Änderungen vergleichen: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 1993 (Haushaltsgesetz 1993)
Versionen auswählen:
Version: 08.06.1993
Anzahl Änderungen: 0

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 1993 (Haushaltsgesetz 1993)

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 1993 (Haushaltsgesetz 1993)
vom 24. Dezember 1992 (GVBl.I/92, [Nr. 30], S.558) geändert durch Gesetz vom 29. Juni 1993 (GVBl.I/93, [Nr. 16], S.226)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1 Feststellung des Haushaltsplanes

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes
Brandenburg wird in Einnahme und Ausgabe auf 18 896 984 300 Deutsche Mark festgestellt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
beläuft sich auf 10 142 959 700 Deutsche Mark.

§ 2

Kreditermächtigungen
(1) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, zur Deckung der
Ausgaben des Haushaltsplanes 1993 bis zur Höhe von 5 497 747 500 Deutsche
Mark Kredite aufzunehmen. Die Kreditermächtigung erhöht sich
insoweit, als Darlehen aus Mitteln des Bundes, des ERP-Sondervermögens,
der Bundesanstalt für Arbeit und sonstiger Stellen die im Haushaltsplan
veranschlagten Beträge überschreiten, für die Darlehensaufnahmen
selbst und für die damit sowie für etwaige mit Zuweisungen und
Zuschüssen zusammenhängenden Komplementärmittel (§ 5 Abs. 1).
(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die Beträge zur Tilgung
von im Haushaltsjahr 1993 fällig werdenden Krediten zu, deren Höhe
sich aus dem Kreditfinanzierungsplan ergibt.
(3) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, zur Aufrechterhaltung
einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft im Haushaltsjahr 1993
bis zur Höhe von zehn vom Hundert des in § 1 festgestellten Betrages
Kassenverstärkungskredite aufzunehmen. Soweit diese Kredite zurückgezahlt
sind, kann die Ermächtigung wiederholt in Anspruch genommen werden.
Kassenverstärkungskredite dürfen nicht später als sechs
Monate nach Ablauf des Haushaltsjahres fällig werden.

§ 3 Bürgschaften und Rückbürgschaften

(1) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, Bürgschaften
für Kredite an die Wirtschaft und die freien Berufe sowie die Land-
und Forstwirtschaft in Höhe bis zu 1 000 000 000 DM zu übernehmen.
(2) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, Rückbürgschaften
zugunsten der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH - Kreditgarantiegemeinschaft
- in Höhe bis zu 60 000 000 DM zu übernehmen.
(3) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, Rückbürgschaften
zugunsten der Deutschen Ausgleichsbank in Höhe bis zu 80 000 000 DM
zu übernehmen.
(4) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, Bürgschaften
für Kredite zur Förderung des Wohnungsbaus in Höhe bis zu
600 000 000 DM zu übernehmen.
(5) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, Bürgschaften
im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses, insbesondere
für Notmaßnahmen im Land Brandenburg, in Höhe bis zu 150
000 000 DM zu übernehmen. Überschreitet die aufgrund dieser Ermächtigung
zu übernehmende Bürgschaft im Einzelfall den Betrag von 2 000
000 DM, bedarf es der Einwilligung des Ausschusses für Haushalt und
Finanzen des Landtages.
(6) Bürgschaften gemäß den Absätzen 1 bis 4 dürfen
nur für Kredite übernommen werden, deren Rückzahlung durch
den Schuldner bei normalem wirtschaftlichen Ablauf innerhalb der für
den einzelnen Kredit vereinbarten Zahlungstermine erwartet werden kann.
Der Ausschuß für Haushalt und Finanzen des Landtages kann davon
Ausnahmen zulassen, insbesondere zur Erhaltung von Arbeitsplätzen
oder zur Unterstützung gewerblicher Unternehmen in strukturschwachen
Gebieten.

§ 4 Garantien und sonstige Gewährleistungen

(1) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, im Interesse der
Kapitalversorgung kleiner und mittelständischer Unternehmen Garantien
bis zu 20 000 000 DM für die Übernahme von Kapitalbeteiligungen
zu übernehmen. Diese Garantien können auch als Rückgarantien
gegenüber der Bürgschaftsbank übernommen werden.
(2) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, zur Förderung
des Wohnungsbaus Haftungsfreistellungen bis zu einer Gesamthöhe von
760 000 000 DM zugunsten der Investitionsbank des Landes Brandenburg zu
übernehmen.
(3) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, zur Durchführung
der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"
Haftungsfreistellungen bis zu einer Gesamthöhe von 50 000 000 DM zugunsten
der Investitionsbank des Landes Brandenburg zur Haftungsentlastung von
Kreditinstituten zu übernehmen.
(4) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, im Interesse von
örtlichen Beschäftigungsinitiativen und Selbsthilfegrup-pen Haftungsfreistellungen
bis zu einer Gesamthöhe von 15 000 000 DM zugunsten der Investitionsbank
des Landes Brandenburg zur Haftungsentlastung der Kreditgeber zu übernehmen.
(5) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, zur Stärkung
der brandenburgischen Filmwirtschaft Haftungsfreistellungen bis zur Gesamthöhe
von 10 000 000 DM zugunsten der Investitionsbank des Landes Brandenburg
zur Haftungsentlastung von Kreditinstituten zu übernehmen.

§ 5 Mehrausgaben

(1) Der gemäß § 37 Abs. 1 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung
zu bestimmende Betrag wird auf 10 000 000 DM festgesetzt, für Verpflichtungsermächtigungen
(§ 38 Abs. 1 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung) als Jahresbetrag.
Von dieser Höchstgrenze ausgenommen sind die unvorhergesehenen und
unabweisbaren Komplementärmittel, die das Land zur Mitfinanzierung
der von den Europäischen Gemeinschaften oder vom Bund zweckgebunden
zur Verfügung gestellten Ausgabemittel erbringen muß. Dies gilt
entsprechend für vom Land im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung zu
erbringende unvorhergesehene und unabweisbare Verwaltungsausgaben.
(2) Die Personalausgaben der Hauptgruppe 4 sind mit Ausnahme der Gruppe
427 innerhalb der jeweiligen Kapitel gegenseitig deckungsfähig. Auf
Planstellen können auch Angestellte und Arbeiter, auf Stellen für
Angestellte auch Arbeiter geführt werden.
(3) Die innerhalb der einzelnen Kapitel veranschlagten Ausgaben aller
Titel der Gruppen 511 bis 528 und 532 bis 546 sind mit Einwilligung des
Ministers der Finanzen gegenseitig deckungsfähig. Eine Einwilligung
ist dann nicht erforderlich, wenn die veranschlagte Ausgabe beim Einzeltitel
nicht um mehr als 2 000 DM oder bei einem höheren Zugang um vierzig
vom Hundert des Ansatzes überschritten werden soll.
(4) Mehrausgaben bei Ausgaben für große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten,
die mit Teil- oder Gesamtbeträgen veranschlagt sind, dürfen mit
Einwilligung des Ministers der Finanzen abweichend von § 37 der Landeshaushaltsordnung
in der Höhe geleistet werden, in der bei veranschlagten Ausgaben für
andere große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten kassenmäßige
Minderausgaben entstehen. Überschreiten diese Mehrausgaben den Betrag
von 5 000 000 DM im Einzelfall, ist die Einwilligung des Ausschusses für
Haushalt und Finanzen des Landtages einzuholen.
(5) Der Minister der Finanzen berichtet dem Ausschuß für
Haushalt und Finanzen nach Ende jedes Quartals über den aktuellen
Mittelabfluß aus dem Landeshaushalt. Die Ressorts berichten darüber
hinaus auch über den Stand der Bewilligungen.

§ 6 Sonderregelung für Industrieansiedlungsverträge

Soweit die veranschlagten Ausgaben bei voller Ausschöpfung der
Deckungsfähigkeit und die Verpflichtungsermächtigungen nicht
ausreichen, Industrieansiedlungsverträge mit finanziellen Verpflichtungen
für das Land abzuschließen, ist der Minister für Wirtschaft,
Mittelstand und Technologie ermächtigt, über Industrieansiedlungsverträge
zu verhandeln und - bei Zustimmung des Ministers der Finanzen sowie nach
Einwilligung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen im Benehmen
mit dem Ausschuß für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie
des Landtages - zusätzliche Verpflichtungen zu Lasten des Landes einzugehen.

§ 7 Haushaltswirtschaftliche Beschränkungen bei Mitfinanzierungen durch Dritte

Über Ausgaben für Maßnahmen, an denen sich Dritte (einschließlich
EG, Bund, Länder) beteiligen, darf nur verfügt werden, wenn deren
Eingang rechtlich oder tatsächlich gesichert ist. Sobald sicher ist,
daß veranschlagte Drittmittel nicht eingenommen werden, dürfen
die entsprechenden Landesmittel nicht verausgabt werden. Entsprechendes
gilt für Landeskomplementärmittel, die infolge nachträglicher
Änderungen beim Umfang der erwarteten Drittmittel zu hoch veranschlagt
worden sind.

§ 8 Personalwirtschaftliche Regelungen

(1) Die Erläuterungen zu den Titeln der Gruppe 422 für die
Stellen der Beamten auf Probe bis zur Anstellung und zu den Titeln der
Gruppen 425 und 426 sind hinsichtlich der Zahl der für die einzelnen
Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppen ausgebrachten Stellen verbindlich.
(2) Die mit dem Haushaltsplan beschlossenen zusätzlichen Planstellen
dürfen nur in Anspruch genommen werden, soweit sie sich im Rahmen
der Stellenplanobergrenzen des § 26 Bundesbesoldungsgesetz halten.
In die Feststellung der Stellenplanobergrenzen sind die Stellen für
Angestellte einzubeziehen. Satz 1 ist analog auf Stellen für Angestellte
anzuwenden.
(3) Die Inanspruchnahme von Planstellen der Besoldungsgruppe A 16, der
Besoldungsordnung B, der Besoldungsgruppe R 2 und höher sowie der
Besoldungsgruppe C 4 und von vergleichbaren Angestelltenstellen in dieser
Wertigkeit und höher bedarf der Einwilligung der Landesregierung.
Die Inanspruchnahme derartiger Planstellen und Angestelltenstellen des
Einzelplanes 01 - Landtag - bleibt hiervon unberührt.
(4) Angestellte und Arbeiter, die nach den tarifrechtlichen Bestimmungen
im Bewährungsaufstieg oder infolge Ablaufs einer bestimmten Frist
höhergruppiert worden sind, sind auf den Stellen zu führen, aus
denen die Höhergruppierungen erfolgt sind.
(5) Mit Ausnahme der für Teilzeitkräfte geltenden Regelung
darf auf einer unbesetzten Stelle jeweils nur ein Vollbeschäftigter
geführt werden. Darüber hinaus muß die Stelle im Zeitpunkt
der Inanspruchnahme durch den Arbeitnehmer gleich- oder höherwertig
sein.
(6) Planstellen und Stellen können für Zeiträume, in
denen Stelleninhaber vorübergehend nicht oder nicht vollbeschäftigt
sind, im Umfang der nicht in Anspruch genommenen Planstellen- oder Stellenanteile
für die Beschäftigung von beamteten Hilfskräften und Aushilfskräften
in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch für die Dauer des Erziehungsurlaubs
für Arbeitnehmer nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz in der Fassung
der Bekanntmachung vom 21. Januar 1992 (BGBl. I S. 68) und für Beamte
nach der Erziehungsurlaubsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung
vom 30. Juni 1989 (BGBl. I S. 1297).
(7) Unzulässig ist die Beschäftigung von Bediensteten, die
nur eine geringfügige Beschäftigung ausüben und ein Entgelt
unterhalb der Geringverdienergrenze erhalten (§ 8 Sozialgesetzbuch,
Viertes Buch) sowie mit Teilzeitarbeitsverträgen mit weniger als der
Hälfte der tariflich vereinbarten wöchentlichen Arbeitsstundenzahl. Die
Einstellung von Behinderten wird hierdurch nicht berührt. Zum 30.September
1993 erstellen die zuständigen Minister Übersichten über
die für Teilzeitkräfte in Anspruch genommenen Stellen, aufgeschlüsselt
nach der wöchentlichen Arbeitszeit der einzelnen Beschäftigten.
(8) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, Stellen für
Angestellte und Arbeiter für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zusätzlich
einzurichten. Diese Stellen dürfen nur im Rahmen der als förderungswürdig
anerkannten Maßnahmen und nur für die Dauer der Zuweisung der
Arbeitskräfte durch die Arbeitsverwaltung in Anspruch genommen werden.
(9) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, in Abweichung von
den Vorschriften der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung vom 21.
Juni 1991 (BGBl. I S. 1345) bei Erfüllung von beamten- und laufbahnrechtlichen
Voraussetzungen Planstellen für Lehrkräfte nach Maßgabe
der Besoldungsgesetze zu heben.
(10) Die Absätze 5 bis 8 gelten entsprechend für landesunmittelbare
juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der Investitionsbank
des Landes Brandenburg.

§ 9 Ausbringung zusätzlicher Planstellen und Stellen, Stellenumwandlungen

(1) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, mit Einwilligung
des Ausschusses für Haushalt und Finanzen des Landtages Planstellen
für Beamte und Richter und Stellen für Angestellte und Arbeiter
zusätzlich auszubringen, wenn hierfür ein unabweisbares, auf
andere Weise nicht zu befriedigendes Bedürfnis besteht oder wenn die
Stellenumwandlung im Rahmen des Konzepts zur Übernahme von Angestellten
des Landes Brandenburg in das Beamtenverhältnis vorgenommen werden
soll. Die neu ausgebrachten Planstellen und Stellen sind in entsprechender
Zahl und Wertigkeit im Gesamthaushalt einzusparen.
(2) Mit Einwilligung des Ministers der Finanzen können zur Erfüllung
tarifrechtlicher Ansprüche Stellenumwandlungen bei den Stellen für
Angestellte und Arbeiter vorgenommen werden.

§ 10 Ausbringung zusätzlicher Leerstellen

(1) Wird ein planmäßiger Beamter im dienstlichen Interesse
des Landes mit Zustimmung seiner obersten Dienstbehörde im Dienst
einer öffentlichen zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung
oder für eine Tätigkeit bei einer Fraktion des Landtages unter
Wegfall der Dienstbezüge länger als ein Jahr verwendet und besteht
ein unabweisbares Bedürfnis, die Planstelle des Beamten neu zu besetzen,
so kann der Minister der Finanzen für diesen Beamten eine Leerstelle
seiner bisherigen Besoldungsgruppe ausbringen. Das gleiche gilt für
eine Verwendung bei sonstigen landesunmittelbaren und mittelbaren juristischen
Personen des öffentlichen Rechts.
(2) Absatz 1 findet entsprechend Anwendung, wenn ein Beamter nach §
79 a Abs. 1 Nr. 2 oder § 89 a Abs. 2 Nr. 2 des Bundesbeamtengesetzes
oder entsprechendem Landesrecht langfristig beurlaubt wird.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für Richter und
Angestellte.
(4) Über den weiteren Verbleib der nach den Absätzen 1 bis
3 ausgebrachten Leerstellen ist im nächsten Haushaltsplan zu entscheiden.

§ 11 Besondere Regelungen für Zuwendungen

(1) Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Zuwendungen
im Sinne des § 23 der Landeshaushaltsordnung zur Deckung der gesamten
Ausgaben oder eines nicht abgegrenzten Teils der Ausgaben einer Stelle
außerhalb der Landesverwaltung (institutionelle Förderung) sind
gesperrt, bis der Haushalts- oder Wirtschaftsplan des Zuwendungsempfängers
von dem zuständigen Minister und dem Minister der Finanzen gebilligt
worden ist.
(2) Die in Absatz 1 genannten Zuwendungen zur institutionellen Förderung
dürfen nur mit der Auflage bewilligt werden, daß der Zuwendungsempfänger
seine Beschäftigten nicht besserstellt als vergleichbare Arbeitnehmer
des Landes; vorbehaltlich einer abweichenden tarifvertraglichen Regelung
dürfen deshalb keine günstigeren Arbeitsbedingungen vereinbart
werden, als sie für Arbeitnehmer des Landes jeweils vorgesehen sind.
Entsprechendes gilt bei Zuwendungen zur Projektförderung, wenn die
Gesamtausgaben des Zuwendungsempfängers überwiegend aus Zuwendungen
der öffentlichen Hand bestritten werden. Der Minister der Finanzen
kann bei Vorliegen zwingender Gründe Ausnahmen zulassen.
(3) Die in den Haushalts- oder Wirtschaftsplänen von institutionell
geförderten Zuwendungsempfängern ausgewiesenen Stellen sind hinsichtlich
der Zahl und der Wertigkeit verbindlich. Ausnahmen bedürfen der Einwilligung
des Ministers der Finanzen.
(4) Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind befugt, im
Rahmen des Haushaltsrechts staatliche Aufgaben auf dem Gebiet der Zuwendungen
in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts wahrzunehmen.

§ 12 Besondere Regelungen für geheimzuhaltende Wirtschaftspläne

(1) Aus zwingenden Gründen des Geheimschutzes wird die Bewilligung
von Ausgaben, die nach einem geheimzuhaltenden Wirtschaftsplan bewirtschaftet
werden sollen, von der Billigung des Wirtschaftsplanes durch die Parlamentarische
Kontrollkommission nach den verfassungsschutzrechtlichen Bestimmungen des
Landes abhängig gemacht. Die Mitglieder dieser Kontrollkommission
sind zur Geheimhaltung aller Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei
dieser Tätigkeit bekannt geworden sind.
(2) Der Landesrechnungshof prüft in den Fällen des Absatzes
1 nach § 9 des Landesrechnungshofgesetzes vom 27. Juni 1991 (GVBl.
S. 256) und unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission sowie
die zuständige oberste Landesbehörde und das Ministerium der
Finanzen über das Ergebnis seiner Prüfung der Jahresrechnung
sowie der Haushalts- und Wirtschaftsführung. § 97 Abs. 4 der
Landeshaushaltsordnung bleibt unberührt.

§ 13 Weitergeltung von Vorschriften und Ermächtigungen

Die Vorschriften und Ermächtigungen in § 3, § 4, §
5 Abs. 1, § 8, § 10 und § 11 gelten bis zur Verkündung
des Haushaltsgesetzes 1994 weiter.

§ 14 Inkrafttreten

Das Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1993 in Kraft.
Anlage 1

Nachtragshaushaltsplan des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 1993

