Einleitung der Vollstreckung von Freiheitsstrafen und Jugendstrafen, wenn sich der Verurteilte in Untersuchungshaft befindet
DE - Landesrecht Brandenburg

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Einleitung der Vollstreckung von Freiheitsstrafen und Jugendstrafen, wenn sich der Verurteilte in Untersuchungshaft befindet

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