VwV RiVASt
INHALT
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über die Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (VwV Richtlinien Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten – VwV RiVASt)
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über die Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (VwV Richtlinien Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten – VwV RiVASt)
- [geändert durch VwV vom 28. August 2023 (SächsJMBl. S. 199) mit Wirkung ab 1. Oktober 2023]
- I. Gegenstand
- II. Prüfungs- und Bewilligungsbehörden
- III. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage (zu Ziffer I)
- Kapitel A Allgemeine Richtlinien für den Verkehr mit anderen Staaten
- Erster Teil Der Rechtshilfeverkehr mit ausländischen Behörden
- Abschnitt 1 Allgemeines
- Unterabschnitt 1 Grundsätze
- Unterabschnitt 2 Allgemeines für eingehende Ersuchen
- Unterabschnitt 3 Allgemeines für ausgehende Ersuchen
- Abschnitt 2 Besondere Richtlinien für eingehende Ersuchen
- Unterabschnitt 1 Ersuchen um Auslieferung
- Unterabschnitt 2 Ersuchen um vorübergehende Auslieferung
- Unterabschnitt 3 Ersuchen um Durchlieferung
- Unterabschnitt 4 Ersuchen um Weiterlieferung
- Unterabschnitt 5 Ersuchen um Rechtshilfe durch Vollstreckung (Vollstreckungshilfe)
- Unterabschnitt 6 Ersuchen um sonstige Rechtshilfe
- Abschnitt 3 Besondere Richtlinien für ausgehende Ersuchen
- Unterabschnitt 1 Internationale Fahndung
- Unterabschnitt 2 Ersuchen um Auslieferung
- Unterabschnitt 3 Ersuchen um vorübergehende Auslieferung
- Unterabschnitt 4 Ersuchen um Durchlieferung
- Unterabschnitt 5 Ersuchen um Rechtshilfe durch Vollstreckung (Vollstreckungshilfe)
- Unterabschnitt 6 Ersuchen um sonstige Rechtshilfe
- Zweiter Teil Rechtshilfeverkehr der Polizei- und Finanzbehörden
- Dritter Teil Der Verkehr mit diplomatischen und konsularischen Vertretungen
- Abschnitt 1 Der Verkehr mit deutschen Auslandsvertretungen
- Abschnitt 2 Der Verkehr mit ausländischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland
- Vierter Teil Teilnahme an Amtshandlungen im ersuchten Staat
- Abschnitt 1 Tätigkeit ausländischer Richterinnen, Richter, Beamtinnen oder Beamter in der Bundesrepublik Deutschland
- Abschnitt 2 Teilnahme deutscher Richterinnen oder Beamtinnen oder deutscher Richter oder Beamter an Amtshandlungen im Ausland
- Abschnitt 3 Grenzüberschreitende besondere Ermittlungsmethoden
- Fünfter Teil Verfolgungsersuchen
- Sechster Teil Mitteilungen über Auslandsverurteilungen
- Kapitel B Besondere Richtlinien für den Verkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Erster Teil Allgemeines
- Zweiter Teil Europäischer Haftbefehl
- Abschnitt 1 Eingehende Ersuchen
- Abschnitt 2 Ausgehende Ersuchen
- Dritter Teil Vollstreckungshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Abschnitt 1 Freiheitsentziehende Sanktionen
- Unterabschnitt 1 Vollstreckung in der Bundesrepublik Deutschland
- Unterabschnitt 2 Vollstreckung im Ausland
- Abschnitt 2 Übertragung und Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen
- Abschnitt 3 Überwachungsanordnungen
- Unterabschnitt 1 Überwachung in Deutschland
- Unterabschnitt 2 Überwachung im Ausland
- Abschnitt 4 Europäische Geldsanktion
- Unterabschnitt 1 Allgemeines
- Unterabschnitt 2 Eingehende Ersuchen
- Unterabschnitt 3 Ausgehende Ersuchen
- Abschnitt 5 Einziehung und Verfall
- Unterabschnitt 1 Eingehende Ersuchen
- Unterabschnitt 2 Ausgehende Ersuchen
- Vierter Teil Sonstiger Rechtshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Abschnitt 1 Sicherstellungsmaßnahmen
- Unterabschnitt 1 Eingehende Ersuchen
- Unterabschnitt 2 Ausgehende Ersuchen
- Abschnitt 2 (unbesetzt)
- Kapitel C Zusammenstellung der Übergabe- und Übernahmeorte und der Muster