Gesamtplan
Haushaltsübersicht (§ 13 Abs.4 Nr. 1 LHO) Finanzierungsübersicht (§ 13 Abs.4 Nr. 2 LHO)
Kreditfinanzierungsplan (§ 13 Abs.4 Nr. 3 LHO) Verpflichtungsermächtigungen (§ 14 Abs. Nr. 1 LHO)
Gruppierungsübersicht (§ 14 Abs. Nr. 1 LHO)
Haushaltsübersicht
Einnahmen Einzelplan Einnahmen 1993 (TDM) Mehr (+) Weniger (-) gegenüber Soll 1993
01 Landtag 8,3 -
02 Ministerpräsident und Staatskanzlei 44,0 -
03 Ministerium des Innern 44.728,6 + 10.000,0
04 Ministerium der Justiz 83.923,7 + 4.000,0
05 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport 52.371,0 -
06 Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur 230.134,7 + 21.672,0
07 Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen 149.984,1 -
08 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie 692.480,8 + 144.900,0
09 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung 126.736,5 + 9.000,0
10 Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 664.289,0 + 21.469,2
11 Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr 666.925,0 + 10.298,4
12 Ministerium der Finanzen 34.108,8 + 27.300,0
13 Landesrechnungshof - -
20 Allgemeine Finanzverwaltung 15.150.841,8 +751.768,4
Zusammen 17.896.576,3 + 1.000.408,0
Haushaltsübersicht
Ausgaben Einzelplan Ausgaben1993 (TDM) Mehr (+) Weniger (-) gegenüber Soll 1993
01 Landtag 42.448,0 + 120,0
02 Ministerpräsident und Staatskanzlei 62.896,7 -
03 Ministerium des Innern 1.034.383,6 - 22.355,0
04 Ministerium der Justiz 489.866,6 + 1.000,0
05 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport 2.103.404,8 + 10.000,0
06 Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur 899.918,9 + 38.620,0
07 Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen 2.441.990,5 + 421.802,0
08 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie 1.623.921,5 + 324.730,0
09 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung 841.331,0 + 5.200,0
10 Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 1.160.057,3 + 56.582,0
11 Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr 3.053.260,9 + 81.468,0
12 Ministerium der Finanzen 400.639,5 -
13 Landesrechnungshof 10.056,5 -
20 Allgemeine Finanzverwaltung 3.732.400,5 + 83.241,0
Zusammen 17.896.576,3 + 1.000.408,0
Übersicht Verpflichtungsermächtigungen Übersicht: Verpflichtungsermächtigungen zum Nachtragshaushalt 1993
Epl. Bezeichnung Bisherige Verpflich- tungsermächti- gungen 1993 TDM Es treten hinzu (+) bzw. es fallen weg (-) TDM Verpflich- tungsermächti- gungen (neu) 1993 TDM Von dem Gesamtbetrag (Sp. 5) werden fällig
1994 TDM 1995 TDM 1996 TDM 1997 TDM Folgejahre TDM
01 LT - - - - - - - -
02 MP/St - - - - - - - -
03 MI 110.100,0 + 68.300,0 178.400,0 74.920,0 28.820,0 28.320,0 7.320,0 39.020,0
04 MdJ 69.119,9 - 69.119,9 69.119,9 - - - -
05 MBJS 71.000,0 + 26.500,0 97.500,0 66.900,0 30.600,0 - - -
06 MWFK 21.901,0 + 2.400,0 24.301,0 19.216,0 3.304,0 1.781,0 - -
07 MASGF 295.680,0 + 10.000,0 305.680,0 166.580,0 73.000,0 46.100,0 10.000,0 10.000,0
08 MWMT 1.547.900,0 + 583.900,0 2.131.800,0 938.700,0 685.200,0 447.900,0 60.000,0 -
09 MUNR 877.600,0 + 30.000,0 907.600,0 325.100,0 211.400,0 171.100,0 100.000,0 100.000,0
10 MELF 269.813,0 + 128.427,0 398.240,0 247.480,0 79.980,0 31.980,0 - 38.800,0
11 MSWV 4.789.764,2 + 612.554,6 5.402.318,8 948.073,2 470.620,5 455.513,4 978.026,5 2.550.085,2
12 MdF - - - - - - - -
13 LRH - - - - - - - -
20 Allg.FV 510.000,0 118.000,0 628.000,0 448.000,0 150.000,0 10.000,0 10.000,0 10.000,0
Summe 8.562.878,1 + 1.580.081,6 10.142.959,7 3.304.089,1 1.732.924,5 1.192.694,4 1.165.346,5 2.747.905,2
Finanzierungsübersichtund Kreditfinanzierungsplan Finanzierungsübersicht
Bisheriger Ansatz 1993 (Mio DM) Für 1993 treten hinzu (Mio DM) Neuer Ansatz 1993 (Mio DM)
I. Haushaltsvolumen 17.896,6 + 1.000,4 18.897,0
II. Ermittlung des Finanzierungssaldos
1. Ausgaben (ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt) 17.896,6 + 1.000,4 18.897,0
2. Einnahmen (ohne Einnahmen aus Kreditmarktmitteln und Entnahmen aus Rücklagen) 13.115,1 + 284,1 13.399,2
3. Finanzierungssaldo - 4.781,5 - 716,3 - 5.497,8
III. Zusammenssetzung des Finanzierungssaldos
4. Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt
4.1 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt (brutto) 4.903,5 + 716,3 5.619,8
4.2 Ausgaben aus Schuldentilgung am Kreditmarkt 122,0; - 122,0
4.3 Netto-Neuverschuldung am Kreditmarkt 4.781,5 + 716,3 5.497,8
5. Einnahmen aus Rücklagen -
6. Finanzierungssaldo - 4.781,5 - 716,3 - 5.497,8
Kreditfinanzierungsplan
Bisheriger Ansatz 1993 (Mio DM) Für 1993 treten hinzu (Mio DM) Neuer Ansatz 1993 (Mio DM)
I. Einnahmen aus Krediten bei Gebietskörperschaften, Sondervermögen usw. vom Kreditmarkt - 4.903,5 - + 716,3 - 5.619,8
zusammen 4.903,5 + 716,3 5.619,8
II. Tilgungsausgaben für Kredite bei Gebietskörperschaften, Sondervermögen usw. vom Kreditmarkt - 122,0 - - - 122,0
zusammen 122,0 - 122,0/TD>
III. Netto - Neuverschuldung insgesamt bei Gebietskörperschaften, Sondervermögen usw. vom Kreditmarkt - 4.781,5 - + 716,3 - 5.497,8
zusammen 4.781,5 + 716,3 5.497,8
Gruppierungsübersicht Gruppierungsübersicht (Nachtrag 1993)
Gruppe Bezeichnung Bisheriger Ansatz 1993 (Mill.DM) Mehr (+) Weniger (-) (Mill.DM) Neuer Ansatz 1993 (Mill.DM)
1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen 344,0 +40,1 384,1
11 Verwaltungseinnahmen 163,7 +27,3191,0
111 Gebühren, sonstige Entgelte 120,0 +17,0 137,0
119 Sonstige 17,8 +10,3 28,1
12 Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen) 165,3 +0,8 166,1
123 Einnahmen aus Lotterie, Lotto, Toto 23,8 +0,8 24,6
16 Zinseinnahmen aus sonstigen Bereichen 4,5 +12,0 16,5
162 Sonstige Zinseinnahmen aus dem Inland 4,5 +12,0 16,5
2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen 7.041,3 -55,9 6.985,4
21 Allgemeine Finanzzuweisungen aus dem öffentlichen Bereich 5.759,0 -79,1 5.679,9
211 vom Bund 5.759,0 -79,1 5.679,9
23 Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem öffentlichen Bereich 80,2 +9,8 90,0
231 vom Bund 51,9 +9,8 61,7
24 Sonstige Erstattungen aus dem öffentlichen Bereich 552,9 +10,0 562,9
241 vom Bund 526,8 +10,0 536,8
25 Sonstige Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich 318,4 +3,4 321,8
251 vom Bund 316,6 +3,4 320,0
3 Einnahmen aus Schuldenaufnahme, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen 6.107,7 +1.016,2 7.123,9
32 Schuldenaufnahmen am Kreditmarkt 4.781,5 +716,3 5.497,8
325 auf dem sonstigen inländischen Kreditmarkt 4.781,5 +716,3 5.497,8
33 Zuweisungen für Investitionen aus dem öffentlichen Bereich 1.139,7 +444,9 1.584,6
331 vom Bund 1.139,6 +444,9 1.584,5
37 Globale Mehr- und Mindereinnahmen - -145,0 -145,0
372 Globale Mindereinnahmen bei den Steuern - -145,0 -145,0
4 Personalausgaben 4.090,9 -134,0 3.956,9
43 Versorgungsbezüge und dergleichen 57,2 -47,0 10,2
435 der Angestellten 55,2 -47,0 8,2
46 Globale Mehr- und Minderausgaben 230,0 -87,0 143,0
461 Globale Mehrausgaben für Personalausgaben 230,0 -87,0 143,0
Gruppierungsübersicht (Nachtrag 1993)
Gruppe Bezeichnung Bisheriger Ansatz 1993 (Mill.DM) Mehr (+) Weniger (-) (Mill.DM) Neuer Ansatz 1993 (Mill.DM)
5 Sächliche Verwaltungsausgaben 1.526,7 -11,9 1.514,8
51-54 Sächliche Verwaltungsausgaben, Ausgaben für Schuldendienst 1.007,7 +13,1 1.020,8
517 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 132,8 +0,3 133,1
518 Mieten und Pachten 56,6 +1,2 57,8
531-546 Sonstiges 265,7 +11,6 277,3
57 Zinsausgaben an Kreditmarkt 519,0 -25,0 494,0
575 an sonstigen inländischen Kreditmarkt 501,0 -25,0 476,0
6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen 7.058,0 +425,0 7.483,0
63 Erstattungen von Verwaltungsausgaben an öffentlichen Bereich 52,5 +6,0 58,5
633 an Gemeinden und Gemeindeverbände 45,1 +6,0 51,1
64 Sonstige Erstattungen an öffentlichen Bereich 383,2 +221,6 604,8
641 an Bund 252,7 -48,4 204,3
643 an Gemeinden und Gemeindeverbände 98,6 +270,0 368,6
65 Sonstige Zuweisungen an öffentlichen Bereich 781,9 +8,1 790,0
653 an Gemeinden und Gemeindeverbände 719,9 +5,7 725,6
658 Einmaliger Zuschuß Theater "Neue Bühne Senftenberg" - +2,4 2,4
66 Schuldendiensthilfen an sonstige Bereiche 178,2 +4,1 182,3
662 an private Unternehmen 24,2 -4,9 19,3
663 an Sonstige im Inland 154,0 +9,0 163,0
67 Erstattungen an sonstige Bereiche 77,2 +20,2 97,4
671 an Inland 77,2 +20,2 97,4
68 Sonstige Zuschüsse an sonstige Bereiche 2.747,7 +165,0 2.912,7
681 Renten, Unterstützungen und sonstige Geldleistungen an natürliche Personen 1.496,0 +221,5 1.717,5
683 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen 384,1 -90,0 294,1
684 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen 562,8 +11,7 574,5
685 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 268,9 +21,8 290,7
7 Baumaßnahmen 761,7 +29,5 791,2
712-799 Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 715,3 +29,5 744,8
8 Sonstige Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 5.290,3 +701,8 5.992,1
81 Erwerb von beweglichen Sachen 207,4 +11,9 219,3
812 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen im Inland 168,7 +9,9 178,6
813 Erwerb von sonstigen beweglichen Sachen im Inland 9,5 +2,0 11,5
85 Darlehen an öffentlichen Bereich 163,9 +7,8 171,7
853 an Gemeinden und Gemeindeverbände 163,9 +7,8 171,7
Gruppierungsübersicht (Nachtrag 1993)
Gruppe Bezeichnung Bisheriger Ansatz 1993 (Mill.DM) Mehr (+) Weniger(-) (Mill.DM) Neuer Ansatz 1993 (Mill.DM)
88 883 89 891 892 893 9 97 972 Zuweisungen für Investitionen an öffentlichen Bereich an Gemeinden und Gemeindeverbände Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche an öffentliche Unternehmen an private Unternehmen an Sonstige im Inland Besondere Finanzierungsausgaben Globale Mehr- und Minderausgaben Globale Minderausgaben 1.897,4 1.897,1 2.410,4 262,9 1.319,9 827,3 -831,1 -851,6 -851,6 +317,3 +317,3 +364,8 -22,5 +367,4 +19,9 -10,0 -10,0 -10,0 2.214,7 2.214,4 2.775,2 240,4 1.687,3 847,2 -841,1 -861,6 -861,6
Einzelplan 01 Nachtragshaushaltsplan Landtag für das Haushaltsjahr
1993
Anlage 1
Kapitel Titel Fkz Zweckbestimmung Bisheriger Ansatz 1993 DM Mehr (+) Weniger (-) DM Neuer Ansatz 1993 DM
01 010 Einzelplan 01: Landtag Landtag Brandenburg
541 30 011 (neu) Ausgaben für parlamentarische Untersuchungsausschüsse - + 120.000 120.000
Abschluß Einzelplan 01: Gesamteinnahmen: Gesamtausgaben: Verpflichtungsermächtigungen 8.300 42.448.000 - - + 120.000 - 8.300 42.568.000 -
Einzelplan 03 Nachtragshaushaltsplan Ministerium des Innern für das Haushaltsjahr 1993
Anlage 1
Kapitel Titel Fkz Zweckbestimmung Bisheriger Ansatz 1993 DM Mehr (+) Weniger (-) DM Neuer Ansatz 1993 DM
03 020 Einzelplan 03: Ministerium des Innern Allgemeine Bewilligungen
883 10 012 Zuschüsse an Gemeinden und Kreise zur Errichtung von Übergangswohnheimen - Haushaltsvermerk unverändert 25.000.000 + 5.000.000 30.000.000
03 110 Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes Brandenburg
435 20 042 Sonderversorgungsleistungen Zu Titel 435 20 (neue Erläuterungen): Sonderversorgungsleistungen, die nicht in die Rentenversicherung überführt werden. Weniger, weil die Rückerstattungen an das Bundesversicherungsamt bis 31.12.1992 aus dem Kapitel 07 150, Titelgruppe 70, Titel 641 70 - Sozialversicherung - geleistet werden. 55.140.000 -47.000.000 8.140.000
03 730 Staatlicher Munitionsbergungsdienst
241 20 049 Sonstige Erstattungen vom Bund - Haushaltsvermerk unverändert 1.500.000 + 10.000.000 11.500.000
536 10 049 Beseitigung von Kampfmitteln - Verpflichtungsermächtigung unverändert 15.000.000 + 10.000.000 25.000.000
03 810 Zentrale Ausländerbehörde
517 10 012 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume Der Haushaltsvermerk (Die Ausgaben sind in Höhe von 700.000 DM gesperrt.) entfällt. Zu Titel 517 10 (neue Erläuterungen): 1.700.000 + 301.000 2.001.000
1. Heizung 2. Strom, Gas und Wasser 3. Reinigung 4. Grundbesitzabgaben 5. Sonstiges Zusammen 700.000 DM 1.140.000 DM 80.000 DM 20.000 DM 61.000 DM 2.001.000 DM
518 10 012 Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume Zu Titel 518 10: Miete für Asylbewerberunterkünfte Alt-Stahnsdorf sowie für mobile Verwaltungs-Container 2.320.000 + 1.163.000 3.483.000
671 10 012 Erstattung der Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der Asylbewerber Zu Titel 671 10 (neue Erläuterungen): Unterkunft, Verpflegung und Betreuung in der Zentralen Ausländerbehörde mit ihren Außenstellen werden durch private Betreiber sichergestellt. Es hängt dabei von der Vertragsgestaltung im Einzelfall ab, ob Miet- und Bewirtschaftungskosten (Titel 517 10, 518 10) oder Kosten für die Betreiberverträge (Titel 671 10) anfallen. Mehr wegen Erweiterung in Alt-Stahnsdorf sowie Übernahme einer zusätzlichen Asylbewerberunterkunft in Prötzel. 17.060.000 + 7.881.000 24.941.000
812 10 012 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen im Inland 450.000 + 300.000 750.000
Zu Titel 812 10: 1. Erstattung der Einrichtung 2. Erweiterung der ADV-Anlage Zusammen 456.000 DM 294.000 DM 750.000 DM
Abschluß Einzelplan 03: Gesamteinnahmen: Gesamtausgaben: Verpflichtungsermächtigungen (Anlage 2) 44.728.600 1.034.383.600 110.100.000 + 10.000.000 - 22.355.000 + 68.300.000 54.728.600 1.012.028.600 178.400.000
Anlage 2
Kapitel Titel Fkz Zweckbestimmung Bisherige Verpflichtungs- ermächtigung 1993 DM Mehr (+) Weniger (-) DM Neue Verpflichtungs- ermächtigung 1993 DM
03 810 Einzelplan 03: Ministerium des Innern Zentrale Ausländerbehörde
671 10 012 Erstattung der Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der Asylbewerber Fällig: 1994 7.320.000 DM 1995 7.320.000 DM 1996 7.320.000 DM 1997 7.320.000 DM Folgejahre 39.020.000 DM - +68.300.000 68.300.000
gesamt Abschluß Einzelplan 03: Verpflichtungsermächtigungen 110.100.000 +68.300.000 178.400.000
Einzelplan 04 Nachtragshaushaltsplan Ministerium der Justiz für das Haushaltsjahr
1993
Anlage 1
Kapitel Titel Fkz Zweckbestimmung Bisheriger Ansatz 1993 DM Mehr (+) Weniger (-) DM Neuer Ansatz 1993 DM
04 040 111 10 052 535 20 052 Einzelplan 04: Ministerium der Justiz Gerichte, Grundbuchämter und Staatsanwaltschaften Gebühren und tarifliche Entgelte Vergabe von Arbeiten an Dritte 52.400.000 300.000 +4.000.000 +1.000.000 56.400.000 1.300.000
Abschluß Einzelplan 04: Gesamteinnahmen: Gesamtausgaben: Verpflichtungsermächtigungen 83.923.700 489.866.600 69.119.900 + 4.000.000 + 1.000.000 - 87.923.700 490.866.600 69.119.900
Einzelplan 05 Nachtragshaushaltsplan Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
für das Haushaltsjahr 1993
Anlage 1
Kapitel Titel Fkz Zweckbestimmung Bisheriger Ansatz 1993 DM Mehr (+) Weniger (-) DM Neuer Ansatz 1993 DM
05 020 Einzelplan 05: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Allgemeine Bewilligungen
684 10 239 (neu) Zuschüsse für laufende Zwecke an Träger der freien Jugendhilfe Erläuterungen zu Titel 684 10: Zuwendungen zur Förderung der Personalkosten von Beschäftigten von Trägern der freien Jugendhilfe, die nach den Bestimmungen des § 249 h Arbeitsförderungsgesetz (AFG) gefördert werden. Die Förderung erstreckt sich auf Projekte in den Bereichen Jugendarbeit, Sozialarbeit an Schulen, Beratungsangebote u. Berechnet auf der Grundlage einer Festbetragsfinanzierung von 25.800 DM jährlich je geförderter Stelle in Anlehnung an Verg.Gr. V b BAT-0. - + 5.800.000 5.800.000
05 050 Jugendhilfe
TGr.6 Landesjugendplan (zentral)
684 60 239 Zuschüsse für laufende Zwecke an Träger der freien Jugendhilfe 8.995.000 -1.300.000 7.695.000
TGr. 82 Förderung des Berufspraktikums für Erzieherinnen und Erzieher
653 82 239 Zuweisungen an Träger der öffentlichen Jugendhilfe 4.500.000 - 4.050.000 450.000
684 82 239 Zuschüsse für laufende Zwecke an Trägerder freien Jugendhilfe 500.000 - 450.000 50.000
05 300 Schulen gemeinsam
853 10 121 Darlehen an Gemeinden (GV) für Schulbaumaßnahmen 60.000.000 + 4.200.000 64.200.000
05 810 Förderung des Sports
883 60 323 Zuweisungen für Investitionen 15.000.000 + 5.800.000 20.800.000
Abschluß Einzelplan 05: Gesamteinnahmen: Gesamtausgaben: Verpflichtungsermächtigungen (Anlage2) 52.371.000 2.103.404.800 71.000.000 - +10.000.000 +26.500.000 52.371.000 2.113.404.800 97.500.000
Anlage 2
Kapitel Titel Fkz Zweckbestimmung Bisherige Verpflichtungs- ermächtigung 1993 DM Mehr (+) Weniger (-) DM Neue Verpflichtungs- ermächtigung 1993 DM
05 300 Einzelplan 05: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Schulen gemeinsam
853 10 121 Darlehen an Gemeinden (GV) für Schulbaumaßnahmen Fällig: 1994 44.500.000 1995 30.000.000 60.000.000 + 14.500.000 74.500.000
05 810 Förderung des Sports
883 60 323 Zuweisungen für Investitionen Fällig: 1994 15.000.000 1995 5.000.000 8.000.000 + 12.000.000 20.000.000
gesamt Abschluß Einzelplan 05: Verpflichtungsermächtigungen 71.000.000 + 26.500.000 97.500.000
Einzelplan 06 Nachtragshaushaltsplan Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
für das Haushaltsjahr 1993
Anlage 1
Kapitel Titel Fkz Zweckbestimmung Bisheriger Ansatz 1993 DM Mehr (+) Weniger (-) DM Neuer Ansatz 1993 DM
06 020 Einzelplan 06: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Allgemeine Bewilligungen
331 10 146 Zweckgebundene Zuweisungen des Bundes zur Förderung des Studentenwohnheimbaus - + 5.000.000 5.000.000
331 20 131 Einnahmen im Zusammenhang mit dem Hochschulbau-förderungsgesetz 42.376.000 +12.961.000 55.337.000
812 13 131 Erwerb von Großgeräten im Sinne des HBFG zur Ergänzung und Erneuerung, soweit nicht anderweitig veranschlagt 17.000.000 -11.784.000 5.216.000
893 70 144 Zuschüsse für Investitionen 7.000.000 +6.250.000 13.250.000
06 024 Erneuerungsprogramm für Hochschule und Forschung
251 10 139 Zuweisungen des Bundes zu den Ausgaben des Landes bei der Finanzierung des Erneuerungsprogramms für Hochschule und Forschung vom 11. Juli 1991 46.980.800 + 3.711.000 50.691.800
893 10 131 (neu) Gästehäuser / kleine Baumaßnahmen gem. Art. 7 Abs. 2 HEP - + 4.948.000 4.948.000
06 120 Universität Potsdam
712 12 131 Grundsanierung Gebäude I (Commun I) Am Neuen Palais 4.000.000 - 3.000.000 1.000.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 20.000.000 1.000.000 1.000.000 18.000.000
712 13 131 Grundsanierung Gebäude K (Commun II) Am Neuen Palais 4.000.000 - 3.000.000 1.000.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 18.000.000 1.000.000 1.000.000 16.000.000
712 14 131 Sanierung Gebäude L 1.000.000 + 3.300.000 4.300.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 13.600.000 3.200.000 4.300.000 6.100.000
712 15 131 Sanierung Außenanlagen "Neues Palais" 2.000.000 - 1.800.000 200.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 4.200.000 - 200.000 4.000.000
712 16 131 Sanierung Gebäude H 2.500.000 - 500.000 2.000.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 3.300.000 500.000 2.000.000 800.000
712 17 131 Sanierung Gebäude S 500.000 - 400.000 100.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 1.500.000 - 100.000 1.400.000
712 18 131 Sanierung Institut Botanik 1.500.000 - 500.000 1.000.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 6.000.000 100.000 1.000.000 4.900.000
712 19 131 Sanierung Botanischer Garten (einschließlich Heizung) 1.500.000 - 500.000 1.000.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 6.400.000 1.300.000 1.000.000 4.100.000
712 21 131 Ausbau des ehemaligen Heizhauses zur Zentralwerkstatt (Gebäude S) 1.000.000 - 800.000 200.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 1.500.000 500.000 200.000 800.000
712 23 131 Lennéstr. 7a - Villa Liegnitz - Institut Zoologie und Hörsaal 1.500.000 - 1.300.000 200.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 3.500.000 400.000 200.000 2.900.000
712 26 131 Golm, Sanierung Haus 14 2.000.000 - 1.700.000 300.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 3.300.000 300.000 300.000 2.700.000
712 33 131 Erneuerung der Telefonverkabelung der Gebäudekomplexe Neues Palais-Golm-Babelsberg - + 600.000 600.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 2.420.000 - 600.000 1.820.000
712 34 131 Babelsberg, Heizungsumstellung Standort Bhf. Griebnitzsee 300.000 + 986.000 1.286.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 2.700.000 1.250.000 1.286.000 164.000
712 35 131 Babelsberg, Heizungsumstellung Standort Park Babelsberg 1.700.000 - 1.500.000 200.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 2.400.000 100.000 200.000 2.100.000
712 36 131 Instrumentalhaus Musik, Golm Haus 6 600.000 - 400.000 200.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 1.100.000 - 200.000 900.000
713 10 131 Golm, Fertigstellung Sporthalle 1.000.000 + 1.266.000 2.266.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Verausgabt bis 1991 Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 10.000.000 201.000 5.800.000 2.266.000 1.733.000
714 10 131 (neu) Schaffung bauseitiger Voraussetzungen für die Errichtung von Containeranlagen - + 575.000 575.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 575.000 - 575.000 -
812 12 131 (neu) Kauf von Bürocontainern - + 2.400.000 2.400.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 4.800.000 - 2.400.000 2.400.000
812 14 131 Erwerb von Telefonanlagen - + 800.000 800.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 1.820.000 400.000 800.000 620.000
812 21 131 (neu) Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für die erstmalige Einrichtung - + 3.800.000 3.800.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 6.330.000 - 3.800.000 2.530.000
06 131 Hochschule für Film und Fernsehen
712 12 131 Grundsanierung Karl-Marx-Str. 33/34 210.000 + 3.000.000 3.210.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 6.800.000 1.000.000 3.210.000 2.590.000
06 140 Technische Universität Cottbus
712 23 131 Hörsaal Gebäude 1, Erneuerung MSR-Anlage 535.000 - 335.000 200.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 615.000 - 200.000 415.000
712 24 131 Erneuerung der Heizung Lehrgebäude 2, Hörsaal 3 623.000 - 500.000 123.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 703.000 - 123.000 580.000
812 11 131 Erwerb von Geräten, Ausstattungsgegenständen und Maschinen im Inland sowie sonstiger beweglicher Sachen zur Erstausstattung - + 1.500.000 1.500.000
812 22 131 (neu) Erstausstattung für neue Lehrstühle der Fakultät I (Naturwissenschaften), 1. Rate - + 1.267.000 1.267.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 2.140.000 - 1.267.000 873.000
