1993