- Erster Teil Zusammenstellung der Übergabe- und Übernahmebehörden, Grenzorte und Justizvollzugsanstalten
- Zweiter Teil Bedeutung der Muster
- Anhang I Deutsche Vorschriften
- Nummer 1
- Erster Teil Anwendungsbereich
- § 1 Anwendungsbereich
- Zweiter Teil Auslieferung an das Ausland
- § 2 Grundsatz
- § 3 Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung
- § 4 Akzessorische Auslieferung
- § 5 Gegenseitigkeit
- § 6 Politische Straftaten, politische Verfolgung
- § 7 Militärische Straftaten
- § 8 Todesstrafe
- § 9 Konkurrierende Gerichtsbarkeit
- § 9a Auslieferung und Verfahren vor internationalen Strafgerichtshöfen
- § 10 Auslieferungsunterlagen
- § 11 Spezialität
- § 12 Bewilligung der Auslieferung
- § 13 Sachliche Zuständigkeit
- § 14 Örtliche Zuständigkeit
- § 15 Auslieferungshaft
- § 16 Vorläufige Auslieferungshaft
- § 17 Auslieferungshaftbefehl
- § 18 Fahndungsmaßnahmen
- § 19 Vorläufige Festnahme
- § 20 Bekanntgabe
- § 21 Verfahren nach Ergreifung auf Grund eines Auslieferungshaftbefehls
- § 22 Verfahren nach vorläufiger Festnahme
- § 23 Entscheidung über Einwendungen des Verfolgten
- § 24 Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls
- § 25 Aussetzung des Vollzugs des Auslieferungshaftbefehls
- § 26 Haftprüfung
- § 27 Vollzug der Haft
- § 28 Vernehmung des Verfolgten
- § 29 Antrag auf Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung
- § 30 Vorbereitung der Entscheidung
- § 31 Durchführung der mündlichen Verhandlung
- § 32 Entscheidung über die Zulässigkeit
- § 33 Erneute Entscheidung über die Zulässigkeit
- § 34 Haft zur Durchführung der Auslieferung
- § 35 Erweiterung der Auslieferungsbewilligung
- § 36 Weiterlieferung
- § 37 Vorübergehende Auslieferung
- § 38 Herausgabe von Gegenständen im Auslieferungsverfahren
- § 39 Beschlagnahme und Durchsuchung
- § 40 Beistand
- § 41 Vereinfachte Auslieferung
- § 42 Anrufung des Bundesgerichtshofes
- Dritter Teil Durchlieferung
- § 43 Zulässigkeit der Durchlieferung
- § 44 Zuständigkeit
- § 45 Durchlieferungsverfahren
- § 46 Durchlieferung bei vorübergehender Auslieferung
- § 47 Unvorhergesehene Zwischenlandung bei Beförderung auf dem Luftweg
- Vierter Teil Rechtshilfe durch Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse
- § 48 Grundsatz
- § 49 Weitere Voraussetzungen der Zulässigkeit
- § 50 Sachliche Zuständigkeit
- § 51 Örtliche Zuständigkeit
- § 52 Vorbereitung der Entscheidung
- § 53 Beistand
- § 54 Umwandlung der ausländischen Sanktion
- § 54a Vollstreckung langer freiheitsentziehender Sanktionen
- § 55 Entscheidung über die Vollstreckbarkeit
- § 56 Bewilligung der Rechtshilfe
- § 56a Entschädigung der verletzten Person
- § 56b Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens
- § 57 Vollstreckung
- § 57a Kosten der Vollstreckung
- § 58 Sicherung der Vollstreckung
- Fünfter Teil Sonstige Rechtshilfe
- § 59 Zulässigkeit der Rechtshilfe
- § 60 Leistung der Rechtshilfe
- § 61 Gerichtliche Entscheidung
- § 61a Datenübermittlung ohne Ersuchen
- § 61b Gemeinsame Ermittlungsgruppen
- § 61c Audiovisuelle Vernehmung
- § 62 Vorübergehende Überstellung in das Ausland für ein ausländisches Verfahren
- § 63 Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein ausländisches Verfahren
- § 64 Durchbeförderung von Zeugen
- § 65 Durchbeförderung zur Vollstreckung
- § 66 Herausgabe von Gegenständen
- § 67 Beschlagnahme und Durchsuchung
- § 67a Rechtshilfe für internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen
- Sechster Teil Ausgehende Ersuchen
- § 68 Rücklieferung
- § 69 Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein deutsches Verfahren
- § 70 Vorübergehende Überstellung in das Ausland für ein deutsches Verfahren
- § 71 Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland
- § 71a Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens
- § 72 Bedingungen