812 23 131 (neu) Erstausstattung für neue Lehrstühle der Fakultät II (Architektur und Bauingenieurwesen) - + 2.751.000 2.751.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 2.751.000 - 2.751.000 -
812 24 131 (neu) Erstausstattung für neue Lehrstühle der Fakultät III (Maschinenwesen und Elektrotechnik), 1. Rate - + 1.306.000 1.306.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 2.303.000 - 1.306.000 997.000
812 25 131 (neu) Erstausstattung für neue Lehrstühle der Fakultät IV (Umweltwissenschaften), 1. Rate - + 860.000 860.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 1.990.000 - 860.000 1.130.000
812 26 131 (neu) Erstausstattung für neue Lehrstühle der Fakultät V (Philosophie und Sozialwissenschaften), 1. Rate - + 413.000 413.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 920.000 - 413.000 507.000
06 150 Europa-Universität Viadrina Frankfurt/Oder
712 12 131 Grundsanierung Hauptgebäude Große Scharrnstr. - + 17.000.000 17.000.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 63.000.000 - 17.000.000 46.000.000
812 21 131 (neu) Erwerb von Geräten, Ausstattungsgegenständen und Maschinen sowie sonstiger beweglicher Sachen zur erstmaligen Einrichtung - + 2.000.000 2.000.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 5.000.000 - 2.000.000 3.000.000
813 95 131 Wissenschaftliche Literatur für den Ausbau der Hochschulbibliothek (Büchergrundbestand) - + 2.000.000 2.000.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 32.500.000 2.500.000 2.000.000 28.000.000
06 160 Fachhochschule Lausitz
712 11 137 Neubau der Mensa in Cottbus 500.000 - 500.000 -
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 13.200.000 500.000 - 12.700.000
712 13 137 Planungsmittel - + 250.000 250.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 1.000.000 450.000 250.000 300.000
712 16 137 Neubau Laborgebäude 1 (Elektrotechnik, Chemie, Verfahrenstechnik) - + 200.000 200.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 40.850.000 - 200.000 40.650.000
712 17 137 (neu) Grundsanierung Mensa Senftenberg - + 750.000 750.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 12.250.000 - 750.000 11.500.000
713 10 137 (neu) Erschließung am Standort Cottbus - + 300.000 300.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 13.000.000 - 300.000 12.700.000
713 11 137 (neu) Umbau Gebäude 10 zum Lehrgebäude Sozialwesen - + 200.000 200.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 9.010.000 - 200.000 8.810.000
713 12 137 (neu) Umbau Gebäude 11 zum Lehrgebäude Bauingenieurwesen - + 200.000 200.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 11.150.000 - 200.000 10.950.000
713 13 137 (neu) Neubau Laborgebäude Bauingenieurwesen/Ver- und Entsorgung - + 200.000 200.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 29.500.000 - 200.000 29.300.000
812 22 137 (neu) Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für die erstmalige Einrichtung - + 1.500.000 1.500.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 10.300.000 - 1.500.000 8.800.000
06 161 Fachhochschule Brandenburg
712 11 137 Grundsanierung einer ehemaligen Kaserne in Brandenburg - Magdeburger Str. 6.000.000 + 3.795.000 9.795.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 15.800.000 5.000.000 9.795.000 1.005.000
812 21 137 Ersteinrichtung für Umbau Gebäude Magdeburger Str. 53 724.000 + 1.000.000 1.724.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 1.724.000 - 1.724.000 -
06 162 Technische Fachhochschule Wildau
712 11 137 Neubau Laborgebäude Informatik 4.500.000 - 300.000 4.200.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 16.966.000 - 4.200.000 12.766.000
712 12 137 Neubau Laborgebäude Verfahrenstechnik 6.000.000 - 2.820.000 3.180.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 20.274.000 - 3.180.000 17.094.000
812 22 137 (neu) Ersteinrichtung für Betriebswirtschaft, Informatik, Verfahrenstechnik, Maschinenbau - + 550.000 550.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 7.050.000 - 550.000 6.500.000
06 163 Fachhochschule Eberswalde
712 10 137 Fertigstellung eines Neubaus (Seminargebäude) 1.600.000 + 2.937.000 4.537.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 7.000.000 150.000 4.537.000 2.313.000
712 11 137 Sanierung Bibliotheksgebäude Schicklerstr. 1.500.000 - 1.000.000 500.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 2.500.000 - 500.000 2.000.000
812 21 137 (neu) Ersteinrichtung Hauptgebäude - + 255.000 255.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 1.000.000 - 255.000 745.000
06 164 Fachhochschule Potsdam
712 11 137 (neu) Umbau Gebäude 2, Bauingenieurwesen - + 100.000 100.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Voranschlagt 1993 Vorbehalten 21.700.000 - 100.000 21.600.000
712 12 137 (neu) Erschließung und Außenanlagen - + 100.000 100.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 4.000.000 - 100.000 3.900.000
712 13 137 (neu) Umbau Gebäude 4, FB Architektur - + 100.000 100.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 24.000.000 - 100.000 23.900.000
712 15 137 (neu) Umbau Gebäude 5, FB Design - + 500.000 500.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 18.800.000 - 500.000 18.300.000
712 21 137 (neu) Lehrgebäude Friedrich-Ebert-Str. 4, Heizungserneuerung - + 200.000 200.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 3.100.000 - 200.000 2.900.000
712 22 137 (neu) Umbau Gebäude 1, FB Architektur und Bauingenieurwesen - + 100.000 100.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 24.000.000 - 100.000 23.900.000
812 21 137 (neu) Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für die erstmalige Einrichtung - + 1.000.000 1.000.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 10.300.000 - 1.000.000 9.300.000
06 826 Förderung von Theater und Film
Tgr. 70 Förderung der Theaterarbeit
653 70 181 Zuweisungen an die Gemeinden für Theater Haushaltsvermerk unverändert Erläuterungen: Das Land gewährt Projektzuweisungen bis zur Höhe von 49 % im Jahr 1992, bis zu 45% im Jahr 1993 und bis zu 40 % im Jahr 1994 des jeweiligen Zuschußbedarfs. Für 1993 sind folgende Beträge vorgesehen: 43.131.000 - 2.408.300 40.722.700
Brandenburger Theater, Brandenburg 7.214.000 DM
Hans-Otto-Theater, Potsdam 12.757.000 DM
Neue Bühne-Theater, Senftenberg 3.435.700 DM
Theater der Stadt Frankfurt 10.550.000 DM
Uckermärkische Bühnen Schwedt 4.266.000 DM
Sonstige Projektförderung (wie:Förderung der Theaterarbeit in Gemeinden mit Spielstätten ohne Ensemble, Zuschüsse für besondere Inszenierungen, Förderung vertraglich vereinbarter,überörtlicher und überregionaler Zusammenarbeit) 2.500.000 DM
Zusammen: 40.722.700 DM
658 70 181 (neu) Einmaliger Zuschuß an das Theater "Neue Bühne Senftenberg" (Kinder- und Jugendtheater mit Landesbühnenfunktion) - + 2.408.300 2.408.300
Abschluß Einzelplan 06: Gesamteinnahmen: Gesamtausgaben: Verpflichtungsermächtigungen: (Anlage 2) 230.134.700 899.918.900 21.901.000 +21.672.000 + 38.620.000 + 2.400.000 251.806.700 938.538.900 24.301.000
Anlage 2
Kapitel Titel Fkz Zweckbestimmung Bisherige Verpflichtungs- ermächtigung 1993 DM Mehr (+) Weniger (-) DM Neue Verpflichtungs- ermächtigung 1993 DM
06 120 Einzelplan 06: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Universität Potsdam
812 12 131 (neu) Kauf von Bürocontainern Fällig: 1994: 2.400.000 DM - + 2.400.000 2.400.000
gesamt Abschluß Einzelplan 06: Verpflichtungsermächtigungen 21.901.000 + 2.400.000 24.301.000
Einzelplan 07 Nachtragshaushaltsplan Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen für das Haushaltsjahr 1993
Anlage 1
Kapitel Titel Fkz Zweckbestimmung Bisheriger Ansatz 1993 DM Mehr (+) Weniger (-) DM Neuer Ansatz 1993 DM
07 020 Einzelplan 07: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen Allgemeine Bewilligungen
TGr. 65 (neu) Maßnahmen gemäß § 249 h Arbeitsförderungsgesetz
653 65 253 (neu) Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Maßnahmen nach § 249 h Arbeitsförderungsgesetz - + 2.600.000 2.600.000
684 65 253 (neu) Zuschüsse an freie Träger für Maßnahmen nach § 249 h Arbeitsförderungsgesetz zugunsten von Zielgruppen - + 20.000.000 20.000.000
07 030 Arbeitsmarkt
684 64 253 Zuschüsse an freie Träger 65.420.000 - 10.000.000 55.420.000
07 040 Gesundheit
671 10 314 Erstattung nicht erhobener Verkaufspreise für Verhütungsmittel an Apotheken Haushaltsvermerk: Siehe Deckungsvermerk bei Kapitel 07 070 Titel 643 30. 12.000.000 - 1.000.000 11.000.000
07 070 Förderung der Sozialstruktur
643 10 234 Kostenerstattung an die örtlichen Träger der Sozialhilfe 66.000.000 + 257.900.100 323.900.100
643 30 234 (neu) Kostenerstattung an örtliche Träger der Sozialhilfe für Leistungen nach § 37 a Bundessozialhilfegesetz Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind bis zur Höhe von 1.000.000 DM mit den Ausgaben bei Kapitel 07 040 Titel 671 10 gegenseitig deckungsfähig. - + 1.000.000 1.000.000
684 12 236 Zuschüsse an Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und Selbsthilfegruppen für soziale Aufgaben, insbesondere Erprobung neuer Formen der Sozialarbeit 2.000.000 - 500.000 1.500.000
684 16 236 Soziale Integration Behinderter 700.000 - 210.000 490.000
684 60 234 Zuschüsse zu den Betriebsausgaben von sozialen Einrichtungen in freier gemeinnütziger Trägerschaft 21.000.000 - 1.500.000 19.500.000
643 70 234 Kostenerstattung für das Landespflegegeldgesetz an örtliche Träger 19.800.000 + 12.390.000 32.190.000
681 70 234 Leistungen des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe 500.000.000 +211.511.900 711.511.900
07 080 Frauenförderung, Gleichstellung
684 13 236 Zuschüsse zur Förderung von Organisationen und Verbänden der Frauenpolitik 900.000 - 100.000 800.000
07 135 Maßregelvollzug
643 10 059 Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in Anstalten anderer Verwaltungen 9.030.000 - 290.000 8.740.000
07 150 Sozialversicherung
641 70 211 Sonstige Erstattungen an den Bund (Ausgaben für die gesetzliche Rentenversicherung) 250.000.000 - 50.000.000 200.000.000
07 180 Landeskrankenhäuser
891 10 312 Zuführung des Landes an die Landeskrankenhäuser zu den Investitionsaufwendungen 64.080.000 - 20.000.000 44.080.000
Abschluß Einzelplan 07: Gesamteinnahmen: Gesamtausgaben: Verpflichtungsermächtigungen (Anlage 2) 149.984.100 2.441.990.500 295.680.000 - + 421.802.000 + 10.000.000 149.984.100 2.863.792.500 305.680.000
Anlage 2
Kapitel Titel Fkz Zweckbestimmung Bisherige Verpflichtungs- ermächtigung 1993 DM Mehr (+) Weniger (-) DM Neue Verpflichtungs- ermächtigung 1993 DM
07 020 Einzelplan 07: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen Allgemeine Bewilligungen
Tgr. 65 (neu) Maßnahmen nach § 249 h Arbeitsförderungsgesetz
684 65 253 (neu) Zuschüsse an freie Träger für Maßnahmen nach § 249 h Arbeitsförderungsgesetz zugunsten von Zielgruppen Fällig: 1994: 20.000.000 - +20.000.000 20.000.000
07 030 Arbeitsmarkt
684 64 253 Zuschüsse an freie Träger Fällig: 1994: 10.000.000 1995: 20.000.000 40.000.000 - 10.000.000 30.000.000
gesamt Abschluß Einzelplan 07: Verpflichtungsermächtigungen 295.680.000 +10.000.000 305.680.000
Einzelplan 08 Nachtragshaushaltsplan Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie für das Haushaltsjahr 1993
Anlage 1
Kapitel Titel Fkz Zweckbestimmung Bisheriger Ansatz 1993 DM Mehr (+) Weniger (-) DM Neuer Ansatz 1993 DM
08 030 Einzelplan 08: Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie Förderung der mittelständischen Wirtschaft und des Tourismus
TGr. 61 Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung und der Berufsausbildung
685 61 155 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland Haushaltsvermerk: Die Leistung der Ausgaben bedarf in Höhe von 2.000.000 DM der Einwilligung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen. 17.600.000 - 17.600.000
08 040 Förderung Energie und Bergbau
893 20 631 Maßnahmen zur Beseitigung der Altlasten des Bergbaus ohne Rechtsnachfolger zur Abwendung lebensbedrohlicher Gefahren 13.200.000 - 1.300.000 11.900.000
TGr. 61 Nutzung der Geothermalwärme und der Speicherung von Energie
883 61 627 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände 1.000.000 - 500.000 500.000
TGr. 62 Förderung der Wärmeauskopplung und Nutzung der Abwärme
883 62 627 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände 3.000.000 - 1.000.000 2.000.000
891 62 627 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen 7.000.000 - 1.500.000 5.500.000
TGr. 63 Förderung der rationellen Energieverwendung und Nutzung regenerativer Energiequellen
892 63 627 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen 18.000.000 - 2.000.000 16.000.000
TGr. 66 Zuschüsse für Investitionen zur Reststoffverwertung und Abfallaufbereitung zu energetischen Zwecken und zur Werkstoffgewinnung
891 66 627 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen 2.000.000 - 1.000.000 1.000.000
892 66 627 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen 5.500.000 - 700.000 4.800.000
08 050 Förderung der Wirtschaft, insbesondere in struktur-und technologiebestimmenden Vorhaben
331 10 691 Zuweisungen des Bundes für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" 491.050.000 +144.900.000 635.950.000
671 10 691 (neu) Entgelte an die Investitionsbank des Landes Brandenburg - + 12.330.000 12.330.000
683 20 634 (neu) Zuschüsse für lfd. Zwecke an priv. technologieorientierte Unternehmen - + 5.600.000 5.600.000
TGr. 61 Zuschüsse für Investitionen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" einschließlich EG-Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
883 61 692 Zuweisungen für Infrastrukturmaßnahmen an Gemeinden und Gemeindeverbände 283.850.000 + 72.450.000 356.300.000
892 61 691 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft 851.550.000 +217.350.000 1.068.900.000
TGr. 69 Sonderförderungen für Problemregionen Haushaltsvermerk:
537 69 643 Kosten für Gutachten und Planung zur Sicherung der Industriestandorte - + 500.000 500.000
653 69 643 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Sicherung der Industriestandorte - + 9.500.000 9.500.000
682 69 643 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen zur Sicherung der Industriestandorte - - -
683 69 643 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen zur Industriestandortsicherung - - -
883 69 643 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände - + 10.000.000 10.000.000
892 69 643 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen Zu Titel 892 69: Grundlage für die veranschlagten Mittel ist die Regierungserklärung vom 3. März 1993 "Sicherung der Industriestandorte, insbesondere Stahlstandorte", die sich eine integrierte Standortentwicklung in den Problemregionen des Landes Brandenburg zum Ziel gesetzt hat. Als Maßnahmen sind insbesondere beabsichtigt: - Standortmarketing, - Qualifizierung der Arbeitnehmer, - Technologie- und Innovationsförderung. Die Entsperrung der Mittel ist abhängig von der Vorlage einer entsprechenden Richtlinie, aus der die konkreten Schwerpunktregionen, die konkreten Förderzwecke und förderfähigen Projektformen sowie die Einordnung dieses Programms in eine ressortübergreifende Abstimmung und Bündelung zum Zwecke der Sicherung der Industriestandorte hervorgeht. - + 5.000.000 5.000.000
Abschluß Einzelplan 08: Gesamteinnahmen: Gesamtausgaben: Verpflichtungsermächtigungen (Anlage 2) 692.480.800 1.623.921.500 1.547.900.000 +144.900.000 +324.730.000 +583.900.000 837.380.800 1.948.651.500 2.131.800.000
Anlage 2
Kapitel Titel Fkz Zweckbestimmung Bisherige Verpflichtungs- ermächtigung 1993 DM Mehr (+) Weniger (-) DM Neue Verpflichtungs- ermächtigung 1993 DM
08 050 Einzelplan 08: Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie Förderung der Wirtschaft, insbesondere in struktur- und technologiebestimmenden Vorhaben
671 10 691 (neu) Entgelte an die Investitionsbank des Landes Brandenburg Fällig: 1994: 12.800.000 - + 12.800.000 12.800.000
683 20 634 (neu) Zuschüsse für laufende Zwecke an priv. technologieorientierte Unternehmen Fällig: 1994: 15.400.000 1995: 9.000.000 1996: 1.500.000 - + 25.900.000 25.900.000
892 61 691 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Fällig: 1994: 257.600.000 1995: 193.200.000 1996: 64.400.000 1.062.600.000 +515.200.000 1.577.800.000
TGr. 69 Sonderförderungen für Problemregionen
892 69 643 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen Fällig: 1994 30.000.000 - + 30.000.000 30.000.000
gesamt Abschluß Einzelplan 08: Verpflichtungsermächtigungen 1.547.900.000 + 583.900.000 2.131.800.000
Einzelplan 09 Nachtragshaushaltsplan Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung für das Haushaltsjahr 1993
Anlage 1
Kapitel Titel Fkz Zweckbestimmung Bisheriger Ansatz 1993 DM Mehr (+) Weniger (-) DM Neuer Ansatz 1993 DM
09 040 Einzelplan 09: Ministerium für Umwelt Naturschutz und Raumordnung Gewässerschutz und Wasserwirtschaft
883 10 623 Zuweisung an Gemeinden - Trinkwasser - 86.000.000 -20.800.000 65.200.000
883 20 623 Zuweisungen an Gemeinden - Abwasser - 102.000.000 +10.000.000 112.000.000
09 050 Abfallwirtschaft und Altlasten
331 30 330 Zuweisungen für Investitionen vom Bund 54.000.000 + 9.000.000 63.000.000
892 20 330 Zuwendungen - Haftungsfreistellungen und Beseitigung ökologischer Altlasten Haushaltsvermerk: Die Leistungen der Ausgaben bedarf in Höhe von 15.000.000 DM der Einwilligung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen. Die Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 30.000.000 DM bedarf der Einwilligung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen. Die Bewirtschaftungsvorschriften in den Erläuterungen sind gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 LHO verbindlich. Zu Titel 892 20: Mittel bis zu einer Höhe von 15.000.000 DM sind in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen zu bewirtschaften (verbindlich gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 LHO). 115.000.000 +15.000.000 130.000.000
09 080 Raumordnung und Projektplanung
685 10 422 Zuwendungen für die Regionalen Planungsstellen - + 1.000.000 1.000.000
Abschluß Einzelplan 09: Gesamteinnahmen: Gesamtausgaben: Verpflichtungsermächtigungen (Anlage 2) 126.736.500 841.331.000 877.600.000 + 9.000.000 + 5.200.000 +30.000.000 135.736.500 846.531.000 907.600.000
Anlage 2
Kapitel Titel Fkz Zweckbestimmung Bisherige Verpflichtungs- ermächtigung 1993 DM Mehr (+) Weniger (-) DM Neue Verpflichtungs- ermächtigung 1993 DM
09 050 Einzelplan 09: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung Abfallwirtschaft und Altlasten
892 20 330 Zuwendungen - Haftungsfreistellungen und Beseitigung ökologischer Altlasten Fällig: 1994 130.000.000 1995 100.000.000 1996 100.000.000 1997 100.000.000 Folgejahre 100.000.000 500.000.000 +30.000.000 530.000.000
gesamt Abschluß Einzelplan 09: Verpflichtungsermächtigungen 877.600.000 + 30.000.000 907.600.000
Einzelplan 10 Nachtragshaushaltsplan Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten für das Haushaltsjahr
993
Anlage 1
Kapitel Titel Fkz Zweckbestimmung Bisheriger Ansatz 1993 DM Mehr (+) Weniger (-) DM Neuer Ansatz 1993 DM
10 030 Einzelplan 10: Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Förderung der Ernährung, Land- und Forstwirtschaft - Gemeinschaftsaufgabe
251 11 511 Anteil des Bundes an den Zuweisungen für die Förderung der agrarstrukturellen Vorplanung - Haushaltsvermerk unverändert 5.712.600 + 287.400 6.000.000
331 12 623 Anteil des Bundes an den Zuweisungen für wasserwirtschaftliche und kulturbautechnische Maßnahmen - Haushaltsvermerk (Veränderungen unter- strichen) 1. Einnahmen dürfen nur zur Leistung von Aus- gaben bei Titel 892 16 und 892 17 verwendet werden. 28.200.000 +20.749.800 4
251 61& 521 Anteil des Bundes an Zuschüssen zur Förderung des freiwilligen Landtausches - Haushaltsvermerk unverändert 300.000 + 1.200.000 1.500.000
331 61 521 Anteil des Bundes an den Zuweisungen zur Flurbereinigung 300.000 + 1.200.000 1.500.000
TGr. 62 Einzelbetriebliche Maßnahmen und ländliche Siedlungen
251 62 522 Anteil des Bundes an den Zinszuschüssen für die einzelbetriebliche Förderung und der Ausgleichszulage 85.926.000 - 2.955.600 82.970.400
331 62 522 Anteil des Bundes an Zuschüssen für einzelbetriebliche Investitionen 59.361.600 - 6.636.600 52.725.000
TGr. 63 Rationalisierungsmaßnahmen im Erzeugungsbereich, forstliche Maßnahmen
251 63 512 Anteil des Bundes an Zuweisungen und Zuschüssen für Leistungsprüfungen und Erstaufforstungen - Haushaltsvermerk unverändert 4.200.000 - 960.000 3.240.000
331 63 512 Anteil des Bundes an Zuweisungen und Zuschüssen für Leistungsprüfungsanstalten, neuartige Waldschäden, waldbauliche und sonstige forstliche Maßnahmen - Haushaltsvermerk unverändert 10.030.800 + 3.349.200 13.380.000
TGr. 64 Sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen
251 64 511 Anteil des Bundes an der Umstellungs- und Anpassungshilfe - Haushaltsvermerk unverändert 9.600.000 - 3.300.000 6.300.000
331 64 511 Anteil des Bundes an den Zuweisungen zur Dorferneuerung - Haushaltsvermerk unverändert 40.793.400 - 1.793.400 39.000.000
TGr. 65 Maßnahmen zur Verbesserung der Marktstruktur
251 65 529 Anteil des Bundes an Startbeihilfen - Haushaltsvermerk unverändert - + 5.400.000 5.400.000
331 65 529 Anteil des Bundes an Zuschüssen für marktstrukturverbessernde Maßnahmen - Haushaltsvermerk unverändert 36.985.200 + 4.928.400 41.913.600
683 11 529 Zuweisungen für die Förderung der agrarstrukturellen Vorplanung - Haushaltsvermerk (Veränderung unterstrichen) 1. Ausgaben über 4.000.000 DM hinaus dürfen nur geleistet werden, wenn Mittel des Bundes bei Titel 251 11 zufließen. 9.521.000 + 479.000 10.000.000
892 16 623 Zuweisungen und Zuschüsse für die Förderung kulturbautechnischer Maßnahmen - Haushaltsvermerk (Veränderungen unter- strichen) 1. Ausgaben über 8.633.200 DM hinaus dürfen nur geleistet werden, wenn Mittel des Bundes bei Titel 331 12 zufließen. 7.000.000 +14.583.000 21.583.000
892 17 623 Zuweisungen für die Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen - Haushaltsvermerk unverändert 40.000.000 + 40.000.000 80.000.000
TGr. 61 Flurbereinigung, freiwilliger Landtausch 1. Die Ausgaben der Titelgruppe sind gegenseitig deckungsfähig
683 61 521 Zuschüsse zur Förderung des freiwilligen Landtausches - Haushaltsvermerk (Veränderungen unter- strichen) 1. Ausgaben über 1.000.000 DM hinaus dürfen nur geleistet werden, wenn Mittel des Bundes bei Titel 251 61 zufließen. 500.000 + 2.000.000 2.500.000
