Datenübermittlung an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs durch die Ordnungsbehörden in gewerblichen Angelegenheiten
DE - Landesrecht Brandenburg

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Datenübermittlung an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs durch die Ordnungsbehörden in gewerblichen Angelegenheiten

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