- Siebenter Teil Gemeinsame Vorschriften
- § 73 Grenze der Rechtshilfe
- § 74 Zuständigkeit des Bundes
- § 74a Internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen
- § 75 Kosten
- § 76 Gegenseitigkeitszusicherung
- § 77 Anwendung anderer Verfahrensvorschriften
- § 77a Elektronische Kommunikation und Aktenführung
- § 77b Verordnungsermächtigung
- Achter Teil Auslieferungs- und Durchlieferungsverkehr mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
- § 78 Vorrang des Achten Teils
- § 79 Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung; Vorabentscheidung
- Abschnitt 2 Auslieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union
- § 80 Auslieferung deutscher Staatsangehöriger
- § 81 Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung
- § 82 Nichtanwendung von Vorschriften
- § 83 Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen
- § 83a Auslieferungsunterlagen
- § 83b Bewilligungshindernisse
- § 83c Fristen
- § 83d Entlassung des Verfolgten Fristen
- § 83e Vernehmung des Verfolgten
- Abschnitt 3 Durchlieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union
- § 83f Durchlieferung
- § 83g Beförderung auf dem Luftweg
- § 83h Spezialität
- § 83i Unterrichtung über Fristverzögerungen
- Neunter Teil Vollstreckungshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Abschnitt 1 Freiheitsentziehende Sanktionen
- Unterabschnitt 1 Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland
- § 84 Grundsatz
- § 84a Voraussetzungen der Zulässigkeit
- § 84b Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen
- § 84c Unterlagen
- § 84d Bewilligungshindernisse
- § 84e Vorläufige Bewilligungsentscheidung
- § 84f Gerichtliches Verfahren
- § 84g Gerichtliche Entscheidung
- § 84h Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
- § 84i Spezialität
- § 84j Sicherung der Vollstreckung
- § 84k Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung
- § 84l Durchbeförderung zur Vollstreckung
- § 84m Durchbeförderungsverfahren
- § 84n Durchbeförderung auf dem Luftweg
- Unterabschnitt 2 Vollstreckung deutscher Erkenntnisse in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
- § 85 Vorläufige Bewilligungsentscheidung
- § 85a Gerichtliches Verfahren
- § 85b Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der verurteilten Person
- § 85c Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Vollstreckungsbehörde
- § 85d Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
- § 85e Inländisches Vollstreckungsverfahren
- § 85f Sicherung der weiteren Vollstreckung
- Abschnitt 2 Geldsanktionen
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Regelungen
- § 86 Vorrang
- § 87 Grundsatz
- § 87a Vollstreckungsunterlagen
- § 87b Zulässigkeitsvoraussetzungen
- § 87c Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung
- § 87d Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung
- § 87e Beistand
- § 87f Bewilligung der Vollstreckung
- § 87g Gerichtliches Verfahren
- § 87h Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch
- § 87i Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung
- § 87j Rechtsbeschwerde
- § 87k Zulassung der Rechtsbeschwerde
- § 87l Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte
- § 87m Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister
- § 87n Vollstreckung
- Unterabschnitt 3 Ausgehende Ersuchen
- § 87o Grundsatz
- § 87p Inländisches Vollstreckungsverfahren
- Abschnitt 3 Einziehung und Verfall
- § 88 Grundsatz
- § 88a Voraussetzungen der Zulässigkeit
- § 88b Unterlagen
- § 88c Ablehnungsgründe
- § 88d Verfahren
- § 88e Vollstreckung
- § 88f Aufteilung der Erträge
- § 89 Sicherstellungsmaßnahmen
- § 90 Ausgehende Ersuchen
- Abschnitt 4 Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen
- Unterabschnitt 1 Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland
- § 90a Grundsatz
- § 90b Voraussetzungen der Zulässigkeit
- § 90c Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen
- § 90d Unterlagen
- § 90e Bewilligungshindernisse
- § 90f Vorläufige Bewilligungsentscheidung
- § 90g Gerichtliches Verfahren
- § 90h Gerichtliche Entscheidung
- § 90i Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
- § 90j Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung
- § 90k Überwachung der verurteilten Person
- Unterabschnitt 2 Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
- § 90l Bewilligung der Vollstreckung und Überwachung
- § 90m Gerichtliches Verfahren auf Antrag der verurteilten Person
- § 90n Inländisches Vollstreckungsverfahren
- Abschnitt 5 Überwachung von Maßnahmen zur Vermeidung von Untersuchungshaft
- § 90o Grundsatz
- § 90p Voraussetzungen der Zulässigkeit
- § 90q Unterlagen
- § 90r Bewilligungshindernisse
- § 90s Vorläufige Bewilligungsentscheidung
- § 90t Gerichtliches Verfahren
- § 90u Gerichtliche Zulässigkeitsentscheidung
- § 90v Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
- § 90w Durchführung der Überwachung
- § 90x Erneuerte und geänderte Maßnahmen
- § 90y Abgabe der Überwachung
- § 90z Rücknahme der Überwachungsabgabe
- Zehnter Teil Sonstiger Rechtshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
- § 91 Vorrang des Zehnten Teils
- Abschnitt 2 Besondere Formen der Rechtshilfe
- § 92 Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- § 92a Inhalt des Ersuchens
- § 92b Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Informationen einschließlich personenbezogener Daten
- § 92c Datenübermittlung ohne Ersuchen
- § 93 Gemeinsame Ermittlungsgruppen
- § 94 Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung
- § 95 Sicherungsunterlagen
- § 96 Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung von Sicherstellungsmaßnahmen
- § 97 Ersuchen um Herausgabe von Beweismitteln
- Elfter Teil Schlussvorschriften
- § 98 Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung
- § 98a Übergangsvorschrift für Ersuchen, die auf einer Abwesenheitsentscheidung beruhen
- § 98b Übergangsvorschrift für die Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen
- § 99 Einschränkung von Grundrechten
- Nummer 2
- § 1
- § 2
- § 3
- § 4
- § 5
- § 6
- § 7
- § 8
- § 9
- § 10
- § 11
- § 12
- § 13
- § 14
- § 15
- § 16
- Nummer 3
- 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- § 1 Die konsularischen Aufgaben im allgemeinen
- § 2 Übertragene konsularische Aufgaben
- § 3 Wahrnehmung konsularischer Aufgaben
- 2. Abschnitt Einzelne Konsularische Aufgaben und Befugnisse
- § 10 Beurkundungen im allgemeinen
- § 12 Entgegennahme von Erklärungen
- § 13 Legalisation ausländischer öffentlicher Urkunden
- § 14 Bestätigung der Echtheit inländischer öffentlicher Urkunden
- § 15 Vernehmungen und Anhörungen
- § 16 Zustellungen
- 3. Abschnitt Die Berufskonsularbeamten
- § 19 Erfordernisse einer besonderen Ermächtigung
- Nummer 4
- Nummer 5
- Nummer 6
- A. Hereinschaffung von Gegenständen in die Bundesrepublik Deutschland
- B. Herausgabe von Gegenständen aus der Bundesrepublik Deutschland
- Anhang II Länderteil
- Nummer 1
- Nummer 2
- Nummer 3
- Nummer 4
- Nummer 5
- Nummer 6
- Nummer 7
- Anhang III
- Anlage I zu Anhang III
- KAPITEL I ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
- Artikel 1 Definition des Europäischen Haftbefehls und Verpflichtung zu seiner Vollstreckung
- Artikel 2 Anwendungsbereich des Europäischen Haftbefehls
- Artikel 3 Gründe, aus denen die Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls abzulehnen ist
- Artikel 4 Gründe, aus denen die Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls abgelehnt werden kann
- Artikel 5 Vom Ausstellungsmitgliedstaat in bestimmten Fällen zu gewährende Garantien