892 61 521 Zuweisungen und Zuschüsse zur Förderung der Flurbereinigung - Haushaltsvermerk (Veränderungen unter- strichen) 1. Ausgaben über 1.000.000 DM hinaus dürfen nur geleistet werden, wenn Mittel des Bundes bei Titel 331 61 zufließen. 500.000 + 2.000.000 2.500.000
TGr. 62 Einzelbetriebliche Maßnahmen und ländliche Siedlung 1. Die Ausgaben der Titelgruppe sind gegenseitig deckungsfähig
662 62 522 Zinszuschüsse für einzelbetriebliche Maßnahmen - Haushaltsvermerk (Veränderungen unterstrichen) 1. Ausgaben über 7.693.600 DM hinaus dürfen nur geleistet werden, wenn Mitel des Bundes bei Titel 251 62 zufließen. 24.160.000 - 4.926.000 19.234.000
683 62 522 Ausgleichszulage - Haushaltsvermerk (Veränderungen unterstrichen) 1. Ausgaben über 45.620.000 DM hinaus dürfen nur geleistet werden, wenn Mittel des Bundes bei Titel 251 62 zufließen. 119.050.000 - 5.000.000 114.050.000
853 62 522 Darlehen zur Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben - Haushaltsvermerk (Veränderungen unter- strichen) 1. Ausgaben über 23.400.000 DM hinaus dürfen nur geleistet werden, wenn Mittel des Bundes bei Titel 331 62 zufließen. 54.913.000 + 3.587.000 58.500.000
892 62 522 Zuschüsse zur Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben und Umstrukturierungen - Haushaltsvermerk (Veränderungen unterstrichen) 1. Ausgaben über 11.750.000 DM hinaus dürfen nur geleistet werden, wenn Mittel des Bundes bei Titel 331 62 zufließen. 44.023.000 - 14.648.000 29.375.000
TGr. 63 Rationalisierungsmaßnahmen im Erzeugerbereich und forstliche Maßnahmen 1. Die Ausgaben der Titelgruppe sind gegenseitig deckungsfähig
683 63 512 Zuschüsse für Leistungsprüfungen und Erstaufforstungen - Haushaltsvermerk (Veränderungen unter strichen) 1. Ausgaben über 2.160.000 DM hinaus dürfen nur geleistet werden, wenn Mittel des Bundes bei Titel 251 63 zufließen. 7.000.000 - 1.600.000 5.400.000
892 63 512 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen für Rationalisierungen im Erzeugungsbereich - Haushaltsvermerk (Veränderungen unterstrichen) 1. Ausgaben über 8.920.000 DM hinaus dürfen nur geleistet werden, wenn Mittel des Bundes bei Titel 331 63 zufließen. 16.718.000 + 5.582.000 22.300.000
TGr. 64 Sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen 1. Die Ausgaben der Titelgruppe sind gegenseitig deckungsfähig.
683 64 511 Umstellungshilfe, Anpassungshilfe - Haushaltsvermerk (Veränderungen unterstrichen) 1. Ausgaben über 4.200.000 DM hinaus dürfen nur geleistet werden, wenn Mittel des Bundes bei Titel 251 64 zufließen. 16.000.000 - 5.500.000 10.500.000
892 64 511 Zuweisungen zur Förderung der Dorferneuerung - Haushaltsvermerk (Veränderungen unterstrichen) 1. Ausgaben über 26.000.000 DM hinaus dürfen nur geleistet werden, wenn Mittel des Bundes bei Titel 331 64 zufließen. 67.989.000 - 2.989.000 65.000.000
TGr. 65 Maßnahmen zur Verbesserung der Marktstruktur 1. Die Ausgaben der Titelgruppe sind gegenseitig deckungsfähig.
683 65 529 Startbeihilfen - Haushaltsvermerk (Veränderungen unterstrichen) 1. Ausgaben über 3.600.000 DM hinaus dürfen nur geleistet werden, wenn Mittel des Bundes bei Titel 251 65 zufließen. 5.000.000 + 4.000.000 9.000.000
892 65 529 Zuschüsse zur Förderung der Verbesserung der Marktstruktur - Haushaltsvermerk (Veränderungen unterstrichen) 1. Ausgaben über 21.942.000 DM hinaus dürfen nur geleistet werden, wenn Mittel des Bundes bei Titel 331 65 zufließen. 56.642.000 - 1.786.000 54.856.000
TGr. 66 Maßnahmen zur Durchführung des EG-Sonderprogramms gemäß VO (EWG) Nr. 3575/90 und Nr. 2052/88
683 66 528 Zuschüsse 90.000.000 - 90.000.000 -
892 66 528 Zuschüsse EG-Sonderprogramm - + 90.000.000 90.000.000
10 031 Förderung der Ernährung, Land- und Forstwirtschaft - nicht Gemeinschaftsaufgabe -
685 15 549 Fördermaßnahmen zur Unterstützung einer umwelt- und artgerechten landwirtschaftlichen Produktion Haushaltsvermerk Nr. 2 (neu): Die Mittel bleiben bis zum Vorliegen der Zustimmung durch die EG gesperrt - + 20.800.000 20.800.000
Abschluß Einzelplan 10: Gesamteinnahmen: Gesamtausgaben: Verpflichtungsermächtigungen (Anlage 2) 664.289.000 1.160.057.300 269.813.000 + 21.469.200 + 56.582.000 + 128.427.000 685.758.200 1.216.639.300 398.240.000
Anlage 2
Kapitel Titel Fkz Zweckbestimmung Bisherige Verpflichtungs- ermächtigung 1993 DM Mehr (+) Weniger (-) DM Neue Verpflichtungs- ermächtigung 1993 DM
10 020 Einzelplan 10: Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Allgemeine Bewilligungen
684 10 253 (neu) Zuschüsse an soziale und ähnliche Einrichtungen für Maßnahmen nach § 249 h AFG Fällig: 1994 12.000.000 - +12.000.000 12.000.000
10 030 Förderung der Ernährung, Land- und Forstwirtschaft
892 16 623 Zuweisungen und Zuschüsse für die Förderung kulturbautechnischer Maßnahmen Fällig: 1994 11.500.000 DM 10.500.000 + 1.000.000 11.500.000
TGr. 61 Flurbereinigung, freiwilliger Landtausch
683 61 521 Zuschüsse zur Förderung des freiwilligen Landtausches Fällig: 1994 7.000.000 DM 1995 3.000.000 DM 1.000.000 + 9.000.000 10.000.000
892 61 521 Zuweisungen und Zuschüsse zur Förderung der Flurbereinigung Fällig: 1994 15.000.000 DM 1995 5.000.000 DM 2.000.000 + 18.000.000 20.000.000
TGr. 62 Einzelbetriebliche Maßnahmen und ländliche Siedlung
662 62 522 Zinszuschüsse für einzelbetriebliche Maßnahmen Fällig: 1994 25.000.000 DM 1995 18.000.000 DM 1996 10.000.000 DM Folgejahre 38.800.000 DM 89.873.000 + 1.927.000 91.800.000
853 62 522 Darlehen zur Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben Fällig: 1994 30.000.000 DM 1995 5.000.000 DM 15.000.000 + 20.000.000 35.000.000
892 62 522 Zuschüsse zur Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben und Umstrukturierungen Fällig: 1994 20.500.000 20.000.000 + 500.000 20.500.000
TGr. 63 Rationalisierungsmaßnahmen im Erzeugerbereich und forstliche Maßnahmen
892 63 512 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen für Rationalisierungen im Erzeugungsbereich Fällig: 1994 4.500.000 DM 1.500.000 + 3.000.000 4.500.000
TGr. 64 Sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen
892 64 511 Zuweisungen zur Förderung der Dorferneuerung Fällig: 1994 35.000.000 DM 1995 15.000.000 DM 20.000.000 + 30.000.000 50.000.000
TGr. 65 Maßnahmen zur Verbesserung der Marktstruktur
683 65 529 (neu) Startbeihilfen Fällig: 1994 5.000.000 DM - + 5.000.000 5.000.000
892 65 529 Zuschüsse zur Förderung der Verbesserung der Marktstruktur Fällig: 1994 28.500.000 DM 1995 15.000.000 DM 1996 5.000.000 DM 20.500.000 + 28.000.000 48.500.000
gesamt Abschluß Einzelplan 10: Verpflichtungsermächtigungen 269.813.000 + 128.427.000 398.240.000
Einzelplan 11 Nachtragshaushaltsplan Ministerium für Stadtentwicklung,
Wohnen und Verkehr für das Haushaltsjahr 1993
Anlage 1
Kapitel Titel Fkz Zweckbestimmung Bisheriger Ansatz 1993 DM Mehr (+) Weniger (-) DM Neuer Ansatz 1993 DM
11 040 Einzelplan 11: Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr Angelegenheiten der Stadtentwicklung
331 11 440 (neu) Zuweisungen des Bundes zur Vitalisierung von Wohnsiedlungen des industriellen Wohnungsbaus - + 1.473.600 1.473.600
331 13 440 (neu) Zuweisungen des Bundes für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen - + 1.578.000 1.578.000
331 15 440 (neu) Zuweisungen des Bundes zur Planung und Erschließung neuer Wohngebiete - + 7.246.800 7.246.800
883 11 440 (neu) Zuweisungen zur Vitalisierung von Wohnsiedlungen des industriellen Wohnungsbaus (Bundesanteil) - + 1.473.600 1.473.600
883 12 440 (neu) Zuweisungen zur Vitalisierung an Wohnsiedlungen des industriellen Wohnungsbaus (Landesanteil) - + 2.062.900 2.062.900
883 13 440 (neu) Zuweisungen für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen (Bundesanteil) - + 1.578.000 1.578.000
883 14 440 (neu) Zuweisungen für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen (Landesanteil) - + 2.209.200 2.209.200
883 15 440 (neu) Zuweisungen zur Förderung der Planung und Erschließung neuer Wohngebiete (Bundesanteil) - + 7.246.800 7.246.800
883 16 440 (neu) Zuweisungen zur Förderung der Planung und Erschließung neuer Wohngebiete (Landesanteil) - + 5.797.500 5.797.500
11 050 Darlehen und Zuschüsse für den Wohnungsbau
663 10 411 Aufwendungszuschüsse an die Investitionsbank Brandenburg zur Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus - 1. Förderungsweg - (Programm 1993) 34.000.000 +22.000.000 56.000.000
663 11 411 Aufwendungszuschüsse an die Investitionsbank Brandenburg zur Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus - 2. Förderungsweg - (Programm 1993) 10.000.000 - 4.000.000 6.000.000
663 12 411 Aufwendungszuschüsse an die Investitionsbank Brandenburg zur Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus - vereinbarte Förderung - (Programm 1993) 20.000.000 - 9.000.000 11.000.000
893 20 411 Zuschüsse für Freizieher von Wohnungen - Eigenheimsonderprogramm Haushaltsvermerk: Die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung für 1994 bedarf in Höhe von 20.000.000 DM der Einwilligung des Haushalts- und Finanzausschusses. Erläuterungen: Das laufende Programm ist völlig überzeichnet und wird auch in den kommenden Jahren stark nachgefragt werden.Bevor entsperrt werden kann,muß eine Analyse der bisherigen Zuschußvergabe durch LIB/MSWV erfolgen, um die Zielgruppen genauer zu erfassen. Anhand des Ergebnisses sollte eine Beratung im Fachausschuß und eventuell eine Überarbeitung der Richtlinie (hinsichtlich Einkommensgrenzen und Zuschußhöhe) erfolgen. 20.000.000 +10.000.000 30.000.000
11 460 Straßen- und Brückenbau
883 35 725 (neu) Zuweisungen für Erhaltungsinvestitionen für den kommunalen Straßenbau (Sofortmaßnahmen) - + 30.000.000 30.000.000
11 470 Förderung übriger Verkehrsträger
715 10 729 (neu) Kostenanteile für Landesstraßen gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz - + 12.100.000 12.100.000
11 480 Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs
653 10 741 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände des öffentlichen Personennahverkehrs (Betriebskostenbeihilfen) Neuer Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit den Ausgaben bei Titel 653 20. 75.000.000 - 75.000.000
653 20 741 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Verkehrsverbünde/Verkehrsgemeinschaften Neuer Haushaltsvermerk: siehe Deckungsvermerk bei Titel 653 10 30.000.000 - 30.000.000
Abschluß Einzelplan 11: Gesamteinnahmen: Gesamtausgaben: Verpflichtungsermächtigungen (Anlage 2) 666.925.000 3.053.260.900 4.789.764.200 + 10.298.400 + 81.468.000 +612.554.600 677.223.400 3.134.728.900 5.402.318.800
Anlage 2
Kapitel Titel Fkz Zweckbestimmung Bisherige Verpflichtungs- ermächtigung 1993 DM Mehr (+) Weniger (-) DM Neue Verpflichtungs- ermächtigung 1993 DM
11 040 Einzelplan 11: Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr Angelegenheiten der Stadtentwicklung
883 11 440 (neu) Zuweisungen zur Vitalisierung von Wohnsiedlungen des industriellen Wohnungsbaus (Bundesanteil) Fällig: 1994 4.420.700 1995 5.157.500 1996 2.210.300 1997 1.473.600 - +13.262.000 13.262.000
883 12 440 (neu) Zuweisungen zur Vitalisierung von Wohnsiedlungen des industriellen Wohnungsbaus (Landesanteil) Fällig: 1994 6.188.700 1995 7.220.200 1996 3.094.300 1997 2.062.900 - + 18.566.100 18.566.100
883 13 440 (neu) Zuweisungen für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen (Bundesanteil) Fällig: 1994 4.734.000 1995 5.523.000 1996 2.367.000 1997 1.578.000 - + 14.202.000 14.202.000
883 14 440 (neu) Zuweisungen für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen (Landesanteil) Fällig: 1994 6.627.600 1995 7.732.200 1996 3.313.800 1997 2.209.200 - + 19.882.800 19.882.800
883 15 440 (neu) Zuweisungen zur Förderung der Planung und Erschließung neuer Wohngebiete (Bundesanteil) Fällig: 1994 16.909.200 1995 16.909.200 1996 7.246.800 - + 41.065.200 41.065.200
883 16 440 (neu) Zuweisungen zur Förderung der Planung und Erschließung neuer Wohngebiete (Landesanteil) Fällig: 1994 13.527.500 1995 13.527.500 1996 5.797.500 - + 32.852.500 32.852.500
11 050 Darlehen und Zuschüsse für den Wohnungsbau
663 10 411 Aufwendungszuschüsse an die Investitionsbank Brandenburg zur Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus - 1. Förderungsweg - (Programm 1993) Fällig: 1994 60.000.000 1995 60.000.000 1996 60.000.000 1997 60.000.000 Folgejahre 640.000.000 560.000.000 +320.000.000 880.000.000
663 11 411 Aufwendungszuschüsse an die Investitionsbank Brandenburg zur Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus - 2. Förderungsweg - (Programm 1993 Fällig: 1994 7.000.000 1995 7.000.000 1996 7.000.000 1997 7.000.000 Folgejahre 67.000.000 170.000.000 - 75.000.000 95.000.000
663 12 411 Aufwendungszuschüsse an die Investitionsbank Brandenburg zur Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus - vereinbarte Förderung - (Programm 1993) Fällig: 1994 11.000.000 1995 11.000.000 1996 11.000.000 1997 11.000.000 Folgejahre 126.000.000 330.000.000 - 160.000.000 170.000.000
863 14 411 Aufwendungsdarlehen für den sozialen Wohnungsbau über die Investitionsbank Brandenburg (1. Förderungsweg) Fällig: 1994 20.070.000 1995 16.560.000 1996 23.580.000 1997 5.472.000 Folgejahre 9.968.000 52.650.000 + 23.000.000 75.650.000
863 16 411 (neu) Aufwendungsdarlehen für den sozialen Wohnungsbau über die Investitionsbank Brandenburg - vereinbarte Förderung - Fällig: 1994 16.000.000 1995 16.000.000 1996 16.000.000 1997 14.000.000 Folgejahre 113.000.000 - + 175.000.000 175.000.000
893 20 411 Zuschüsse für Freizieher von Wohnungen - Eigenheimsonderprogramm Fällig: 1994 30.000.000 10.000.000 + 20.000.000 30.000.000
893 21 411 (neu) Aufwendungszuschüsse zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus über die Investitionsbank Brandenburg - 1. Förderungsweg - Fällig: 1994 36.000 1995 36.000 1996 36.000 1997 28.800 Folgejahre 187.200 - + 324.000 324.000
893 22 411 (neu) Aufwendungszuschüsse zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus über die Investitionsbank Brandenburg - vereinbarte Förderung - Fällig: 1994 9.720.000 1995 9.720.000 1996 9.720.000 1997 8.910.000 Folgejahre 83.930.000 - + 122.000.000 122.000.000
11 460 Straßen- und Brückenbau
712 10 723 (neu) Erhaltungsinvestitionen an Landesstraßen und Brücken Fällig: 1994 3.500.000 - + 3.500.000 3.500.000
713 10 722 Entwurfsbearbeitung einschl. Planung und Bauaufsicht bei Bundesstraßen Fällig: 1994 12.600.000 - + 12.600.000 12.600.000
713 11 723 Entwurfsbearbeitung einschl. Planung und Bauaufsicht bei Landesstraßen Fällig: 1994 4.800.000 - + 4.800.000 4.800.000
883 10 725 (neu) Zuweisungen für Investitionen des Bundes für den kommunalen Straßen- und Brückenbau gemäß GVFG Fällig: 1994 13.000.000 - + 13.000.000 13.000.000
883 30 725 Zuweisungen für Investitionen für den kommunalen Straßen- und Brückenbau (Landesprogramm) Fällig: 1994 33.500.000 20.000.000 + 13.500.000 33.500.000
gesamt Abschluß Einzelplan 11: Verpflichtungsermächtigungen 4.789.764.200 + 612.554.600 5.402.318.800
Einzelplan 12 Nachtragshaushaltsplan Ministerium der Finanzen für das Haushaltsjahr
1993
Anlage 1
Kapitel Titel Fkz Zweckbestimmung Bisheriger Ansatz 1993 DM Mehr (+) Weniger (-) DM Neuer Ansatz 1993 DM
12 050 Einzelplan 12: Ministerium der Finanzen Oberfinanzdirektion Cottbus und Finanzämter
111 10 016 Gebühren und tarifliche Entgelte zu Titel 111 10: 1.000.000 +13.000.000 14.000.000
1. Gebühren für die Anerkennung der Lohnsteuerhilfevereine 3.000 DM
2. Zustellungs-, Zwangsvollstreckungs- und sonstige Gebühren 13.996.000DM
3. Prozeßkostenerstattungen 1.000 DM
zusammen 14.000.000 DM
119 10 016 Vermischte Einnahmen zu Titel 119 10: 700.000 + 10.300.000 11.000.000
Stundungs-, Verzugs- und Girozinsen 1.000 DM
Rückeinnahmen 1.000 DM
Unanbringliche Steuerzahlungen 1.000 DM
Verspätungszuschläge 8.565.000 DM
Säumniszuschläge 2.420.000 DM
Schadenersatzleistungen 10.000 DM
Sonstiges 2.000 DM
11.000.000 DM
12 070 Bauabteilung der Oberfinanzdirektion Cottbus und Landesbauämter
231 10 018 Erstattung von Verwaltungsausgaben durch den Bund für die Durchführung von Bundesbauaufgaben zu Titel 231 10: Der Bund erstattet dem Land die aus der Durchführung von Bauaufgaben im Auftrag des Bundes entstehenden Kosten nach Maßgabe des Verwaltungsabkommens vom 19.02./ 08.03.1991. Der Ansatz ist geschätzt. Die Kostenabrechnung erfolgt nach Ablauf des Haushaltsjahres. 8.000.000 + 4.000.000 12.000.000
Abschluß Einzelplan 12: Gesamteinnahmen: Gesamtausgaben: Verpflichtungsermächtigungen 34.108.800 400.639.500 - + 27.300.000 - - 61.408.800 400.639.500 -
Einzelplan 20 Nachtragshaushaltsplan Allgemeine Finanzverwaltung für das Haushaltsjahr
1993
Anlage 1
Kapitel Titel Fkz Zweckbestimmung Bisheriger Ansatz 1993 DM Mehr (+) Weniger (-) DM Neuer Ansatz 1993 DM
20 010 Einzelplan 20: Allgemeine Finanzverwaltung Steuern
211 10 910 Einnahmen aus dem Fonds "Deutsche Einheit" 5.208.950.000 + 12.770.000 5.221.720.000
211 40 910 Einnahmen aus der Aufstockung Fonds "Deutsche Einheit" 1993 550.000.000 - 91.890.000 458.110.000
372 10 910 (neu) Globale Mindereinnahmen bei den Steuern - - 145.000.000 - 145.000.000
20 020 Allgemeine Bewilligungen
123 10 862 Gewinnanteile aus der Nordwestdeutschen Klassenlotterie 800.000 + 800.000 1.600.000
231 10 011 Erstattung von Personalkosten für versetzte Bedienstete vom Bund 1.702.000 + 5.800.000 7.502.000
461 20 981 Zur Verstärkung der Personalausgaben in allen Einzelplänen Haushaltsvermerke Nr. 1 bis 5 unverändert 230.000.000 - 87.000.000 143.000.000
641 10 910 (neu) Erstattung an den Bund von überzahlten Straßenbenutzungsgebühren. - + 1.621.000 1.621.000
681 30 549 (neu) Zuweisungen für Hilfsmaßnahmen für die Überschwemmungskatastrophe in den Landkreisen Pritzwalk und Perleberg Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind gemäß § 17 Abs.1 LHO verbindlich. Erläuterungen zu Titel 681 30: Angesichts der bisher schon quantifizierbaren Schäden durch die Überschwemmungskatastrophe in den Landkreisen Pritzwalk und Perleberg werden 10 Millionen DM zur unmittelbaren Schadensregulierung bereitgestellt.Die Mittel werden vom Ministerium des Innern bewirtschaftet. - + 10.000.000 10.000.000
883 10 312 (neu) Zuweisungen an Krankenhausträger (Kommunen) für Bauinvestitionen Erläuterungen: Die Mittel sind zur vorbereitenden Planung der Baumaßnahmen bestimmt, die ab 1995 mit Bundesmitteln gefördert werden. - + 10.000.000 10.000.000
972 10 989 Globale Minderausgaben - 851.573.000 - 10.000.000 - 861.573.000
20 030 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und Finanzausgleich mit den Gemeinden und Landkreisen (Steuerverbund und sonstige Leistungen) Erläuterung zu Kapitel 20 030: (Veränderungen unterstrichen) Das Aufkommen der Einkommen- und Lohnsteuer in Brandenburg wurde auf der Grundlage des Bund-Länderarbeitskreises "Steuerschätzungen" und landesspezifischer Erkenntnisse geschätzt auf 3.349.882.000 DM im Jahr 1993. Davon erhalten die Kommunen des Landes Brandenburg direkt einen hier nur nachrichtlich erwähnten Anteil von 15 v. H. Dieser beträgt voraussichtlich 502.482.350 DM und liegt damit um rd. 73.342.250 DM über dem Ansatz des Vorjahres.
331 10 910 Gewährung von Finanzhilfen des Bundes für kommunale Investitionen Haushaltsvermerk: siehe Vermerk bei Titel 883 20 Erläuterung zu Titel 331 10: Im Ergebnis der Verhandlungen zum Solidarpakt hat der Bund im Rahmen seines Nachtragshaushaltes 1993 eine gesonderte Investitionspauschale für die Kommunen in den neuen Ländern in Höhe von insg. 1,5 Mrd DM vorgesehen. Auf die Kommunen in Brandenburg wird davon ein Betrag von 241 Mio DM entfallen. Über die Verteilung, Verwendung und Auszahlung der Mittel wird eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern abgeschlossen. - + 241.000.000 241.000.000
633 10 910 Erstattung von Verwaltungskosten an Gemeinden und Gemeindeverbände (für Regelung offener Vermögensfragen) 45.000.000 + 6.000.000 51.000.000
883 12 910 Kommunale Investitionspauschale (Land) Haushaltsvermerk: 1. Dem Titel sind die Rückflüsse zum Titel 613 14 im Jahre 1992 aus nicht benötigten Mitteln für die Fehlbetragsabdeckung der Verwaltungshaushalte 1991 zuzuführen. 2. unverändert 3. (ist zu streichen) 220.000.000 - 64.980.000 155.020.000
883 20 910 Zuweisungen für kommunale Investitionen Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Titel 331 10 zu leisten. Erläuterungen zu Titel 883 20: (bisheriger Text ist zu streichen) siehe Erläuterung zu Titel 331 10 - + 241.000.000 241.000.000
20 610 Kapitalvermögen
162 10 872 (neu) Zinseinnahmen von der Investitionsbank des Landes Brandenburg - + 12.000.000 12.000.000
20 630 Liegenschaftsvermögen
712 20 871 (neu) Behördenzentrum "Südeck" in Cottbus - Herstellung der Infrastruktur (Ver- u. Entsorgungsanschlüsse, Verkehrswege) und der Außenanlagen - + 1.600.000 1.600.000
Gesamtkosten veranschlagt 1993 Ansatz 1994 vorbehalten 10.000.000 DM 1.600.000 DM 3.000.000 DM 5.400.000 DM
20 650 Schuldenverwaltung
325 10 928 Schuldenaufnahmen auf dem sonstigen Kapitalmarkt Haushaltsvermerk unverändert 4.781.459.100 + 716.288.400 5.497.747.500
575 10 928 Zinsen für Kreditmarkt 471.000.000 - 25.000.000 446.000.000
Abschluß Einzelplan 20: Gesamteinnahmen: Gesamtausgaben: Verpflichtungsermächtigungen (Anlage 2) 15.150.841.800 3.732.400.500 510.000.000 + 751.768.400 + 83.241.000 + 118.000.000 15.902.610.200 3.815.641.500 628.000.000
Anlage 2
Kapitel Titel Fkz Zweckbestimmung Bisherige Verpflichtungs- ermächtigung 1993 DM Mehr (+) Weniger (-) DM Neue Verpflichtungs- ermächtigung 1993 DM
20 030 Einzelplan 20: Allgemeine Finanzverwaltung Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und Finanzausgleich mit den Gemeinden und Landkreisen (Steuerverbund und sonstige Leistungen)
883 11 910 Zuweisungen für kommunale Investitionen Fällig: 1994 118.000.000 DM 1995 30.000.000 DM 90.000.000 + 58.000.000 148.000.000
20 630 Liegenschaftsvermögen
821 10 871 Erwerb von unbebauten und bebauten Grundstücken Haushaltsvermerke 1. bis 3. unverändert Fällig: 1994 30.000.000 DM 1995 20.000.000 DM 1996 10.000.000 DM 1997 10.000.000 DM Folgejahre 10.000.000 DM 20.000.000 + 60.000.000 80.000.000
gesamt Abschluß Einzelplan 20: Verpflichtungsermächtigungen 510.000.000 +118.000.000 628.000.000
Version: 08.06.1993
Anzahl Änderungen: 0

