Bestimmung der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) zur Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, der grenzüberschreitenden banden- oder gewerbsmäßig begangenen ...
DE - Landesrecht Brandenburg

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Bestimmung der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) zur Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, der grenzüberschreitenden banden- oder gewerbsmäßig begangenen Eigentumskriminalität und der Geldwäsche (Schwerpunktstaatsanwaltschaft Organisierte Kriminalität und Geldwäsche)

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