- Artikel 6 Bestimmung der zuständigen Behörden
- Artikel 7 Beteiligung der zentralen Behörde
- Artikel 8 Inhalt und Form des Europäischen Haftbefehls
- KAPITEL 2 ÜBERGABEVERFAHREN
- Artikel 9 Übermittlung eines Europäischen Haftbefehls
- Artikel 10 Modalitäten der Übermittlung eines Europäischen Haftbefehls
- Artikel 11 Rechte der gesuchten Person
- Artikel 12 Inhafthaltung der gesuchten Person
- Artikel 13 Zustimmung zur Übergabe
- Artikel 14 Vernehmung der gesuchten Person
- Artikel 15 Entscheidung über die Übergabe
- Artikel 16 Entscheidung bei Mehrfachersuchen
- Artikel 17 Fristen und Modalitäten der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls
- Artikel 18 Lage in Erwartung der Entscheidung
- Artikel 19 Vernehmung der Person in Erwartung der Entscheidung
- Artikel 20 Vorrechte und Immunitäten
- Artikel 21 Konkurrierende internationale Verpflichtungen
- Artikel 22 Mitteilung der Entscheidung
- Artikel 23 Frist für die Übergabe der Person
- Artikel 24 Aufgeschobene oder bedingte Übergabe
- Artikel 25 Durchlieferung
- KAPITEL 3 WIRKUNG DER ÜBERGABE
- Artikel 26 Anrechnung der im Vollstreckungsstaat verbüßten Haft
- Artikel 27 Etwaige Strafverfolgung wegen anderer Straftaten
- Artikel 28 Weitere Übergabe oder Auslieferung
- Artikel 29 Übergabe von Gegenständen
- Artikel 30 Kosten
- KAPITEL 4 ALLGEMEINE SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Artikel 31 Verhältnis zu anderen Übereinkommen
- Artikel 32 Übergangsbestimmung
- Artikel 33 Bestimmung betreffend Österreich und Gibraltar
- Artikel 34 Durchführung
- Artikel 35 Inkrafttreten
- Anlage II zu Anhang III
- TITEL I ANWENDUNGSBEREICH
- Artikel 1 Zweck
- Artikel 2 Begriffsbestimmungen
- Artikel 3 Straftaten
- TITEL II VERFAHREN ZUR VOLLSTRECKUNG VON SICHERSTELLUNGSENTSCHEIDUNGEN
- Artikel 4 Übermittlung von Sicherstellungsentscheidungen
- Artikel 5 Anerkennung und unmittelbare Vollstreckung
- Artikel 6 Dauer der Sicherstellung
- Artikel 7 Gründe für die Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung
- Artikel 8 Gründe für den Aufschub der Vollstreckung
- Artikel 9 Bescheinigung
- Artikel 10 Weitere Behandlung des sichergestellten Gegenstands
- Artikel 11 Rechtsbehelf
- Artikel 12 Erstattung
- TITEL III SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Artikel 13 Territorialer Anwendungsbereich
- Artikel 14 Umsetzung
- Artikel 15 Inkrafttreten
- Anlage III zu Anhang III
- Artikel 1 Zweck
- Artikel 2 Begriffsbestimmungen
- Artikel 3 Bestimmung der zuständigen Behörden
- Artikel 4 Übermittlung der Einziehungsentscheidung
- Artikel 5 Übermittlung einer Einziehungsentscheidung an einen oder mehr als einen Vollstreckungsstaat
- Artikel 6 Straftaten
- Artikel 7 Anerkennung und Vollstreckung
- Artikel 8 Gründe für die Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung
- Artikel 9 Rechtsbehelfe im Vollstreckungsstaat gegen die Anerkennung und Vollstreckung
- Artikel 10 Aufschub der Vollstreckung
- Artikel 11 Mehrfache Einziehungsentscheidungen
- Artikel 12 Für die Vollstreckung maßgebendes Recht
- Artikel 13 Amnestie, Gnadenerlass, Überprüfung der Einziehungsentscheidung
- Artikel 14 Folgen der Übermittlung einer Entscheidung
- Artikel 15 Beendigung der Vollstreckung
- Artikel 16 Verfügungsrecht über eingezogene Vermögensgegenstände
- Artikel 17 Unterrichtung über das Ergebnis der Vollstreckung
- Artikel 18 Erstattung
- Artikel 19 Sprachen
- Artikel 20 Kosten
- Artikel 21 Verhältnis zu anderen Übereinkünften und Vereinbarungen
- Artikel 22 Umsetzung
- Artikel 23 Inkrafttreten
- Anhang IV Konsolidierte Fassung des Eurojustbeschlusses 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002
- Artikel 13 Informationsaustausch mit den Mitgliedstaaten und zwischen den nationalen Mitgliedern
- ANHANG
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