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 1993 (Haushaltsgesetz 1993)

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 1993 (Haushaltsgesetz 1993)
vom 24. Dezember 1992 (GVBl.I/92, [Nr. 30], S.558) geändert durch Gesetz vom 29. Juni 1993 (GVBl.I/93, [Nr. 16], S.226)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1 Feststellung des Haushaltsplanes

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes
Brandenburg wird in Einnahme und Ausgabe auf 18 896 984 300 Deutsche Mark festgestellt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
beläuft sich auf 10 142 959 700 Deutsche Mark.

§ 2

Kreditermächtigungen
(1) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, zur Deckung der
Ausgaben des Haushaltsplanes 1993 bis zur Höhe von 5 497 747 500 Deutsche
Mark Kredite aufzunehmen. Die Kreditermächtigung erhöht sich
insoweit, als Darlehen aus Mitteln des Bundes, des ERP-Sondervermögens,
der Bundesanstalt für Arbeit und sonstiger Stellen die im Haushaltsplan
veranschlagten Beträge überschreiten, für die Darlehensaufnahmen
selbst und für die damit sowie für etwaige mit Zuweisungen und
Zuschüssen zusammenhängenden Komplementärmittel (§ 5 Abs. 1).
(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die Beträge zur Tilgung
von im Haushaltsjahr 1993 fällig werdenden Krediten zu, deren Höhe
sich aus dem Kreditfinanzierungsplan ergibt.
(3) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, zur Aufrechterhaltung
einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft im Haushaltsjahr 1993
bis zur Höhe von zehn vom Hundert des in § 1 festgestellten Betrages
Kassenverstärkungskredite aufzunehmen. Soweit diese Kredite zurückgezahlt
sind, kann die Ermächtigung wiederholt in Anspruch genommen werden.
Kassenverstärkungskredite dürfen nicht später als sechs
Monate nach Ablauf des Haushaltsjahres fällig werden.

§ 3 Bürgschaften und Rückbürgschaften

(1) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, Bürgschaften
für Kredite an die Wirtschaft und die freien Berufe sowie die Land-
und Forstwirtschaft in Höhe bis zu 1 000 000 000 DM zu übernehmen.
(2) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, Rückbürgschaften
zugunsten der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH - Kreditgarantiegemeinschaft
- in Höhe bis zu 60 000 000 DM zu übernehmen.
(3) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, Rückbürgschaften
zugunsten der Deutschen Ausgleichsbank in Höhe bis zu 80 000 000 DM
zu übernehmen.
(4) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, Bürgschaften
für Kredite zur Förderung des Wohnungsbaus in Höhe bis zu
600 000 000 DM zu übernehmen.
(5) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, Bürgschaften
im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses, insbesondere
für Notmaßnahmen im Land Brandenburg, in Höhe bis zu 150
000 000 DM zu übernehmen. Überschreitet die aufgrund dieser Ermächtigung
zu übernehmende Bürgschaft im Einzelfall den Betrag von 2 000
000 DM, bedarf es der Einwilligung des Ausschusses für Haushalt und
Finanzen des Landtages.
(6) Bürgschaften gemäß den Absätzen 1 bis 4 dürfen
nur für Kredite übernommen werden, deren Rückzahlung durch
den Schuldner bei normalem wirtschaftlichen Ablauf innerhalb der für
den einzelnen Kredit vereinbarten Zahlungstermine erwartet werden kann.
Der Ausschuß für Haushalt und Finanzen des Landtages kann davon
Ausnahmen zulassen, insbesondere zur Erhaltung von Arbeitsplätzen
oder zur Unterstützung gewerblicher Unternehmen in strukturschwachen
Gebieten.

§ 4 Garantien und sonstige Gewährleistungen

(1) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, im Interesse der
Kapitalversorgung kleiner und mittelständischer Unternehmen Garantien
bis zu 20 000 000 DM für die Übernahme von Kapitalbeteiligungen
zu übernehmen. Diese Garantien können auch als Rückgarantien
gegenüber der Bürgschaftsbank übernommen werden.
(2) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, zur Förderung
des Wohnungsbaus Haftungsfreistellungen bis zu einer Gesamthöhe von
760 000 000 DM zugunsten der Investitionsbank des Landes Brandenburg zu
übernehmen.
(3) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, zur Durchführung
der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"
Haftungsfreistellungen bis zu einer Gesamthöhe von 50 000 000 DM zugunsten
der Investitionsbank des Landes Brandenburg zur Haftungsentlastung von
Kreditinstituten zu übernehmen.
(4) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, im Interesse von
örtlichen Beschäftigungsinitiativen und Selbsthilfegrup-pen Haftungsfreistellungen
bis zu einer Gesamthöhe von 15 000 000 DM zugunsten der Investitionsbank
des Landes Brandenburg zur Haftungsentlastung der Kreditgeber zu übernehmen.
(5) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, zur Stärkung
der brandenburgischen Filmwirtschaft Haftungsfreistellungen bis zur Gesamthöhe
von 10 000 000 DM zugunsten der Investitionsbank des Landes Brandenburg
zur Haftungsentlastung von Kreditinstituten zu übernehmen.

§ 5 Mehrausgaben

(1) Der gemäß § 37 Abs. 1 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung
zu bestimmende Betrag wird auf 10 000 000 DM festgesetzt, für Verpflichtungsermächtigungen
(§ 38 Abs. 1 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung) als Jahresbetrag.
Von dieser Höchstgrenze ausgenommen sind die unvorhergesehenen und
unabweisbaren Komplementärmittel, die das Land zur Mitfinanzierung
der von den Europäischen Gemeinschaften oder vom Bund zweckgebunden
zur Verfügung gestellten Ausgabemittel erbringen muß. Dies gilt
entsprechend für vom Land im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung zu
erbringende unvorhergesehene und unabweisbare Verwaltungsausgaben.
(2) Die Personalausgaben der Hauptgruppe 4 sind mit Ausnahme der Gruppe
427 innerhalb der jeweiligen Kapitel gegenseitig deckungsfähig. Auf
Planstellen können auch Angestellte und Arbeiter, auf Stellen für
Angestellte auch Arbeiter geführt werden.
(3) Die innerhalb der einzelnen Kapitel veranschlagten Ausgaben aller
Titel der Gruppen 511 bis 528 und 532 bis 546 sind mit Einwilligung des
Ministers der Finanzen gegenseitig deckungsfähig. Eine Einwilligung
ist dann nicht erforderlich, wenn die veranschlagte Ausgabe beim Einzeltitel
nicht um mehr als 2 000 DM oder bei einem höheren Zugang um vierzig
vom Hundert des Ansatzes überschritten werden soll.
(4) Mehrausgaben bei Ausgaben für große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten,
die mit Teil- oder Gesamtbeträgen veranschlagt sind, dürfen mit
Einwilligung des Ministers der Finanzen abweichend von § 37 der Landeshaushaltsordnung
in der Höhe geleistet werden, in der bei veranschlagten Ausgaben für
andere große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten kassenmäßige
Minderausgaben entstehen. Überschreiten diese Mehrausgaben den Betrag
von 5 000 000 DM im Einzelfall, ist die Einwilligung des Ausschusses für
Haushalt und Finanzen des Landtages einzuholen.
(5) Der Minister der Finanzen berichtet dem Ausschuß für
Haushalt und Finanzen nach Ende jedes Quartals über den aktuellen
Mittelabfluß aus dem Landeshaushalt. Die Ressorts berichten darüber
hinaus auch über den Stand der Bewilligungen.

§ 6 Sonderregelung für Industrieansiedlungsverträge

Soweit die veranschlagten Ausgaben bei voller Ausschöpfung der
Deckungsfähigkeit und die Verpflichtungsermächtigungen nicht
ausreichen, Industrieansiedlungsverträge mit finanziellen Verpflichtungen
für das Land abzuschließen, ist der Minister für Wirtschaft,
Mittelstand und Technologie ermächtigt, über Industrieansiedlungsverträge
zu verhandeln und - bei Zustimmung des Ministers der Finanzen sowie nach
Einwilligung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen im Benehmen
mit dem Ausschuß für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie
des Landtages - zusätzliche Verpflichtungen zu Lasten des Landes einzugehen.

§ 7 Haushaltswirtschaftliche Beschränkungen bei Mitfinanzierungen durch Dritte

Über Ausgaben für Maßnahmen, an denen sich Dritte (einschließlich
EG, Bund, Länder) beteiligen, darf nur verfügt werden, wenn deren
Eingang rechtlich oder tatsächlich gesichert ist. Sobald sicher ist,
daß veranschlagte Drittmittel nicht eingenommen werden, dürfen
die entsprechenden Landesmittel nicht verausgabt werden. Entsprechendes
gilt für Landeskomplementärmittel, die infolge nachträglicher
Änderungen beim Umfang der erwarteten Drittmittel zu hoch veranschlagt
worden sind.

§ 8 Personalwirtschaftliche Regelungen

(1) Die Erläuterungen zu den Titeln der Gruppe 422 für die
Stellen der Beamten auf Probe bis zur Anstellung und zu den Titeln der
Gruppen 425 und 426 sind hinsichtlich der Zahl der für die einzelnen
Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppen ausgebrachten Stellen verbindlich.
(2) Die mit dem Haushaltsplan beschlossenen zusätzlichen Planstellen
dürfen nur in Anspruch genommen werden, soweit sie sich im Rahmen
der Stellenplanobergrenzen des § 26 Bundesbesoldungsgesetz halten.
In die Feststellung der Stellenplanobergrenzen sind die Stellen für
Angestellte einzubeziehen. Satz 1 ist analog auf Stellen für Angestellte
anzuwenden.
(3) Die Inanspruchnahme von Planstellen der Besoldungsgruppe A 16, der
Besoldungsordnung B, der Besoldungsgruppe R 2 und höher sowie der
Besoldungsgruppe C 4 und von vergleichbaren Angestelltenstellen in dieser
Wertigkeit und höher bedarf der Einwilligung der Landesregierung.
Die Inanspruchnahme derartiger Planstellen und Angestelltenstellen des
Einzelplanes 01 - Landtag - bleibt hiervon unberührt.
(4) Angestellte und Arbeiter, die nach den tarifrechtlichen Bestimmungen
im Bewährungsaufstieg oder infolge Ablaufs einer bestimmten Frist
höhergruppiert worden sind, sind auf den Stellen zu führen, aus
denen die Höhergruppierungen erfolgt sind.
(5) Mit Ausnahme der für Teilzeitkräfte geltenden Regelung
darf auf einer unbesetzten Stelle jeweils nur ein Vollbeschäftigter
geführt werden. Darüber hinaus muß die Stelle im Zeitpunkt
der Inanspruchnahme durch den Arbeitnehmer gleich- oder höherwertig
sein.
(6) Planstellen und Stellen können für Zeiträume, in
denen Stelleninhaber vorübergehend nicht oder nicht vollbeschäftigt
sind, im Umfang der nicht in Anspruch genommenen Planstellen- oder Stellenanteile
für die Beschäftigung von beamteten Hilfskräften und Aushilfskräften
in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch für die Dauer des Erziehungsurlaubs
für Arbeitnehmer nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz in der Fassung
der Bekanntmachung vom 21. Januar 1992 (BGBl. I S. 68) und für Beamte
nach der Erziehungsurlaubsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung
vom 30. Juni 1989 (BGBl. I S. 1297).
(7) Unzulässig ist die Beschäftigung von Bediensteten, die
nur eine geringfügige Beschäftigung ausüben und ein Entgelt
unterhalb der Geringverdienergrenze erhalten (§ 8 Sozialgesetzbuch,
Viertes Buch) sowie mit Teilzeitarbeitsverträgen mit weniger als der
Hälfte der tariflich vereinbarten wöchentlichen Arbeitsstundenzahl. Die
Einstellung von Behinderten wird hierdurch nicht berührt. Zum 30.September
1993 erstellen die zuständigen Minister Übersichten über
die für Teilzeitkräfte in Anspruch genommenen Stellen, aufgeschlüsselt
nach der wöchentlichen Arbeitszeit der einzelnen Beschäftigten.
(8) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, Stellen für
Angestellte und Arbeiter für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zusätzlich
einzurichten. Diese Stellen dürfen nur im Rahmen der als förderungswürdig
anerkannten Maßnahmen und nur für die Dauer der Zuweisung der
Arbeitskräfte durch die Arbeitsverwaltung in Anspruch genommen werden.
(9) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, in Abweichung von
den Vorschriften der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung vom 21.
Juni 1991 (BGBl. I S. 1345) bei Erfüllung von beamten- und laufbahnrechtlichen
Voraussetzungen Planstellen für Lehrkräfte nach Maßgabe
der Besoldungsgesetze zu heben.
(10) Die Absätze 5 bis 8 gelten entsprechend für landesunmittelbare
juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der Investitionsbank
des Landes Brandenburg.

§ 9 Ausbringung zusätzlicher Planstellen und Stellen, Stellenumwandlungen

(1) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, mit Einwilligung
des Ausschusses für Haushalt und Finanzen des Landtages Planstellen
für Beamte und Richter und Stellen für Angestellte und Arbeiter
zusätzlich auszubringen, wenn hierfür ein unabweisbares, auf
andere Weise nicht zu befriedigendes Bedürfnis besteht oder wenn die
Stellenumwandlung im Rahmen des Konzepts zur Übernahme von Angestellten
des Landes Brandenburg in das Beamtenverhältnis vorgenommen werden
soll. Die neu ausgebrachten Planstellen und Stellen sind in entsprechender
Zahl und Wertigkeit im Gesamthaushalt einzusparen.
(2) Mit Einwilligung des Ministers der Finanzen können zur Erfüllung
tarifrechtlicher Ansprüche Stellenumwandlungen bei den Stellen für
Angestellte und Arbeiter vorgenommen werden.

§ 10 Ausbringung zusätzlicher Leerstellen

(1) Wird ein planmäßiger Beamter im dienstlichen Interesse
des Landes mit Zustimmung seiner obersten Dienstbehörde im Dienst
einer öffentlichen zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung
oder für eine Tätigkeit bei einer Fraktion des Landtages unter
Wegfall der Dienstbezüge länger als ein Jahr verwendet und besteht
ein unabweisbares Bedürfnis, die Planstelle des Beamten neu zu besetzen,
so kann der Minister der Finanzen für diesen Beamten eine Leerstelle
seiner bisherigen Besoldungsgruppe ausbringen. Das gleiche gilt für
eine Verwendung bei sonstigen landesunmittelbaren und mittelbaren juristischen
Personen des öffentlichen Rechts.
(2) Absatz 1 findet entsprechend Anwendung, wenn ein Beamter nach §
79 a Abs. 1 Nr. 2 oder § 89 a Abs. 2 Nr. 2 des Bundesbeamtengesetzes
oder entsprechendem Landesrecht langfristig beurlaubt wird.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für Richter und
Angestellte.
(4) Über den weiteren Verbleib der nach den Absätzen 1 bis
3 ausgebrachten Leerstellen ist im nächsten Haushaltsplan zu entscheiden.

§ 11 Besondere Regelungen für Zuwendungen

(1) Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Zuwendungen
im Sinne des § 23 der Landeshaushaltsordnung zur Deckung der gesamten
Ausgaben oder eines nicht abgegrenzten Teils der Ausgaben einer Stelle
außerhalb der Landesverwaltung (institutionelle Förderung) sind
gesperrt, bis der Haushalts- oder Wirtschaftsplan des Zuwendungsempfängers
von dem zuständigen Minister und dem Minister der Finanzen gebilligt
worden ist.
(2) Die in Absatz 1 genannten Zuwendungen zur institutionellen Förderung
dürfen nur mit der Auflage bewilligt werden, daß der Zuwendungsempfänger
seine Beschäftigten nicht besserstellt als vergleichbare Arbeitnehmer
des Landes; vorbehaltlich einer abweichenden tarifvertraglichen Regelung
dürfen deshalb keine günstigeren Arbeitsbedingungen vereinbart
werden, als sie für Arbeitnehmer des Landes jeweils vorgesehen sind.
Entsprechendes gilt bei Zuwendungen zur Projektförderung, wenn die
Gesamtausgaben des Zuwendungsempfängers überwiegend aus Zuwendungen
der öffentlichen Hand bestritten werden. Der Minister der Finanzen
kann bei Vorliegen zwingender Gründe Ausnahmen zulassen.
(3) Die in den Haushalts- oder Wirtschaftsplänen von institutionell
geförderten Zuwendungsempfängern ausgewiesenen Stellen sind hinsichtlich
der Zahl und der Wertigkeit verbindlich. Ausnahmen bedürfen der Einwilligung
des Ministers der Finanzen.
(4) Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind befugt, im
Rahmen des Haushaltsrechts staatliche Aufgaben auf dem Gebiet der Zuwendungen
in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts wahrzunehmen.

§ 12 Besondere Regelungen für geheimzuhaltende Wirtschaftspläne

(1) Aus zwingenden Gründen des Geheimschutzes wird die Bewilligung
von Ausgaben, die nach einem geheimzuhaltenden Wirtschaftsplan bewirtschaftet
werden sollen, von der Billigung des Wirtschaftsplanes durch die Parlamentarische
Kontrollkommission nach den verfassungsschutzrechtlichen Bestimmungen des
Landes abhängig gemacht. Die Mitglieder dieser Kontrollkommission
sind zur Geheimhaltung aller Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei
dieser Tätigkeit bekannt geworden sind.
(2) Der Landesrechnungshof prüft in den Fällen des Absatzes
1 nach § 9 des Landesrechnungshofgesetzes vom 27. Juni 1991 (GVBl.
S. 256) und unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission sowie
die zuständige oberste Landesbehörde und das Ministerium der
Finanzen über das Ergebnis seiner Prüfung der Jahresrechnung
sowie der Haushalts- und Wirtschaftsführung. § 97 Abs. 4 der
Landeshaushaltsordnung bleibt unberührt.

§ 13 Weitergeltung von Vorschriften und Ermächtigungen

Die Vorschriften und Ermächtigungen in § 3, § 4, §
5 Abs. 1, § 8, § 10 und § 11 gelten bis zur Verkündung
des Haushaltsgesetzes 1994 weiter.

§ 14 Inkrafttreten

Das Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1993 in Kraft.
Anlage 1

Nachtragshaushaltsplan des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 1993

