Sächsische Fahrberechtigungsverordnung - SächsFahrbVO
INHALT
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Erteilung von Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste,des Technischen Hilfswerkes und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes (Sächsische Fahrberechtigungsverordnung – SächsFahrbVO)
- Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Erteilung von Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste,des Technischen Hilfswerkes und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes (Sächsische Fahrberechtigungsverordnung – SächsFahrbVO)
- § 1 Fahrberechtigung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerkes und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes
- § 2 Erteilung der Fahrberechtigung
- § 3 Einweisung
- § 4 Prüfung
- § 5 Zuständigkeit
- § 6 Erlöschen und Ruhen der Fahrberechtigung
- § 7 Inkrafttreten
- Anlagen
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