Sächsisches Hochschulzulassungsgesetz – SächsHZG
INHALT
Gesetz über die Zulassung zum Hochschulstudium im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulzulassungsgesetz – SächsHZG)
- Gesetz über die Zulassung zum Hochschulstudium im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulzulassungsgesetz – SächsHZG)
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 22. Juni 2023
- Erster Abschnitt Festsetzung von Zulassungszahlen sowie ergänzende Vorschriften zum Staatsvertrag und zur Vergabe von Studienplätzen in Studiengängen, die in das Zentrale Vergabeverfahren einbezogen sind
- § 1 Erlaß der Rechtsverordnungen
- § 2 Kapazitäten und Zulassungszahlen
- § 2a Vorabquoten
- § 3 Auswahlverfahren
- § 4 Vertretungskörperschaft der Hochschule
- Zweiter Abschnitt Kapazitätsermittlung, Festsetzung von Zulassungszahlen und Vergabe von Studienplätzen in nicht in das Zentrale Vergabeverfahren einbezogenen Studiengängen sowie in höheren Fachsemestern
- § 5 Voraussetzungen für die Festsetzung von Zulassungszahlen, Ermittlung von Kapazitäten
- § 6 Auswahlverfahren
- § 7 Zulassung zu höheren Fachsemestern
- § 8 Zentrale Auswahl- und Verteilungsverfahren
- § 9 Verfahrensvorschriften
- § 10 Benachteiligungsverbot
- § 11 Festsetzung von Zulassungszahlen und Vergabe von Studienplätzen an Kunsthochschulen
- § 12 Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen
- Dritter Abschnitt Verfahrensregelungen
- § 13 Vorverfahren
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