Gesamtplan
Haushaltsübersicht (§ 13 Abs.4 Nr. 1 LHO) Finanzierungsübersicht (§ 13 Abs.4 Nr. 2 LHO)
Kreditfinanzierungsplan (§ 13 Abs.4 Nr. 3 LHO) Verpflichtungsermächtigungen (§ 14 Abs. Nr. 1 LHO)
Gruppierungsübersicht (§ 14 Abs. Nr. 1 LHO)
Haushaltsübersicht
Einnahmen Einzelplan Einnahmen 1993 (TDM) Mehr (+) Weniger (-) gegenüber Soll 1993
01 Landtag 8,3 -
02 Ministerpräsident und Staatskanzlei 44,0 -
03 Ministerium des Innern 44.728,6 + 10.000,0
04 Ministerium der Justiz 83.923,7 + 4.000,0
05 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport 52.371,0 -
06 Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur 230.134,7 + 21.672,0
07 Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen 149.984,1 -
08 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie 692.480,8 + 144.900,0
09 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung 126.736,5 + 9.000,0
10 Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 664.289,0 + 21.469,2
11 Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr 666.925,0 + 10.298,4
12 Ministerium der Finanzen 34.108,8 + 27.300,0
13 Landesrechnungshof - -
20 Allgemeine Finanzverwaltung 15.150.841,8 +751.768,4
Zusammen 17.896.576,3 + 1.000.408,0
Haushaltsübersicht
Ausgaben Einzelplan Ausgaben1993 (TDM) Mehr (+) Weniger (-) gegenüber Soll 1993
01 Landtag 42.448,0 + 120,0
02 Ministerpräsident und Staatskanzlei 62.896,7 -
03 Ministerium des Innern 1.034.383,6 - 22.355,0
04 Ministerium der Justiz 489.866,6 + 1.000,0
05 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport 2.103.404,8 + 10.000,0
06 Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur 899.918,9 + 38.620,0
07 Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen 2.441.990,5 + 421.802,0
08 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie 1.623.921,5 + 324.730,0
09 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung 841.331,0 + 5.200,0
10 Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 1.160.057,3 + 56.582,0
11 Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr 3.053.260,9 + 81.468,0
12 Ministerium der Finanzen 400.639,5 -
13 Landesrechnungshof 10.056,5 -
20 Allgemeine Finanzverwaltung 3.732.400,5 + 83.241,0
Zusammen 17.896.576,3 + 1.000.408,0
Übersicht Verpflichtungsermächtigungen Übersicht: Verpflichtungsermächtigungen zum Nachtragshaushalt 1993
Epl. Bezeichnung Bisherige Verpflich- tungsermächti- gungen 1993 TDM Es treten hinzu (+) bzw. es fallen weg (-) TDM Verpflich- tungsermächti- gungen (neu) 1993 TDM Von dem Gesamtbetrag (Sp. 5) werden fällig
1994 TDM 1995 TDM 1996 TDM 1997 TDM Folgejahre TDM
01 LT - - - - - - - -
02 MP/St - - - - - - - -
03 MI 110.100,0 + 68.300,0 178.400,0 74.920,0 28.820,0 28.320,0 7.320,0 39.020,0
04 MdJ 69.119,9 - 69.119,9 69.119,9 - - - -
05 MBJS 71.000,0 + 26.500,0 97.500,0 66.900,0 30.600,0 - - -
06 MWFK 21.901,0 + 2.400,0 24.301,0 19.216,0 3.304,0 1.781,0 - -
07 MASGF 295.680,0 + 10.000,0 305.680,0 166.580,0 73.000,0 46.100,0 10.000,0 10.000,0
08 MWMT 1.547.900,0 + 583.900,0 2.131.800,0 938.700,0 685.200,0 447.900,0 60.000,0 -
09 MUNR 877.600,0 + 30.000,0 907.600,0 325.100,0 211.400,0 171.100,0 100.000,0 100.000,0
10 MELF 269.813,0 + 128.427,0 398.240,0 247.480,0 79.980,0 31.980,0 - 38.800,0
11 MSWV 4.789.764,2 + 612.554,6 5.402.318,8 948.073,2 470.620,5 455.513,4 978.026,5 2.550.085,2
12 MdF - - - - - - - -
13 LRH - - - - - - - -
20 Allg.FV 510.000,0 118.000,0 628.000,0 448.000,0 150.000,0 10.000,0 10.000,0 10.000,0
Summe 8.562.878,1 + 1.580.081,6 10.142.959,7 3.304.089,1 1.732.924,5 1.192.694,4 1.165.346,5 2.747.905,2
Finanzierungsübersichtund Kreditfinanzierungsplan Finanzierungsübersicht
Bisheriger Ansatz 1993 (Mio DM) Für 1993 treten hinzu (Mio DM) Neuer Ansatz 1993 (Mio DM)
I. Haushaltsvolumen 17.896,6 + 1.000,4 18.897,0
II. Ermittlung des Finanzierungssaldos
1. Ausgaben (ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt) 17.896,6 + 1.000,4 18.897,0
2. Einnahmen (ohne Einnahmen aus Kreditmarktmitteln und Entnahmen aus Rücklagen) 13.115,1 + 284,1 13.399,2
3. Finanzierungssaldo - 4.781,5 - 716,3 - 5.497,8
III. Zusammenssetzung des Finanzierungssaldos
4. Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt
4.1 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt (brutto) 4.903,5 + 716,3 5.619,8
4.2 Ausgaben aus Schuldentilgung am Kreditmarkt 122,0; - 122,0
4.3 Netto-Neuverschuldung am Kreditmarkt 4.781,5 + 716,3 5.497,8
5. Einnahmen aus Rücklagen -
6. Finanzierungssaldo - 4.781,5 - 716,3 - 5.497,8
Kreditfinanzierungsplan
Bisheriger Ansatz 1993 (Mio DM) Für 1993 treten hinzu (Mio DM) Neuer Ansatz 1993 (Mio DM)
I. Einnahmen aus Krediten bei Gebietskörperschaften, Sondervermögen usw. vom Kreditmarkt - 4.903,5 - + 716,3 - 5.619,8
zusammen 4.903,5 + 716,3 5.619,8
II. Tilgungsausgaben für Kredite bei Gebietskörperschaften, Sondervermögen usw. vom Kreditmarkt - 122,0 - - - 122,0
zusammen 122,0 - 122,0/TD>
III. Netto - Neuverschuldung insgesamt bei Gebietskörperschaften, Sondervermögen usw. vom Kreditmarkt - 4.781,5 - + 716,3 - 5.497,8
zusammen 4.781,5 + 716,3 5.497,8
Gruppierungsübersicht Gruppierungsübersicht (Nachtrag 1993)
Gruppe Bezeichnung Bisheriger Ansatz 1993 (Mill.DM) Mehr (+) Weniger (-) (Mill.DM) Neuer Ansatz 1993 (Mill.DM)
1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen 344,0 +40,1 384,1
11 Verwaltungseinnahmen 163,7 +27,3191,0
111 Gebühren, sonstige Entgelte 120,0 +17,0 137,0
119 Sonstige 17,8 +10,3 28,1
12 Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen) 165,3 +0,8 166,1
123 Einnahmen aus Lotterie, Lotto, Toto 23,8 +0,8 24,6
16 Zinseinnahmen aus sonstigen Bereichen 4,5 +12,0 16,5
162 Sonstige Zinseinnahmen aus dem Inland 4,5 +12,0 16,5
2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen 7.041,3 -55,9 6.985,4
21 Allgemeine Finanzzuweisungen aus dem öffentlichen Bereich 5.759,0 -79,1 5.679,9
211 vom Bund 5.759,0 -79,1 5.679,9
23 Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem öffentlichen Bereich 80,2 +9,8 90,0
231 vom Bund 51,9 +9,8 61,7
24 Sonstige Erstattungen aus dem öffentlichen Bereich 552,9 +10,0 562,9
241 vom Bund 526,8 +10,0 536,8
25 Sonstige Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich 318,4 +3,4 321,8
251 vom Bund 316,6 +3,4 320,0
3 Einnahmen aus Schuldenaufnahme, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen 6.107,7 +1.016,2 7.123,9
32 Schuldenaufnahmen am Kreditmarkt 4.781,5 +716,3 5.497,8
325 auf dem sonstigen inländischen Kreditmarkt 4.781,5 +716,3 5.497,8
33 Zuweisungen für Investitionen aus dem öffentlichen Bereich 1.139,7 +444,9 1.584,6
331 vom Bund 1.139,6 +444,9 1.584,5
37 Globale Mehr- und Mindereinnahmen - -145,0 -145,0
372 Globale Mindereinnahmen bei den Steuern - -145,0 -145,0
4 Personalausgaben 4.090,9 -134,0 3.956,9
43 Versorgungsbezüge und dergleichen 57,2 -47,0 10,2
435 der Angestellten 55,2 -47,0 8,2
46 Globale Mehr- und Minderausgaben 230,0 -87,0 143,0
461 Globale Mehrausgaben für Personalausgaben 230,0 -87,0 143,0
Gruppierungsübersicht (Nachtrag 1993)
Gruppe Bezeichnung Bisheriger Ansatz 1993 (Mill.DM) Mehr (+) Weniger (-) (Mill.DM) Neuer Ansatz 1993 (Mill.DM)
5 Sächliche Verwaltungsausgaben 1.526,7 -11,9 1.514,8
51-54 Sächliche Verwaltungsausgaben, Ausgaben für Schuldendienst 1.007,7 +13,1 1.020,8
517 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 132,8 +0,3 133,1
518 Mieten und Pachten 56,6 +1,2 57,8
531-546 Sonstiges 265,7 +11,6 277,3
57 Zinsausgaben an Kreditmarkt 519,0 -25,0 494,0
575 an sonstigen inländischen Kreditmarkt 501,0 -25,0 476,0
6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen 7.058,0 +425,0 7.483,0
63 Erstattungen von Verwaltungsausgaben an öffentlichen Bereich 52,5 +6,0 58,5
633 an Gemeinden und Gemeindeverbände 45,1 +6,0 51,1
64 Sonstige Erstattungen an öffentlichen Bereich 383,2 +221,6 604,8
641 an Bund 252,7 -48,4 204,3
643 an Gemeinden und Gemeindeverbände 98,6 +270,0 368,6
65 Sonstige Zuweisungen an öffentlichen Bereich 781,9 +8,1 790,0
653 an Gemeinden und Gemeindeverbände 719,9 +5,7 725,6
658 Einmaliger Zuschuß Theater "Neue Bühne Senftenberg" - +2,4 2,4
66 Schuldendiensthilfen an sonstige Bereiche 178,2 +4,1 182,3
662 an private Unternehmen 24,2 -4,9 19,3
663 an Sonstige im Inland 154,0 +9,0 163,0
67 Erstattungen an sonstige Bereiche 77,2 +20,2 97,4
671 an Inland 77,2 +20,2 97,4
68 Sonstige Zuschüsse an sonstige Bereiche 2.747,7 +165,0 2.912,7
681 Renten, Unterstützungen und sonstige Geldleistungen an natürliche Personen 1.496,0 +221,5 1.717,5
683 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen 384,1 -90,0 294,1
684 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen 562,8 +11,7 574,5
685 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 268,9 +21,8 290,7
7 Baumaßnahmen 761,7 +29,5 791,2
712-799 Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 715,3 +29,5 744,8
8 Sonstige Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 5.290,3 +701,8 5.992,1
81 Erwerb von beweglichen Sachen 207,4 +11,9 219,3
812 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen im Inland 168,7 +9,9 178,6
813 Erwerb von sonstigen beweglichen Sachen im Inland 9,5 +2,0 11,5
85 Darlehen an öffentlichen Bereich 163,9 +7,8 171,7
853 an Gemeinden und Gemeindeverbände 163,9 +7,8 171,7
Gruppierungsübersicht (Nachtrag 1993)
Gruppe Bezeichnung Bisheriger Ansatz 1993 (Mill.DM) Mehr (+) Weniger(-) (Mill.DM) Neuer Ansatz 1993 (Mill.DM)
88 883 89 891 892 893 9 97 972 Zuweisungen für Investitionen an öffentlichen Bereich an Gemeinden und Gemeindeverbände Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche an öffentliche Unternehmen an private Unternehmen an Sonstige im Inland Besondere Finanzierungsausgaben Globale Mehr- und Minderausgaben Globale Minderausgaben 1.897,4 1.897,1 2.410,4 262,9 1.319,9 827,3 -831,1 -851,6 -851,6 +317,3 +317,3 +364,8 -22,5 +367,4 +19,9 -10,0 -10,0 -10,0 2.214,7 2.214,4 2.775,2 240,4 1.687,3 847,2 -841,1 -861,6 -861,6
Einzelplan 01 Nachtragshaushaltsplan Landtag für das Haushaltsjahr
1993
Anlage 1
Kapitel Titel Fkz Zweckbestimmung Bisheriger Ansatz 1993 DM Mehr (+) Weniger (-) DM Neuer Ansatz 1993 DM
01 010 Einzelplan 01: Landtag Landtag Brandenburg
541 30 011 (neu) Ausgaben für parlamentarische Untersuchungsausschüsse - + 120.000 120.000
Abschluß Einzelplan 01: Gesamteinnahmen: Gesamtausgaben: Verpflichtungsermächtigungen 8.300 42.448.000 - - + 120.000 - 8.300 42.568.000 -
Einzelplan 03 Nachtragshaushaltsplan Ministerium des Innern für das Haushaltsjahr 1993
Anlage 1
Kapitel Titel Fkz Zweckbestimmung Bisheriger Ansatz 1993 DM Mehr (+) Weniger (-) DM Neuer Ansatz 1993 DM
03 020 Einzelplan 03: Ministerium des Innern Allgemeine Bewilligungen
883 10 012 Zuschüsse an Gemeinden und Kreise zur Errichtung von Übergangswohnheimen - Haushaltsvermerk unverändert 25.000.000 + 5.000.000 30.000.000
03 110 Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes Brandenburg
435 20 042 Sonderversorgungsleistungen Zu Titel 435 20 (neue Erläuterungen): Sonderversorgungsleistungen, die nicht in die Rentenversicherung überführt werden. Weniger, weil die Rückerstattungen an das Bundesversicherungsamt bis 31.12.1992 aus dem Kapitel 07 150, Titelgruppe 70, Titel 641 70 - Sozialversicherung - geleistet werden. 55.140.000 -47.000.000 8.140.000
03 730 Staatlicher Munitionsbergungsdienst
241 20 049 Sonstige Erstattungen vom Bund - Haushaltsvermerk unverändert 1.500.000 + 10.000.000 11.500.000
536 10 049 Beseitigung von Kampfmitteln - Verpflichtungsermächtigung unverändert 15.000.000 + 10.000.000 25.000.000
03 810 Zentrale Ausländerbehörde
517 10 012 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume Der Haushaltsvermerk (Die Ausgaben sind in Höhe von 700.000 DM gesperrt.) entfällt. Zu Titel 517 10 (neue Erläuterungen): 1.700.000 + 301.000 2.001.000
1. Heizung 2. Strom, Gas und Wasser 3. Reinigung 4. Grundbesitzabgaben 5. Sonstiges Zusammen 700.000 DM 1.140.000 DM 80.000 DM 20.000 DM 61.000 DM 2.001.000 DM
518 10 012 Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume Zu Titel 518 10: Miete für Asylbewerberunterkünfte Alt-Stahnsdorf sowie für mobile Verwaltungs-Container 2.320.000 + 1.163.000 3.483.000
671 10 012 Erstattung der Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der Asylbewerber Zu Titel 671 10 (neue Erläuterungen): Unterkunft, Verpflegung und Betreuung in der Zentralen Ausländerbehörde mit ihren Außenstellen werden durch private Betreiber sichergestellt. Es hängt dabei von der Vertragsgestaltung im Einzelfall ab, ob Miet- und Bewirtschaftungskosten (Titel 517 10, 518 10) oder Kosten für die Betreiberverträge (Titel 671 10) anfallen. Mehr wegen Erweiterung in Alt-Stahnsdorf sowie Übernahme einer zusätzlichen Asylbewerberunterkunft in Prötzel. 17.060.000 + 7.881.000 24.941.000
812 10 012 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen im Inland 450.000 + 300.000 750.000
Zu Titel 812 10: 1. Erstattung der Einrichtung 2. Erweiterung der ADV-Anlage Zusammen 456.000 DM 294.000 DM 750.000 DM
Abschluß Einzelplan 03: Gesamteinnahmen: Gesamtausgaben: Verpflichtungsermächtigungen (Anlage 2) 44.728.600 1.034.383.600 110.100.000 + 10.000.000 - 22.355.000 + 68.300.000 54.728.600 1.012.028.600 178.400.000
Anlage 2
Kapitel Titel Fkz Zweckbestimmung Bisherige Verpflichtungs- ermächtigung 1993 DM Mehr (+) Weniger (-) DM Neue Verpflichtungs- ermächtigung 1993 DM
03 810 Einzelplan 03: Ministerium des Innern Zentrale Ausländerbehörde
671 10 012 Erstattung der Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der Asylbewerber Fällig: 1994 7.320.000 DM 1995 7.320.000 DM 1996 7.320.000 DM 1997 7.320.000 DM Folgejahre 39.020.000 DM - +68.300.000 68.300.000
gesamt Abschluß Einzelplan 03: Verpflichtungsermächtigungen 110.100.000 +68.300.000 178.400.000
Einzelplan 04 Nachtragshaushaltsplan Ministerium der Justiz für das Haushaltsjahr
1993
Anlage 1
Kapitel Titel Fkz Zweckbestimmung Bisheriger Ansatz 1993 DM Mehr (+) Weniger (-) DM Neuer Ansatz 1993 DM
04 040 111 10 052 535 20 052 Einzelplan 04: Ministerium der Justiz Gerichte, Grundbuchämter und Staatsanwaltschaften Gebühren und tarifliche Entgelte Vergabe von Arbeiten an Dritte 52.400.000 300.000 +4.000.000 +1.000.000 56.400.000 1.300.000
Abschluß Einzelplan 04: Gesamteinnahmen: Gesamtausgaben: Verpflichtungsermächtigungen 83.923.700 489.866.600 69.119.900 + 4.000.000 + 1.000.000 - 87.923.700 490.866.600 69.119.900
Einzelplan 05 Nachtragshaushaltsplan Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
für das Haushaltsjahr 1993
Anlage 1
Kapitel Titel Fkz Zweckbestimmung Bisheriger Ansatz 1993 DM Mehr (+) Weniger (-) DM Neuer Ansatz 1993 DM
05 020 Einzelplan 05: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Allgemeine Bewilligungen
684 10 239 (neu) Zuschüsse für laufende Zwecke an Träger der freien Jugendhilfe Erläuterungen zu Titel 684 10: Zuwendungen zur Förderung der Personalkosten von Beschäftigten von Trägern der freien Jugendhilfe, die nach den Bestimmungen des § 249 h Arbeitsförderungsgesetz (AFG) gefördert werden. Die Förderung erstreckt sich auf Projekte in den Bereichen Jugendarbeit, Sozialarbeit an Schulen, Beratungsangebote u. Berechnet auf der Grundlage einer Festbetragsfinanzierung von 25.800 DM jährlich je geförderter Stelle in Anlehnung an Verg.Gr. V b BAT-0. - + 5.800.000 5.800.000
05 050 Jugendhilfe
TGr.6 Landesjugendplan (zentral)
684 60 239 Zuschüsse für laufende Zwecke an Träger der freien Jugendhilfe 8.995.000 -1.300.000 7.695.000
TGr. 82 Förderung des Berufspraktikums für Erzieherinnen und Erzieher
653 82 239 Zuweisungen an Träger der öffentlichen Jugendhilfe 4.500.000 - 4.050.000 450.000
684 82 239 Zuschüsse für laufende Zwecke an Trägerder freien Jugendhilfe 500.000 - 450.000 50.000
05 300 Schulen gemeinsam
853 10 121 Darlehen an Gemeinden (GV) für Schulbaumaßnahmen 60.000.000 + 4.200.000 64.200.000
05 810 Förderung des Sports
883 60 323 Zuweisungen für Investitionen 15.000.000 + 5.800.000 20.800.000
Abschluß Einzelplan 05: Gesamteinnahmen: Gesamtausgaben: Verpflichtungsermächtigungen (Anlage2) 52.371.000 2.103.404.800 71.000.000 - +10.000.000 +26.500.000 52.371.000 2.113.404.800 97.500.000
Anlage 2
Kapitel Titel Fkz Zweckbestimmung Bisherige Verpflichtungs- ermächtigung 1993 DM Mehr (+) Weniger (-) DM Neue Verpflichtungs- ermächtigung 1993 DM
05 300 Einzelplan 05: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Schulen gemeinsam
853 10 121 Darlehen an Gemeinden (GV) für Schulbaumaßnahmen Fällig: 1994 44.500.000 1995 30.000.000 60.000.000 + 14.500.000 74.500.000
05 810 Förderung des Sports
883 60 323 Zuweisungen für Investitionen Fällig: 1994 15.000.000 1995 5.000.000 8.000.000 + 12.000.000 20.000.000
gesamt Abschluß Einzelplan 05: Verpflichtungsermächtigungen 71.000.000 + 26.500.000 97.500.000
Einzelplan 06 Nachtragshaushaltsplan Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
für das Haushaltsjahr 1993
Anlage 1
Kapitel Titel Fkz Zweckbestimmung Bisheriger Ansatz 1993 DM Mehr (+) Weniger (-) DM Neuer Ansatz 1993 DM
06 020 Einzelplan 06: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Allgemeine Bewilligungen
331 10 146 Zweckgebundene Zuweisungen des Bundes zur Förderung des Studentenwohnheimbaus - + 5.000.000 5.000.000
331 20 131 Einnahmen im Zusammenhang mit dem Hochschulbau-förderungsgesetz 42.376.000 +12.961.000 55.337.000
812 13 131 Erwerb von Großgeräten im Sinne des HBFG zur Ergänzung und Erneuerung, soweit nicht anderweitig veranschlagt 17.000.000 -11.784.000 5.216.000
893 70 144 Zuschüsse für Investitionen 7.000.000 +6.250.000 13.250.000
06 024 Erneuerungsprogramm für Hochschule und Forschung
251 10 139 Zuweisungen des Bundes zu den Ausgaben des Landes bei der Finanzierung des Erneuerungsprogramms für Hochschule und Forschung vom 11. Juli 1991 46.980.800 + 3.711.000 50.691.800
893 10 131 (neu) Gästehäuser / kleine Baumaßnahmen gem. Art. 7 Abs. 2 HEP - + 4.948.000 4.948.000
06 120 Universität Potsdam
712 12 131 Grundsanierung Gebäude I (Commun I) Am Neuen Palais 4.000.000 - 3.000.000 1.000.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 20.000.000 1.000.000 1.000.000 18.000.000
712 13 131 Grundsanierung Gebäude K (Commun II) Am Neuen Palais 4.000.000 - 3.000.000 1.000.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 18.000.000 1.000.000 1.000.000 16.000.000
712 14 131 Sanierung Gebäude L 1.000.000 + 3.300.000 4.300.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 13.600.000 3.200.000 4.300.000 6.100.000
712 15 131 Sanierung Außenanlagen "Neues Palais" 2.000.000 - 1.800.000 200.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 4.200.000 - 200.000 4.000.000
712 16 131 Sanierung Gebäude H 2.500.000 - 500.000 2.000.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 3.300.000 500.000 2.000.000 800.000
712 17 131 Sanierung Gebäude S 500.000 - 400.000 100.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 1.500.000 - 100.000 1.400.000
712 18 131 Sanierung Institut Botanik 1.500.000 - 500.000 1.000.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 6.000.000 100.000 1.000.000 4.900.000
712 19 131 Sanierung Botanischer Garten (einschließlich Heizung) 1.500.000 - 500.000 1.000.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 6.400.000 1.300.000 1.000.000 4.100.000
712 21 131 Ausbau des ehemaligen Heizhauses zur Zentralwerkstatt (Gebäude S) 1.000.000 - 800.000 200.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 1.500.000 500.000 200.000 800.000
712 23 131 Lennéstr. 7a - Villa Liegnitz - Institut Zoologie und Hörsaal 1.500.000 - 1.300.000 200.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 3.500.000 400.000 200.000 2.900.000
712 26 131 Golm, Sanierung Haus 14 2.000.000 - 1.700.000 300.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 3.300.000 300.000 300.000 2.700.000
712 33 131 Erneuerung der Telefonverkabelung der Gebäudekomplexe Neues Palais-Golm-Babelsberg - + 600.000 600.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 2.420.000 - 600.000 1.820.000
712 34 131 Babelsberg, Heizungsumstellung Standort Bhf. Griebnitzsee 300.000 + 986.000 1.286.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 2.700.000 1.250.000 1.286.000 164.000
712 35 131 Babelsberg, Heizungsumstellung Standort Park Babelsberg 1.700.000 - 1.500.000 200.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 2.400.000 100.000 200.000 2.100.000
712 36 131 Instrumentalhaus Musik, Golm Haus 6 600.000 - 400.000 200.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 1.100.000 - 200.000 900.000
713 10 131 Golm, Fertigstellung Sporthalle 1.000.000 + 1.266.000 2.266.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Verausgabt bis 1991 Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 10.000.000 201.000 5.800.000 2.266.000 1.733.000
714 10 131 (neu) Schaffung bauseitiger Voraussetzungen für die Errichtung von Containeranlagen - + 575.000 575.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 575.000 - 575.000 -
812 12 131 (neu) Kauf von Bürocontainern - + 2.400.000 2.400.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 4.800.000 - 2.400.000 2.400.000
812 14 131 Erwerb von Telefonanlagen - + 800.000 800.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 1.820.000 400.000 800.000 620.000
812 21 131 (neu) Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für die erstmalige Einrichtung - + 3.800.000 3.800.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 6.330.000 - 3.800.000 2.530.000
06 131 Hochschule für Film und Fernsehen
712 12 131 Grundsanierung Karl-Marx-Str. 33/34 210.000 + 3.000.000 3.210.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 6.800.000 1.000.000 3.210.000 2.590.000
06 140 Technische Universität Cottbus
712 23 131 Hörsaal Gebäude 1, Erneuerung MSR-Anlage 535.000 - 335.000 200.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 615.000 - 200.000 415.000
712 24 131 Erneuerung der Heizung Lehrgebäude 2, Hörsaal 3 623.000 - 500.000 123.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 703.000 - 123.000 580.000
812 11 131 Erwerb von Geräten, Ausstattungsgegenständen und Maschinen im Inland sowie sonstiger beweglicher Sachen zur Erstausstattung - + 1.500.000 1.500.000
812 22 131 (neu) Erstausstattung für neue Lehrstühle der Fakultät I (Naturwissenschaften), 1. Rate - + 1.267.000 1.267.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 2.140.000 - 1.267.000 873.000
