Datenübermittlung an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs durch die Ordnungsbehörden in gewerblichen Angelegenheiten
DE - Landesrecht Brandenburg

Datenübermittlung an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs durch die Ordnungsbehörden in gewerblichen Angelegenheiten

Markierungen
Leseansicht