Sächsische Erschwerniszulagen- und Mehrarbeitsvergütungsverordnung – SächsEMAVO
INHALT
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Regelung von Erschwerniszulagen sowie einer Vergütung für geleistete Mehrarbeit (Sächsische Erschwerniszulagen- und Mehrarbeitsvergütungsverordnung – SächsEMAVO)
- Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Regelung von Erschwerniszulagen sowie einer Vergütung für geleistete Mehrarbeit (Sächsische Erschwerniszulagen- und Mehrarbeitsvergütungsverordnung – SächsEMAVO)
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Juli 2024
- Teil 1 Gemeinsame Vorschriften
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Berücksichtigung des Umfangs einer Teilzeitbeschäftigung und Rundungsregelung
- Teil 2 Erschwerniszulagen
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 4 Aufwandsabgeltung und allgemeine Ausschlussregelung
- Abschnitt 2 Einzeln abzugeltende Erschwernisse
- Unterabschnitt 1 Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten
- § 5 Allgemeine Voraussetzungen
- § 6 Höhe und Berechnung der Zulage
- § 7 Weitergewährung der Zulage
- § 8 Ausschluss oder Verringerung der Zulage
- Unterabschnitt 2 Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten
- § 8a Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten
- Unterabschnitt 3 Zulage für Tauchertätigkeit
- § 9 Allgemeine Voraussetzungen
- § 10 Höhe der Zulage
- Unterabschnitt 4 Zulage für den Umgang mit Explosivstoffen
- § 11 Sprengstoffzulage
- Unterabschnitt 5 Zulage für Notfallsanitätertätigkeiten
- § 11a Notfallsanitäterzulage
- Abschnitt 3 Zulagen in festen Monatsbeträgen
- § 12 Entstehung des Anspruchs
- § 13 Weitergewährung einer Zulage
- § 14 Zulage für besondere polizeiliche Organisationseinheiten
- § 15 Zulage für besondere polizeiliche Einsätze
- § 15a Zulage für Lehrkräfte an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen
- § 15b Zulage für Tätigkeiten in der Sicherungsverwahrung
- § 15c Zulage für Observationskräfte beim Landesamt für Verfassungsschutz
- Teil 3 Mehrarbeitsvergütung
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 16 Bereiche mit vergütungsfähiger Mehrarbeit
- § 17 Allgemeine Voraussetzungen
- Abschnitt 2 Höhe und Berechnung der Vergütung
- § 18 Höhe der Vergütung
- § 19 Höhe der Vergütung bei Teilzeitbeschäftigung
- § 20 Ermittlung der Mehrarbeitsstunden
- Abschnitt 3 Übergangsbestimmungen
- § 21 Besondere Vergütungssätze
- § 22 (aufgehoben)
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