812 23 131 (neu) Erstausstattung für neue Lehrstühle der Fakultät II (Architektur und Bauingenieurwesen) - + 2.751.000 2.751.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 2.751.000 - 2.751.000 -
812 24 131 (neu) Erstausstattung für neue Lehrstühle der Fakultät III (Maschinenwesen und Elektrotechnik), 1. Rate - + 1.306.000 1.306.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 2.303.000 - 1.306.000 997.000
812 25 131 (neu) Erstausstattung für neue Lehrstühle der Fakultät IV (Umweltwissenschaften), 1. Rate - + 860.000 860.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 1.990.000 - 860.000 1.130.000
812 26 131 (neu) Erstausstattung für neue Lehrstühle der Fakultät V (Philosophie und Sozialwissenschaften), 1. Rate - + 413.000 413.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 920.000 - 413.000 507.000
06 150 Europa-Universität Viadrina Frankfurt/Oder
712 12 131 Grundsanierung Hauptgebäude Große Scharrnstr. - + 17.000.000 17.000.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 63.000.000 - 17.000.000 46.000.000
812 21 131 (neu) Erwerb von Geräten, Ausstattungsgegenständen und Maschinen sowie sonstiger beweglicher Sachen zur erstmaligen Einrichtung - + 2.000.000 2.000.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 5.000.000 - 2.000.000 3.000.000
813 95 131 Wissenschaftliche Literatur für den Ausbau der Hochschulbibliothek (Büchergrundbestand) - + 2.000.000 2.000.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 32.500.000 2.500.000 2.000.000 28.000.000
06 160 Fachhochschule Lausitz
712 11 137 Neubau der Mensa in Cottbus 500.000 - 500.000 -
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 13.200.000 500.000 - 12.700.000
712 13 137 Planungsmittel - + 250.000 250.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 1.000.000 450.000 250.000 300.000
712 16 137 Neubau Laborgebäude 1 (Elektrotechnik, Chemie, Verfahrenstechnik) - + 200.000 200.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 40.850.000 - 200.000 40.650.000
712 17 137 (neu) Grundsanierung Mensa Senftenberg - + 750.000 750.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 12.250.000 - 750.000 11.500.000
713 10 137 (neu) Erschließung am Standort Cottbus - + 300.000 300.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 13.000.000 - 300.000 12.700.000
713 11 137 (neu) Umbau Gebäude 10 zum Lehrgebäude Sozialwesen - + 200.000 200.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 9.010.000 - 200.000 8.810.000
713 12 137 (neu) Umbau Gebäude 11 zum Lehrgebäude Bauingenieurwesen - + 200.000 200.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 11.150.000 - 200.000 10.950.000
713 13 137 (neu) Neubau Laborgebäude Bauingenieurwesen/Ver- und Entsorgung - + 200.000 200.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 29.500.000 - 200.000 29.300.000
812 22 137 (neu) Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für die erstmalige Einrichtung - + 1.500.000 1.500.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 10.300.000 - 1.500.000 8.800.000
06 161 Fachhochschule Brandenburg
712 11 137 Grundsanierung einer ehemaligen Kaserne in Brandenburg - Magdeburger Str. 6.000.000 + 3.795.000 9.795.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 15.800.000 5.000.000 9.795.000 1.005.000
812 21 137 Ersteinrichtung für Umbau Gebäude Magdeburger Str. 53 724.000 + 1.000.000 1.724.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 1.724.000 - 1.724.000 -
06 162 Technische Fachhochschule Wildau
712 11 137 Neubau Laborgebäude Informatik 4.500.000 - 300.000 4.200.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 16.966.000 - 4.200.000 12.766.000
712 12 137 Neubau Laborgebäude Verfahrenstechnik 6.000.000 - 2.820.000 3.180.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 20.274.000 - 3.180.000 17.094.000
812 22 137 (neu) Ersteinrichtung für Betriebswirtschaft, Informatik, Verfahrenstechnik, Maschinenbau - + 550.000 550.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 7.050.000 - 550.000 6.500.000
06 163 Fachhochschule Eberswalde
712 10 137 Fertigstellung eines Neubaus (Seminargebäude) 1.600.000 + 2.937.000 4.537.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 7.000.000 150.000 4.537.000 2.313.000
712 11 137 Sanierung Bibliotheksgebäude Schicklerstr. 1.500.000 - 1.000.000 500.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 2.500.000 - 500.000 2.000.000
812 21 137 (neu) Ersteinrichtung Hauptgebäude - + 255.000 255.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 1.000.000 - 255.000 745.000
06 164 Fachhochschule Potsdam
712 11 137 (neu) Umbau Gebäude 2, Bauingenieurwesen - + 100.000 100.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Voranschlagt 1993 Vorbehalten 21.700.000 - 100.000 21.600.000
712 12 137 (neu) Erschließung und Außenanlagen - + 100.000 100.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 4.000.000 - 100.000 3.900.000
712 13 137 (neu) Umbau Gebäude 4, FB Architektur - + 100.000 100.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 24.000.000 - 100.000 23.900.000
712 15 137 (neu) Umbau Gebäude 5, FB Design - + 500.000 500.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 18.800.000 - 500.000 18.300.000
712 21 137 (neu) Lehrgebäude Friedrich-Ebert-Str. 4, Heizungserneuerung - + 200.000 200.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 3.100.000 - 200.000 2.900.000
712 22 137 (neu) Umbau Gebäude 1, FB Architektur und Bauingenieurwesen - + 100.000 100.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 24.000.000 - 100.000 23.900.000
812 21 137 (neu) Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für die erstmalige Einrichtung - + 1.000.000 1.000.000
Voraussichtl. Gesamtkosten Bewilligt 1992 Veranschlagt 1993 Vorbehalten 10.300.000 - 1.000.000 9.300.000
06 826 Förderung von Theater und Film
Tgr. 70 Förderung der Theaterarbeit
653 70 181 Zuweisungen an die Gemeinden für Theater Haushaltsvermerk unverändert Erläuterungen: Das Land gewährt Projektzuweisungen bis zur Höhe von 49 % im Jahr 1992, bis zu 45% im Jahr 1993 und bis zu 40 % im Jahr 1994 des jeweiligen Zuschußbedarfs. Für 1993 sind folgende Beträge vorgesehen: 43.131.000 - 2.408.300 40.722.700
Brandenburger Theater, Brandenburg 7.214.000 DM
Hans-Otto-Theater, Potsdam 12.757.000 DM
Neue Bühne-Theater, Senftenberg 3.435.700 DM
Theater der Stadt Frankfurt 10.550.000 DM
Uckermärkische Bühnen Schwedt 4.266.000 DM
Sonstige Projektförderung (wie:Förderung der Theaterarbeit in Gemeinden mit Spielstätten ohne Ensemble, Zuschüsse für besondere Inszenierungen, Förderung vertraglich vereinbarter,überörtlicher und überregionaler Zusammenarbeit) 2.500.000 DM
Zusammen: 40.722.700 DM
658 70 181 (neu) Einmaliger Zuschuß an das Theater "Neue Bühne Senftenberg" (Kinder- und Jugendtheater mit Landesbühnenfunktion) - + 2.408.300 2.408.300
Abschluß Einzelplan 06: Gesamteinnahmen: Gesamtausgaben: Verpflichtungsermächtigungen: (Anlage 2) 230.134.700 899.918.900 21.901.000 +21.672.000 + 38.620.000 + 2.400.000 251.806.700 938.538.900 24.301.000
Anlage 2
Kapitel Titel Fkz Zweckbestimmung Bisherige Verpflichtungs- ermächtigung 1993 DM Mehr (+) Weniger (-) DM Neue Verpflichtungs- ermächtigung 1993 DM
06 120 Einzelplan 06: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Universität Potsdam
812 12 131 (neu) Kauf von Bürocontainern Fällig: 1994: 2.400.000 DM - + 2.400.000 2.400.000
gesamt Abschluß Einzelplan 06: Verpflichtungsermächtigungen 21.901.000 + 2.400.000 24.301.000
Einzelplan 07 Nachtragshaushaltsplan Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen für das Haushaltsjahr 1993
Anlage 1
Kapitel Titel Fkz Zweckbestimmung Bisheriger Ansatz 1993 DM Mehr (+) Weniger (-) DM Neuer Ansatz 1993 DM
07 020 Einzelplan 07: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen Allgemeine Bewilligungen
TGr. 65 (neu) Maßnahmen gemäß § 249 h Arbeitsförderungsgesetz
653 65 253 (neu) Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Maßnahmen nach § 249 h Arbeitsförderungsgesetz - + 2.600.000 2.600.000
684 65 253 (neu) Zuschüsse an freie Träger für Maßnahmen nach § 249 h Arbeitsförderungsgesetz zugunsten von Zielgruppen - + 20.000.000 20.000.000
07 030 Arbeitsmarkt
684 64 253 Zuschüsse an freie Träger 65.420.000 - 10.000.000 55.420.000
07 040 Gesundheit
671 10 314 Erstattung nicht erhobener Verkaufspreise für Verhütungsmittel an Apotheken Haushaltsvermerk: Siehe Deckungsvermerk bei Kapitel 07 070 Titel 643 30. 12.000.000 - 1.000.000 11.000.000
07 070 Förderung der Sozialstruktur
643 10 234 Kostenerstattung an die örtlichen Träger der Sozialhilfe 66.000.000 + 257.900.100 323.900.100
643 30 234 (neu) Kostenerstattung an örtliche Träger der Sozialhilfe für Leistungen nach § 37 a Bundessozialhilfegesetz Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind bis zur Höhe von 1.000.000 DM mit den Ausgaben bei Kapitel 07 040 Titel 671 10 gegenseitig deckungsfähig. - + 1.000.000 1.000.000
684 12 236 Zuschüsse an Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und Selbsthilfegruppen für soziale Aufgaben, insbesondere Erprobung neuer Formen der Sozialarbeit 2.000.000 - 500.000 1.500.000
684 16 236 Soziale Integration Behinderter 700.000 - 210.000 490.000
684 60 234 Zuschüsse zu den Betriebsausgaben von sozialen Einrichtungen in freier gemeinnütziger Trägerschaft 21.000.000 - 1.500.000 19.500.000
643 70 234 Kostenerstattung für das Landespflegegeldgesetz an örtliche Träger 19.800.000 + 12.390.000 32.190.000
681 70 234 Leistungen des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe 500.000.000 +211.511.900 711.511.900
07 080 Frauenförderung, Gleichstellung
684 13 236 Zuschüsse zur Förderung von Organisationen und Verbänden der Frauenpolitik 900.000 - 100.000 800.000
07 135 Maßregelvollzug
643 10 059 Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in Anstalten anderer Verwaltungen 9.030.000 - 290.000 8.740.000
07 150 Sozialversicherung
641 70 211 Sonstige Erstattungen an den Bund (Ausgaben für die gesetzliche Rentenversicherung) 250.000.000 - 50.000.000 200.000.000
07 180 Landeskrankenhäuser
891 10 312 Zuführung des Landes an die Landeskrankenhäuser zu den Investitionsaufwendungen 64.080.000 - 20.000.000 44.080.000
Abschluß Einzelplan 07: Gesamteinnahmen: Gesamtausgaben: Verpflichtungsermächtigungen (Anlage 2) 149.984.100 2.441.990.500 295.680.000 - + 421.802.000 + 10.000.000 149.984.100 2.863.792.500 305.680.000
Anlage 2
Kapitel Titel Fkz Zweckbestimmung Bisherige Verpflichtungs- ermächtigung 1993 DM Mehr (+) Weniger (-) DM Neue Verpflichtungs- ermächtigung 1993 DM
07 020 Einzelplan 07: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen Allgemeine Bewilligungen
Tgr. 65 (neu) Maßnahmen nach § 249 h Arbeitsförderungsgesetz
684 65 253 (neu) Zuschüsse an freie Träger für Maßnahmen nach § 249 h Arbeitsförderungsgesetz zugunsten von Zielgruppen Fällig: 1994: 20.000.000 - +20.000.000 20.000.000
07 030 Arbeitsmarkt
684 64 253 Zuschüsse an freie Träger Fällig: 1994: 10.000.000 1995: 20.000.000 40.000.000 - 10.000.000 30.000.000
gesamt Abschluß Einzelplan 07: Verpflichtungsermächtigungen 295.680.000 +10.000.000 305.680.000
Einzelplan 08 Nachtragshaushaltsplan Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie für das Haushaltsjahr 1993
Anlage 1
Kapitel Titel Fkz Zweckbestimmung Bisheriger Ansatz 1993 DM Mehr (+) Weniger (-) DM Neuer Ansatz 1993 DM
08 030 Einzelplan 08: Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie Förderung der mittelständischen Wirtschaft und des Tourismus
TGr. 61 Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung und der Berufsausbildung
685 61 155 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland Haushaltsvermerk: Die Leistung der Ausgaben bedarf in Höhe von 2.000.000 DM der Einwilligung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen. 17.600.000 - 17.600.000
08 040 Förderung Energie und Bergbau
893 20 631 Maßnahmen zur Beseitigung der Altlasten des Bergbaus ohne Rechtsnachfolger zur Abwendung lebensbedrohlicher Gefahren 13.200.000 - 1.300.000 11.900.000
TGr. 61 Nutzung der Geothermalwärme und der Speicherung von Energie
883 61 627 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände 1.000.000 - 500.000 500.000
TGr. 62 Förderung der Wärmeauskopplung und Nutzung der Abwärme
883 62 627 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände 3.000.000 - 1.000.000 2.000.000
891 62 627 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen 7.000.000 - 1.500.000 5.500.000
TGr. 63 Förderung der rationellen Energieverwendung und Nutzung regenerativer Energiequellen
892 63 627 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen 18.000.000 - 2.000.000 16.000.000
TGr. 66 Zuschüsse für Investitionen zur Reststoffverwertung und Abfallaufbereitung zu energetischen Zwecken und zur Werkstoffgewinnung
891 66 627 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen 2.000.000 - 1.000.000 1.000.000
892 66 627 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen 5.500.000 - 700.000 4.800.000
08 050 Förderung der Wirtschaft, insbesondere in struktur-und technologiebestimmenden Vorhaben
331 10 691 Zuweisungen des Bundes für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" 491.050.000 +144.900.000 635.950.000
671 10 691 (neu) Entgelte an die Investitionsbank des Landes Brandenburg - + 12.330.000 12.330.000
683 20 634 (neu) Zuschüsse für lfd. Zwecke an priv. technologieorientierte Unternehmen - + 5.600.000 5.600.000
TGr. 61 Zuschüsse für Investitionen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" einschließlich EG-Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
883 61 692 Zuweisungen für Infrastrukturmaßnahmen an Gemeinden und Gemeindeverbände 283.850.000 + 72.450.000 356.300.000
892 61 691 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft 851.550.000 +217.350.000 1.068.900.000
TGr. 69 Sonderförderungen für Problemregionen Haushaltsvermerk:
537 69 643 Kosten für Gutachten und Planung zur Sicherung der Industriestandorte - + 500.000 500.000
653 69 643 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Sicherung der Industriestandorte - + 9.500.000 9.500.000
682 69 643 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen zur Sicherung der Industriestandorte - - -
683 69 643 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen zur Industriestandortsicherung - - -
883 69 643 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände - + 10.000.000 10.000.000
892 69 643 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen Zu Titel 892 69: Grundlage für die veranschlagten Mittel ist die Regierungserklärung vom 3. März 1993 "Sicherung der Industriestandorte, insbesondere Stahlstandorte", die sich eine integrierte Standortentwicklung in den Problemregionen des Landes Brandenburg zum Ziel gesetzt hat. Als Maßnahmen sind insbesondere beabsichtigt: - Standortmarketing, - Qualifizierung der Arbeitnehmer, - Technologie- und Innovationsförderung. Die Entsperrung der Mittel ist abhängig von der Vorlage einer entsprechenden Richtlinie, aus der die konkreten Schwerpunktregionen, die konkreten Förderzwecke und förderfähigen Projektformen sowie die Einordnung dieses Programms in eine ressortübergreifende Abstimmung und Bündelung zum Zwecke der Sicherung der Industriestandorte hervorgeht. - + 5.000.000 5.000.000
Abschluß Einzelplan 08: Gesamteinnahmen: Gesamtausgaben: Verpflichtungsermächtigungen (Anlage 2) 692.480.800 1.623.921.500 1.547.900.000 +144.900.000 +324.730.000 +583.900.000 837.380.800 1.948.651.500 2.131.800.000
Anlage 2
Kapitel Titel Fkz Zweckbestimmung Bisherige Verpflichtungs- ermächtigung 1993 DM Mehr (+) Weniger (-) DM Neue Verpflichtungs- ermächtigung 1993 DM
08 050 Einzelplan 08: Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie Förderung der Wirtschaft, insbesondere in struktur- und technologiebestimmenden Vorhaben
671 10 691 (neu) Entgelte an die Investitionsbank des Landes Brandenburg Fällig: 1994: 12.800.000 - + 12.800.000 12.800.000
683 20 634 (neu) Zuschüsse für laufende Zwecke an priv. technologieorientierte Unternehmen Fällig: 1994: 15.400.000 1995: 9.000.000 1996: 1.500.000 - + 25.900.000 25.900.000
892 61 691 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Fällig: 1994: 257.600.000 1995: 193.200.000 1996: 64.400.000 1.062.600.000 +515.200.000 1.577.800.000
TGr. 69 Sonderförderungen für Problemregionen
892 69 643 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen Fällig: 1994 30.000.000 - + 30.000.000 30.000.000
gesamt Abschluß Einzelplan 08: Verpflichtungsermächtigungen 1.547.900.000 + 583.900.000 2.131.800.000
Einzelplan 09 Nachtragshaushaltsplan Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung für das Haushaltsjahr 1993
Anlage 1
Kapitel Titel Fkz Zweckbestimmung Bisheriger Ansatz 1993 DM Mehr (+) Weniger (-) DM Neuer Ansatz 1993 DM
09 040 Einzelplan 09: Ministerium für Umwelt Naturschutz und Raumordnung Gewässerschutz und Wasserwirtschaft
883 10 623 Zuweisung an Gemeinden - Trinkwasser - 86.000.000 -20.800.000 65.200.000
883 20 623 Zuweisungen an Gemeinden - Abwasser - 102.000.000 +10.000.000 112.000.000
09 050 Abfallwirtschaft und Altlasten
331 30 330 Zuweisungen für Investitionen vom Bund 54.000.000 + 9.000.000 63.000.000
892 20 330 Zuwendungen - Haftungsfreistellungen und Beseitigung ökologischer Altlasten Haushaltsvermerk: Die Leistungen der Ausgaben bedarf in Höhe von 15.000.000 DM der Einwilligung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen. Die Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 30.000.000 DM bedarf der Einwilligung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen. Die Bewirtschaftungsvorschriften in den Erläuterungen sind gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 LHO verbindlich. Zu Titel 892 20: Mittel bis zu einer Höhe von 15.000.000 DM sind in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen zu bewirtschaften (verbindlich gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 LHO). 115.000.000 +15.000.000 130.000.000
09 080 Raumordnung und Projektplanung
685 10 422 Zuwendungen für die Regionalen Planungsstellen - + 1.000.000 1.000.000
Abschluß Einzelplan 09: Gesamteinnahmen: Gesamtausgaben: Verpflichtungsermächtigungen (Anlage 2) 126.736.500 841.331.000 877.600.000 + 9.000.000 + 5.200.000 +30.000.000 135.736.500 846.531.000 907.600.000
Anlage 2
Kapitel Titel Fkz Zweckbestimmung Bisherige Verpflichtungs- ermächtigung 1993 DM Mehr (+) Weniger (-) DM Neue Verpflichtungs- ermächtigung 1993 DM
09 050 Einzelplan 09: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung Abfallwirtschaft und Altlasten
892 20 330 Zuwendungen - Haftungsfreistellungen und Beseitigung ökologischer Altlasten Fällig: 1994 130.000.000 1995 100.000.000 1996 100.000.000 1997 100.000.000 Folgejahre 100.000.000 500.000.000 +30.000.000 530.000.000
gesamt Abschluß Einzelplan 09: Verpflichtungsermächtigungen 877.600.000 + 30.000.000 907.600.000
Einzelplan 10 Nachtragshaushaltsplan Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten für das Haushaltsjahr
993
Anlage 1
Kapitel Titel Fkz Zweckbestimmung Bisheriger Ansatz 1993 DM Mehr (+) Weniger (-) DM Neuer Ansatz 1993 DM
10 030 Einzelplan 10: Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Förderung der Ernährung, Land- und Forstwirtschaft - Gemeinschaftsaufgabe
251 11 511 Anteil des Bundes an den Zuweisungen für die Förderung der agrarstrukturellen Vorplanung - Haushaltsvermerk unverändert 5.712.600 + 287.400 6.000.000
331 12 623 Anteil des Bundes an den Zuweisungen für wasserwirtschaftliche und kulturbautechnische Maßnahmen - Haushaltsvermerk (Veränderungen unter- strichen) 1. Einnahmen dürfen nur zur Leistung von Aus- gaben bei Titel 892 16 und 892 17 verwendet werden. 28.200.000 +20.749.800 4
251 61& 521 Anteil des Bundes an Zuschüssen zur Förderung des freiwilligen Landtausches - Haushaltsvermerk unverändert 300.000 + 1.200.000 1.500.000
331 61 521 Anteil des Bundes an den Zuweisungen zur Flurbereinigung 300.000 + 1.200.000 1.500.000
TGr. 62 Einzelbetriebliche Maßnahmen und ländliche Siedlungen
251 62 522 Anteil des Bundes an den Zinszuschüssen für die einzelbetriebliche Förderung und der Ausgleichszulage 85.926.000 - 2.955.600 82.970.400
331 62 522 Anteil des Bundes an Zuschüssen für einzelbetriebliche Investitionen 59.361.600 - 6.636.600 52.725.000
TGr. 63 Rationalisierungsmaßnahmen im Erzeugungsbereich, forstliche Maßnahmen
251 63 512 Anteil des Bundes an Zuweisungen und Zuschüssen für Leistungsprüfungen und Erstaufforstungen - Haushaltsvermerk unverändert 4.200.000 - 960.000 3.240.000
331 63 512 Anteil des Bundes an Zuweisungen und Zuschüssen für Leistungsprüfungsanstalten, neuartige Waldschäden, waldbauliche und sonstige forstliche Maßnahmen - Haushaltsvermerk unverändert 10.030.800 + 3.349.200 13.380.000
TGr. 64 Sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen
251 64 511 Anteil des Bundes an der Umstellungs- und Anpassungshilfe - Haushaltsvermerk unverändert 9.600.000 - 3.300.000 6.300.000
331 64 511 Anteil des Bundes an den Zuweisungen zur Dorferneuerung - Haushaltsvermerk unverändert 40.793.400 - 1.793.400 39.000.000
TGr. 65 Maßnahmen zur Verbesserung der Marktstruktur
251 65 529 Anteil des Bundes an Startbeihilfen - Haushaltsvermerk unverändert - + 5.400.000 5.400.000
331 65 529 Anteil des Bundes an Zuschüssen für marktstrukturverbessernde Maßnahmen - Haushaltsvermerk unverändert 36.985.200 + 4.928.400 41.913.600
683 11 529 Zuweisungen für die Förderung der agrarstrukturellen Vorplanung - Haushaltsvermerk (Veränderung unterstrichen) 1. Ausgaben über 4.000.000 DM hinaus dürfen nur geleistet werden, wenn Mittel des Bundes bei Titel 251 11 zufließen. 9.521.000 + 479.000 10.000.000
892 16 623 Zuweisungen und Zuschüsse für die Förderung kulturbautechnischer Maßnahmen - Haushaltsvermerk (Veränderungen unter- strichen) 1. Ausgaben über 8.633.200 DM hinaus dürfen nur geleistet werden, wenn Mittel des Bundes bei Titel 331 12 zufließen. 7.000.000 +14.583.000 21.583.000
892 17 623 Zuweisungen für die Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen - Haushaltsvermerk unverändert 40.000.000 + 40.000.000 80.000.000
TGr. 61 Flurbereinigung, freiwilliger Landtausch 1. Die Ausgaben der Titelgruppe sind gegenseitig deckungsfähig
