Verwaltungsvorschrift zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen gemäß §§ 45 ff. SGB VIII für teilstationäre und stationäre Angebote der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungsh...
INHALT
Verwaltungsvorschrift zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen gemäß §§ 45 ff. SGB VIII für teilstationäre und stationäre Angebote der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfen sowie für Wohnheime bzw. Internate im Land Brandenburg (VV-SchuKJE)
- Verwaltungsvorschrift zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen gemäß §§ 45 ff. SGB VIII für teilstationäre und stationäre Angebote der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfen sowie für Wohnheime bzw. Internate im Land Brandenburg (VV-SchuKJE)
- 1. Aufgaben des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe
- 2 Erlaubnis zum Betrieb einer Einrichtung - Gewährleistung des Kindeswohls durch Sicherstellung der Erfüllung der Voraussetzungen für die Erteilung
- 3 Gewährleistung des Kindeswohls während der Betriebsführung von Einrichtungen
- 4. Fachliche Beratung während der Betriebsführung
- 5. Inkrafttreten und Übergangsregelungen
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