VwV-Vollstreckungsplan II
INHALT
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zu § 53 Absatz 1 und 2 Strafvollstreckungsordnung und zur Regelung der Zuständigkeiten der Einrichtungen für den Vollzug der einstweiligen Unterbringung nach den §§ 126a, 463 Absatz 1 in Verbindung mit § 453c Strafprozessordnung (VwV-Vollstreckungsplan II)
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zu § 53 Absatz 1 und 2 Strafvollstreckungsordnung und zur Regelung der Zuständigkeiten der Einrichtungen für den Vollzug der einstweiligen Unterbringung nach den §§ 126a, 463 Absatz 1 in Verbindung mit § 453c Strafprozessordnung (VwV-Vollstreckungsplan II)
- A. Geltungsbereich
- B. Vollzugseinrichtungen, Aufsichtsbehörde
- I. Vollzugseinrichtungen
- II. Aufsichtsbehörde
- C. Vollzug der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt
- I. Trennungsgrundsatz
- II. Sachliche Zuständigkeit
- III. Örtliche Zuständigkeit
- IV. Zusammenfassende Darstellung der Zuständigkeiten
- V. Anwendbare Vorschriften der Strafvollstreckungsordnung gemäß § 53 Absatz 2 der Strafvollstreckungsordnung
- D. Vollzug der einstweiligen Unterbringung nach den §§ 126a, 463 Absatz 1 in Verbindung mit § 453c der Strafprozessordnung
- I. Sachliche Zuständigkeit
- II. Örtliche Zuständigkeit
- III. Abweichen von der Zuständigkeit
- E. Mitteilungspflichten der Vollzugseinrichtung
- F. Inkrafttreten und Außerkrafttreten
- Anlage 1 (zu Großbuchstabe B Ziffer I)
- Anlage 2 (zu Großbuchstabe C Ziffer IV Nummer 1)
- Anlage 3 (zu Großbuchstabe C Ziffer IV Nummer 2)
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