683 61 521 Zuschüsse zur Förderung des freiwilligen Landtausches - Haushaltsvermerk (Veränderungen unter- strichen) 1. Ausgaben über 1.000.000 DM hinaus dürfen nur geleistet werden, wenn Mittel des Bundes bei Titel 251 61 zufließen. 500.000 + 2.000.000 2.500.000
892 61 521 Zuweisungen und Zuschüsse zur Förderung der Flurbereinigung - Haushaltsvermerk (Veränderungen unter- strichen) 1. Ausgaben über 1.000.000 DM hinaus dürfen nur geleistet werden, wenn Mittel des Bundes bei Titel 331 61 zufließen. 500.000 + 2.000.000 2.500.000
TGr. 62 Einzelbetriebliche Maßnahmen und ländliche Siedlung 1. Die Ausgaben der Titelgruppe sind gegenseitig deckungsfähig
662 62 522 Zinszuschüsse für einzelbetriebliche Maßnahmen - Haushaltsvermerk (Veränderungen unterstrichen) 1. Ausgaben über 7.693.600 DM hinaus dürfen nur geleistet werden, wenn Mitel des Bundes bei Titel 251 62 zufließen. 24.160.000 - 4.926.000 19.234.000
683 62 522 Ausgleichszulage - Haushaltsvermerk (Veränderungen unterstrichen) 1. Ausgaben über 45.620.000 DM hinaus dürfen nur geleistet werden, wenn Mittel des Bundes bei Titel 251 62 zufließen. 119.050.000 - 5.000.000 114.050.000
853 62 522 Darlehen zur Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben - Haushaltsvermerk (Veränderungen unter- strichen) 1. Ausgaben über 23.400.000 DM hinaus dürfen nur geleistet werden, wenn Mittel des Bundes bei Titel 331 62 zufließen. 54.913.000 + 3.587.000 58.500.000
892 62 522 Zuschüsse zur Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben und Umstrukturierungen - Haushaltsvermerk (Veränderungen unterstrichen) 1. Ausgaben über 11.750.000 DM hinaus dürfen nur geleistet werden, wenn Mittel des Bundes bei Titel 331 62 zufließen. 44.023.000 - 14.648.000 29.375.000
TGr. 63 Rationalisierungsmaßnahmen im Erzeugerbereich und forstliche Maßnahmen 1. Die Ausgaben der Titelgruppe sind gegenseitig deckungsfähig
683 63 512 Zuschüsse für Leistungsprüfungen und Erstaufforstungen - Haushaltsvermerk (Veränderungen unter strichen) 1. Ausgaben über 2.160.000 DM hinaus dürfen nur geleistet werden, wenn Mittel des Bundes bei Titel 251 63 zufließen. 7.000.000 - 1.600.000 5.400.000
892 63 512 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen für Rationalisierungen im Erzeugungsbereich - Haushaltsvermerk (Veränderungen unterstrichen) 1. Ausgaben über 8.920.000 DM hinaus dürfen nur geleistet werden, wenn Mittel des Bundes bei Titel 331 63 zufließen. 16.718.000 + 5.582.000 22.300.000
TGr. 64 Sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen 1. Die Ausgaben der Titelgruppe sind gegenseitig deckungsfähig.
683 64 511 Umstellungshilfe, Anpassungshilfe - Haushaltsvermerk (Veränderungen unterstrichen) 1. Ausgaben über 4.200.000 DM hinaus dürfen nur geleistet werden, wenn Mittel des Bundes bei Titel 251 64 zufließen. 16.000.000 - 5.500.000 10.500.000
892 64 511 Zuweisungen zur Förderung der Dorferneuerung - Haushaltsvermerk (Veränderungen unterstrichen) 1. Ausgaben über 26.000.000 DM hinaus dürfen nur geleistet werden, wenn Mittel des Bundes bei Titel 331 64 zufließen. 67.989.000 - 2.989.000 65.000.000
TGr. 65 Maßnahmen zur Verbesserung der Marktstruktur 1. Die Ausgaben der Titelgruppe sind gegenseitig deckungsfähig.
683 65 529 Startbeihilfen - Haushaltsvermerk (Veränderungen unterstrichen) 1. Ausgaben über 3.600.000 DM hinaus dürfen nur geleistet werden, wenn Mittel des Bundes bei Titel 251 65 zufließen. 5.000.000 + 4.000.000 9.000.000
892 65 529 Zuschüsse zur Förderung der Verbesserung der Marktstruktur - Haushaltsvermerk (Veränderungen unterstrichen) 1. Ausgaben über 21.942.000 DM hinaus dürfen nur geleistet werden, wenn Mittel des Bundes bei Titel 331 65 zufließen. 56.642.000 - 1.786.000 54.856.000
TGr. 66 Maßnahmen zur Durchführung des EG-Sonderprogramms gemäß VO (EWG) Nr. 3575/90 und Nr. 2052/88
683 66 528 Zuschüsse 90.000.000 - 90.000.000 -
892 66 528 Zuschüsse EG-Sonderprogramm - + 90.000.000 90.000.000
10 031 Förderung der Ernährung, Land- und Forstwirtschaft - nicht Gemeinschaftsaufgabe -
685 15 549 Fördermaßnahmen zur Unterstützung einer umwelt- und artgerechten landwirtschaftlichen Produktion Haushaltsvermerk Nr. 2 (neu): Die Mittel bleiben bis zum Vorliegen der Zustimmung durch die EG gesperrt - + 20.800.000 20.800.000
Abschluß Einzelplan 10: Gesamteinnahmen: Gesamtausgaben: Verpflichtungsermächtigungen (Anlage 2) 664.289.000 1.160.057.300 269.813.000 + 21.469.200 + 56.582.000 + 128.427.000 685.758.200 1.216.639.300 398.240.000
Anlage 2
Kapitel Titel Fkz Zweckbestimmung Bisherige Verpflichtungs- ermächtigung 1993 DM Mehr (+) Weniger (-) DM Neue Verpflichtungs- ermächtigung 1993 DM
10 020 Einzelplan 10: Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Allgemeine Bewilligungen
684 10 253 (neu) Zuschüsse an soziale und ähnliche Einrichtungen für Maßnahmen nach § 249 h AFG Fällig: 1994 12.000.000 - +12.000.000 12.000.000
10 030 Förderung der Ernährung, Land- und Forstwirtschaft
892 16 623 Zuweisungen und Zuschüsse für die Förderung kulturbautechnischer Maßnahmen Fällig: 1994 11.500.000 DM 10.500.000 + 1.000.000 11.500.000
TGr. 61 Flurbereinigung, freiwilliger Landtausch
683 61 521 Zuschüsse zur Förderung des freiwilligen Landtausches Fällig: 1994 7.000.000 DM 1995 3.000.000 DM 1.000.000 + 9.000.000 10.000.000
892 61 521 Zuweisungen und Zuschüsse zur Förderung der Flurbereinigung Fällig: 1994 15.000.000 DM 1995 5.000.000 DM 2.000.000 + 18.000.000 20.000.000
TGr. 62 Einzelbetriebliche Maßnahmen und ländliche Siedlung
662 62 522 Zinszuschüsse für einzelbetriebliche Maßnahmen Fällig: 1994 25.000.000 DM 1995 18.000.000 DM 1996 10.000.000 DM Folgejahre 38.800.000 DM 89.873.000 + 1.927.000 91.800.000
853 62 522 Darlehen zur Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben Fällig: 1994 30.000.000 DM 1995 5.000.000 DM 15.000.000 + 20.000.000 35.000.000
892 62 522 Zuschüsse zur Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben und Umstrukturierungen Fällig: 1994 20.500.000 20.000.000 + 500.000 20.500.000
TGr. 63 Rationalisierungsmaßnahmen im Erzeugerbereich und forstliche Maßnahmen
892 63 512 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen für Rationalisierungen im Erzeugungsbereich Fällig: 1994 4.500.000 DM 1.500.000 + 3.000.000 4.500.000
TGr. 64 Sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen
892 64 511 Zuweisungen zur Förderung der Dorferneuerung Fällig: 1994 35.000.000 DM 1995 15.000.000 DM 20.000.000 + 30.000.000 50.000.000
TGr. 65 Maßnahmen zur Verbesserung der Marktstruktur
683 65 529 (neu) Startbeihilfen Fällig: 1994 5.000.000 DM - + 5.000.000 5.000.000
892 65 529 Zuschüsse zur Förderung der Verbesserung der Marktstruktur Fällig: 1994 28.500.000 DM 1995 15.000.000 DM 1996 5.000.000 DM 20.500.000 + 28.000.000 48.500.000
gesamt Abschluß Einzelplan 10: Verpflichtungsermächtigungen 269.813.000 + 128.427.000 398.240.000
Einzelplan 11 Nachtragshaushaltsplan Ministerium für Stadtentwicklung,
Wohnen und Verkehr für das Haushaltsjahr 1993
Anlage 1
Kapitel Titel Fkz Zweckbestimmung Bisheriger Ansatz 1993 DM Mehr (+) Weniger (-) DM Neuer Ansatz 1993 DM
11 040 Einzelplan 11: Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr Angelegenheiten der Stadtentwicklung
331 11 440 (neu) Zuweisungen des Bundes zur Vitalisierung von Wohnsiedlungen des industriellen Wohnungsbaus - + 1.473.600 1.473.600
331 13 440 (neu) Zuweisungen des Bundes für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen - + 1.578.000 1.578.000
331 15 440 (neu) Zuweisungen des Bundes zur Planung und Erschließung neuer Wohngebiete - + 7.246.800 7.246.800
883 11 440 (neu) Zuweisungen zur Vitalisierung von Wohnsiedlungen des industriellen Wohnungsbaus (Bundesanteil) - + 1.473.600 1.473.600
883 12 440 (neu) Zuweisungen zur Vitalisierung an Wohnsiedlungen des industriellen Wohnungsbaus (Landesanteil) - + 2.062.900 2.062.900
883 13 440 (neu) Zuweisungen für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen (Bundesanteil) - + 1.578.000 1.578.000
883 14 440 (neu) Zuweisungen für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen (Landesanteil) - + 2.209.200 2.209.200
883 15 440 (neu) Zuweisungen zur Förderung der Planung und Erschließung neuer Wohngebiete (Bundesanteil) - + 7.246.800 7.246.800
883 16 440 (neu) Zuweisungen zur Förderung der Planung und Erschließung neuer Wohngebiete (Landesanteil) - + 5.797.500 5.797.500
11 050 Darlehen und Zuschüsse für den Wohnungsbau
663 10 411 Aufwendungszuschüsse an die Investitionsbank Brandenburg zur Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus - 1. Förderungsweg - (Programm 1993) 34.000.000 +22.000.000 56.000.000
663 11 411 Aufwendungszuschüsse an die Investitionsbank Brandenburg zur Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus - 2. Förderungsweg - (Programm 1993) 10.000.000 - 4.000.000 6.000.000
663 12 411 Aufwendungszuschüsse an die Investitionsbank Brandenburg zur Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus - vereinbarte Förderung - (Programm 1993) 20.000.000 - 9.000.000 11.000.000
893 20 411 Zuschüsse für Freizieher von Wohnungen - Eigenheimsonderprogramm Haushaltsvermerk: Die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung für 1994 bedarf in Höhe von 20.000.000 DM der Einwilligung des Haushalts- und Finanzausschusses. Erläuterungen: Das laufende Programm ist völlig überzeichnet und wird auch in den kommenden Jahren stark nachgefragt werden.Bevor entsperrt werden kann,muß eine Analyse der bisherigen Zuschußvergabe durch LIB/MSWV erfolgen, um die Zielgruppen genauer zu erfassen. Anhand des Ergebnisses sollte eine Beratung im Fachausschuß und eventuell eine Überarbeitung der Richtlinie (hinsichtlich Einkommensgrenzen und Zuschußhöhe) erfolgen. 20.000.000 +10.000.000 30.000.000
11 460 Straßen- und Brückenbau
883 35 725 (neu) Zuweisungen für Erhaltungsinvestitionen für den kommunalen Straßenbau (Sofortmaßnahmen) - + 30.000.000 30.000.000
11 470 Förderung übriger Verkehrsträger
715 10 729 (neu) Kostenanteile für Landesstraßen gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz - + 12.100.000 12.100.000
11 480 Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs
653 10 741 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände des öffentlichen Personennahverkehrs (Betriebskostenbeihilfen) Neuer Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit den Ausgaben bei Titel 653 20. 75.000.000 - 75.000.000
653 20 741 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Verkehrsverbünde/Verkehrsgemeinschaften Neuer Haushaltsvermerk: siehe Deckungsvermerk bei Titel 653 10 30.000.000 - 30.000.000
Abschluß Einzelplan 11: Gesamteinnahmen: Gesamtausgaben: Verpflichtungsermächtigungen (Anlage 2) 666.925.000 3.053.260.900 4.789.764.200 + 10.298.400 + 81.468.000 +612.554.600 677.223.400 3.134.728.900 5.402.318.800
Anlage 2
Kapitel Titel Fkz Zweckbestimmung Bisherige Verpflichtungs- ermächtigung 1993 DM Mehr (+) Weniger (-) DM Neue Verpflichtungs- ermächtigung 1993 DM
11 040 Einzelplan 11: Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr Angelegenheiten der Stadtentwicklung
883 11 440 (neu) Zuweisungen zur Vitalisierung von Wohnsiedlungen des industriellen Wohnungsbaus (Bundesanteil) Fällig: 1994 4.420.700 1995 5.157.500 1996 2.210.300 1997 1.473.600 - +13.262.000 13.262.000
883 12 440 (neu) Zuweisungen zur Vitalisierung von Wohnsiedlungen des industriellen Wohnungsbaus (Landesanteil) Fällig: 1994 6.188.700 1995 7.220.200 1996 3.094.300 1997 2.062.900 - + 18.566.100 18.566.100
883 13 440 (neu) Zuweisungen für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen (Bundesanteil) Fällig: 1994 4.734.000 1995 5.523.000 1996 2.367.000 1997 1.578.000 - + 14.202.000 14.202.000
883 14 440 (neu) Zuweisungen für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen (Landesanteil) Fällig: 1994 6.627.600 1995 7.732.200 1996 3.313.800 1997 2.209.200 - + 19.882.800 19.882.800
883 15 440 (neu) Zuweisungen zur Förderung der Planung und Erschließung neuer Wohngebiete (Bundesanteil) Fällig: 1994 16.909.200 1995 16.909.200 1996 7.246.800 - + 41.065.200 41.065.200
883 16 440 (neu) Zuweisungen zur Förderung der Planung und Erschließung neuer Wohngebiete (Landesanteil) Fällig: 1994 13.527.500 1995 13.527.500 1996 5.797.500 - + 32.852.500 32.852.500
11 050 Darlehen und Zuschüsse für den Wohnungsbau
663 10 411 Aufwendungszuschüsse an die Investitionsbank Brandenburg zur Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus - 1. Förderungsweg - (Programm 1993) Fällig: 1994 60.000.000 1995 60.000.000 1996 60.000.000 1997 60.000.000 Folgejahre 640.000.000 560.000.000 +320.000.000 880.000.000
663 11 411 Aufwendungszuschüsse an die Investitionsbank Brandenburg zur Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus - 2. Förderungsweg - (Programm 1993 Fällig: 1994 7.000.000 1995 7.000.000 1996 7.000.000 1997 7.000.000 Folgejahre 67.000.000 170.000.000 - 75.000.000 95.000.000
663 12 411 Aufwendungszuschüsse an die Investitionsbank Brandenburg zur Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus - vereinbarte Förderung - (Programm 1993) Fällig: 1994 11.000.000 1995 11.000.000 1996 11.000.000 1997 11.000.000 Folgejahre 126.000.000 330.000.000 - 160.000.000 170.000.000
863 14 411 Aufwendungsdarlehen für den sozialen Wohnungsbau über die Investitionsbank Brandenburg (1. Förderungsweg) Fällig: 1994 20.070.000 1995 16.560.000 1996 23.580.000 1997 5.472.000 Folgejahre 9.968.000 52.650.000 + 23.000.000 75.650.000
863 16 411 (neu) Aufwendungsdarlehen für den sozialen Wohnungsbau über die Investitionsbank Brandenburg - vereinbarte Förderung - Fällig: 1994 16.000.000 1995 16.000.000 1996 16.000.000 1997 14.000.000 Folgejahre 113.000.000 - + 175.000.000 175.000.000
893 20 411 Zuschüsse für Freizieher von Wohnungen - Eigenheimsonderprogramm Fällig: 1994 30.000.000 10.000.000 + 20.000.000 30.000.000
893 21 411 (neu) Aufwendungszuschüsse zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus über die Investitionsbank Brandenburg - 1. Förderungsweg - Fällig: 1994 36.000 1995 36.000 1996 36.000 1997 28.800 Folgejahre 187.200 - + 324.000 324.000
893 22 411 (neu) Aufwendungszuschüsse zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus über die Investitionsbank Brandenburg - vereinbarte Förderung - Fällig: 1994 9.720.000 1995 9.720.000 1996 9.720.000 1997 8.910.000 Folgejahre 83.930.000 - + 122.000.000 122.000.000
11 460 Straßen- und Brückenbau
712 10 723 (neu) Erhaltungsinvestitionen an Landesstraßen und Brücken Fällig: 1994 3.500.000 - + 3.500.000 3.500.000
713 10 722 Entwurfsbearbeitung einschl. Planung und Bauaufsicht bei Bundesstraßen Fällig: 1994 12.600.000 - + 12.600.000 12.600.000
713 11 723 Entwurfsbearbeitung einschl. Planung und Bauaufsicht bei Landesstraßen Fällig: 1994 4.800.000 - + 4.800.000 4.800.000
883 10 725 (neu) Zuweisungen für Investitionen des Bundes für den kommunalen Straßen- und Brückenbau gemäß GVFG Fällig: 1994 13.000.000 - + 13.000.000 13.000.000
883 30 725 Zuweisungen für Investitionen für den kommunalen Straßen- und Brückenbau (Landesprogramm) Fällig: 1994 33.500.000 20.000.000 + 13.500.000 33.500.000
gesamt Abschluß Einzelplan 11: Verpflichtungsermächtigungen 4.789.764.200 + 612.554.600 5.402.318.800
Einzelplan 12 Nachtragshaushaltsplan Ministerium der Finanzen für das Haushaltsjahr
1993
Anlage 1
Kapitel Titel Fkz Zweckbestimmung Bisheriger Ansatz 1993 DM Mehr (+) Weniger (-) DM Neuer Ansatz 1993 DM
12 050 Einzelplan 12: Ministerium der Finanzen Oberfinanzdirektion Cottbus und Finanzämter
111 10 016 Gebühren und tarifliche Entgelte zu Titel 111 10: 1.000.000 +13.000.000 14.000.000
1. Gebühren für die Anerkennung der Lohnsteuerhilfevereine 3.000 DM
2. Zustellungs-, Zwangsvollstreckungs- und sonstige Gebühren 13.996.000DM
3. Prozeßkostenerstattungen 1.000 DM
zusammen 14.000.000 DM
119 10 016 Vermischte Einnahmen zu Titel 119 10: 700.000 + 10.300.000 11.000.000
Stundungs-, Verzugs- und Girozinsen 1.000 DM
Rückeinnahmen 1.000 DM
Unanbringliche Steuerzahlungen 1.000 DM
Verspätungszuschläge 8.565.000 DM
Säumniszuschläge 2.420.000 DM
Schadenersatzleistungen 10.000 DM
Sonstiges 2.000 DM
11.000.000 DM
12 070 Bauabteilung der Oberfinanzdirektion Cottbus und Landesbauämter
231 10 018 Erstattung von Verwaltungsausgaben durch den Bund für die Durchführung von Bundesbauaufgaben zu Titel 231 10: Der Bund erstattet dem Land die aus der Durchführung von Bauaufgaben im Auftrag des Bundes entstehenden Kosten nach Maßgabe des Verwaltungsabkommens vom 19.02./ 08.03.1991. Der Ansatz ist geschätzt. Die Kostenabrechnung erfolgt nach Ablauf des Haushaltsjahres. 8.000.000 + 4.000.000 12.000.000
Abschluß Einzelplan 12: Gesamteinnahmen: Gesamtausgaben: Verpflichtungsermächtigungen 34.108.800 400.639.500 - + 27.300.000 - - 61.408.800 400.639.500 -
Einzelplan 20 Nachtragshaushaltsplan Allgemeine Finanzverwaltung für das Haushaltsjahr
1993
Anlage 1
Kapitel Titel Fkz Zweckbestimmung Bisheriger Ansatz 1993 DM Mehr (+) Weniger (-) DM Neuer Ansatz 1993 DM
20 010 Einzelplan 20: Allgemeine Finanzverwaltung Steuern
211 10 910 Einnahmen aus dem Fonds "Deutsche Einheit" 5.208.950.000 + 12.770.000 5.221.720.000
211 40 910 Einnahmen aus der Aufstockung Fonds "Deutsche Einheit" 1993 550.000.000 - 91.890.000 458.110.000
372 10 910 (neu) Globale Mindereinnahmen bei den Steuern - - 145.000.000 - 145.000.000
20 020 Allgemeine Bewilligungen
123 10 862 Gewinnanteile aus der Nordwestdeutschen Klassenlotterie 800.000 + 800.000 1.600.000
231 10 011 Erstattung von Personalkosten für versetzte Bedienstete vom Bund 1.702.000 + 5.800.000 7.502.000
461 20 981 Zur Verstärkung der Personalausgaben in allen Einzelplänen Haushaltsvermerke Nr. 1 bis 5 unverändert 230.000.000 - 87.000.000 143.000.000
641 10 910 (neu) Erstattung an den Bund von überzahlten Straßenbenutzungsgebühren. - + 1.621.000 1.621.000
681 30 549 (neu) Zuweisungen für Hilfsmaßnahmen für die Überschwemmungskatastrophe in den Landkreisen Pritzwalk und Perleberg Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind gemäß § 17 Abs.1 LHO verbindlich. Erläuterungen zu Titel 681 30: Angesichts der bisher schon quantifizierbaren Schäden durch die Überschwemmungskatastrophe in den Landkreisen Pritzwalk und Perleberg werden 10 Millionen DM zur unmittelbaren Schadensregulierung bereitgestellt.Die Mittel werden vom Ministerium des Innern bewirtschaftet. - + 10.000.000 10.000.000
883 10 312 (neu) Zuweisungen an Krankenhausträger (Kommunen) für Bauinvestitionen Erläuterungen: Die Mittel sind zur vorbereitenden Planung der Baumaßnahmen bestimmt, die ab 1995 mit Bundesmitteln gefördert werden. - + 10.000.000 10.000.000
972 10 989 Globale Minderausgaben - 851.573.000 - 10.000.000 - 861.573.000
20 030 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und Finanzausgleich mit den Gemeinden und Landkreisen (Steuerverbund und sonstige Leistungen) Erläuterung zu Kapitel 20 030: (Veränderungen unterstrichen) Das Aufkommen der Einkommen- und Lohnsteuer in Brandenburg wurde auf der Grundlage des Bund-Länderarbeitskreises "Steuerschätzungen" und landesspezifischer Erkenntnisse geschätzt auf 3.349.882.000 DM im Jahr 1993. Davon erhalten die Kommunen des Landes Brandenburg direkt einen hier nur nachrichtlich erwähnten Anteil von 15 v. H. Dieser beträgt voraussichtlich 502.482.350 DM und liegt damit um rd. 73.342.250 DM über dem Ansatz des Vorjahres.
331 10 910 Gewährung von Finanzhilfen des Bundes für kommunale Investitionen Haushaltsvermerk: siehe Vermerk bei Titel 883 20 Erläuterung zu Titel 331 10: Im Ergebnis der Verhandlungen zum Solidarpakt hat der Bund im Rahmen seines Nachtragshaushaltes 1993 eine gesonderte Investitionspauschale für die Kommunen in den neuen Ländern in Höhe von insg. 1,5 Mrd DM vorgesehen. Auf die Kommunen in Brandenburg wird davon ein Betrag von 241 Mio DM entfallen. Über die Verteilung, Verwendung und Auszahlung der Mittel wird eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern abgeschlossen. - + 241.000.000 241.000.000
633 10 910 Erstattung von Verwaltungskosten an Gemeinden und Gemeindeverbände (für Regelung offener Vermögensfragen) 45.000.000 + 6.000.000 51.000.000
883 12 910 Kommunale Investitionspauschale (Land) Haushaltsvermerk: 1. Dem Titel sind die Rückflüsse zum Titel 613 14 im Jahre 1992 aus nicht benötigten Mitteln für die Fehlbetragsabdeckung der Verwaltungshaushalte 1991 zuzuführen. 2. unverändert 3. (ist zu streichen) 220.000.000 - 64.980.000 155.020.000
883 20 910 Zuweisungen für kommunale Investitionen Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Titel 331 10 zu leisten. Erläuterungen zu Titel 883 20: (bisheriger Text ist zu streichen) siehe Erläuterung zu Titel 331 10 - + 241.000.000 241.000.000
20 610 Kapitalvermögen
162 10 872 (neu) Zinseinnahmen von der Investitionsbank des Landes Brandenburg - + 12.000.000 12.000.000
20 630 Liegenschaftsvermögen
712 20 871 (neu) Behördenzentrum "Südeck" in Cottbus - Herstellung der Infrastruktur (Ver- u. Entsorgungsanschlüsse, Verkehrswege) und der Außenanlagen - + 1.600.000 1.600.000
Gesamtkosten veranschlagt 1993 Ansatz 1994 vorbehalten 10.000.000 DM 1.600.000 DM 3.000.000 DM 5.400.000 DM
20 650 Schuldenverwaltung
325 10 928 Schuldenaufnahmen auf dem sonstigen Kapitalmarkt Haushaltsvermerk unverändert 4.781.459.100 + 716.288.400 5.497.747.500
575 10 928 Zinsen für Kreditmarkt 471.000.000 - 25.000.000 446.000.000
Abschluß Einzelplan 20: Gesamteinnahmen: Gesamtausgaben: Verpflichtungsermächtigungen (Anlage 2) 15.150.841.800 3.732.400.500 510.000.000 + 751.768.400 + 83.241.000 + 118.000.000 15.902.610.200 3.815.641.500 628.000.000
Anlage 2
Kapitel Titel Fkz Zweckbestimmung Bisherige Verpflichtungs- ermächtigung 1993 DM Mehr (+) Weniger (-) DM Neue Verpflichtungs- ermächtigung 1993 DM
20 030 Einzelplan 20: Allgemeine Finanzverwaltung Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und Finanzausgleich mit den Gemeinden und Landkreisen (Steuerverbund und sonstige Leistungen)
883 11 910 Zuweisungen für kommunale Investitionen Fällig: 1994 118.000.000 DM 1995 30.000.000 DM 90.000.000 + 58.000.000 148.000.000
20 630 Liegenschaftsvermögen
821 10 871 Erwerb von unbebauten und bebauten Grundstücken Haushaltsvermerke 1. bis 3. unverändert Fällig: 1994 30.000.000 DM 1995 20.000.000 DM 1996 10.000.000 DM 1997 10.000.000 DM Folgejahre 10.000.000 DM 20.000.000 + 60.000.000 80.000.000
gesamt Abschluß Einzelplan 20: Verpflichtungsermächtigungen 510.000.000 +118.000.000 628.000.000
Markierungen
Leseansicht