Sächsische Personalvertretungswahlenverordnung – SächsPersVWVO
INHALT
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zu den Wahlen nach dem Sächsischen Personalvertretungsgesetz (Sächsische Personalvertretungswahlenverordnung – SächsPersVWVO)
- Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zu den Wahlen nach dem Sächsischen Personalvertretungsgesetz (Sächsische Personalvertretungswahlenverordnung – SächsPersVWVO)
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Juni 2022
- Inhaltsübersicht
- Teil 1 Wahl des Personalrats
- Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl
- § 1 Wahlvorstand, Wahlhelfer
- § 2 Feststellung der Wahlberechtigten, Wählerverzeichnis
- § 3 Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis
- § 4 Vorabstimmungen
- § 5 Ermittlung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen
- § 6 Wahlausschreiben
- § 7 Vorschlagslisten
- § 8 Inhalt der Vorschlagslisten
- § 9 Sonstige Erfordernisse
- § 10 Behandlung der Vorschlagslisten, ungültige Vorschlagslisten
- § 11 Nachfrist für die Einreichung von Vorschlagslisten
- § 12 Bezeichnung der Vorschlagslisten
- § 13 Bekanntmachung der Vorschlagslisten
- § 14 Sitzungsniederschriften
- § 15 Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel, ungültige Stimmen
- § 16 Wahlhandlung
- § 17 Briefwahl
- § 18 Behandlung der durch Briefwahl abgegebenen Stimmen
- § 19 Anordnung der Briefwahl
- § 20 Feststellung des Wahlergebnisses
- § 21 Wahlniederschrift
- § 22 Benachrichtigung der gewählten Bewerber
- § 23 Bekanntmachung des Wahlergebnisses
- § 24 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
- Abschnitt 2 Wahlverfahren bei Listenwahl
- § 25 Voraussetzungen, Stimmzettel, Stimmabgabe
- § 26 Ermittlung der gewählten Gruppenvertreter bei Gruppenwahl
- § 27 Ermittlung der gewählten Gruppenvertreter bei gemeinsamer Wahl
- Abschnitt 3 Wahlverfahren bei Personenwahl
- § 28 Voraussetzungen, Stimmzettel und Stimmabgabe bei Vorliegen einer Vorschlagsliste
- § 29 Ermittlung der gewählten Bewerber
- § 30 Voraussetzungen, Stimmzettel und Stimmabgabe bei Wahl eines Personalratsmitglieds oder eines Gruppenvertreters
- Teil 2 Wahl der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrats
- Abschnitt 1 Wahl des Bezirkspersonalrats
- § 31 Anzuwendende Vorschriften
- § 32 Leitung der Wahl
- § 33 Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis
- § 34 Zahl der zu wählenden Bezirkspersonalratsmitglieder
- § 35 Gleichzeitige Wahl
- § 36 Wahlausschreiben
- § 37 Sonstige Bekanntmachungen des Bezirkswahlvorstands
- § 38 Sitzungsniederschriften
- § 39 Stimmabgabe, Stimmzettel
- § 40 Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
- Abschnitt 2 Wahl des Hauptpersonalrats
- § 41 Anzuwendende Vorschriften
- § 42 Leitung der Wahl
- § 43 Durchführung der Wahl nach Bezirken
- Abschnitt 3 Wahl des Gesamtpersonalrats
- § 44 Anzuwendende Vorschriften
- Teil 3 Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- § 45 Vorbereitung und Durchführung der Wahl
- § 46 Wahl der Jugend- und Auszubildendenstufenvertretung
- Teil 4 Sonstige Vorschriften, Schlussbestimmungen
- § 47 Berechnung von Fristen
- § 48 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
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