„Konzertierte Denkmalförderung“ im Land Brandenburg <!-- function openBrWindow(theURL,winName,features
INHALT
Bekanntmachung der ab dem 1. Januar 2024 geltenden Richtlinie für die Förderrichtlinie „Konzertierte Denkmalhilfe“ im Land Brandenburg des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums (BLDAM) - „Konzertierte Denkmalförderung“ im Land Brandenburg
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