Sächsische Feuerwehrverordnung – SächsFwVO
INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Feuerwehren und die Brandverhütungsschau im Freistaat Sachsen (Sächsische Feuerwehrverordnung – SächsFwVO)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Feuerwehren und die Brandverhütungsschau im Freistaat Sachsen (Sächsische Feuerwehrverordnung – SächsFwVO)
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 29. Juni 2024
- Inhaltsübersicht
- § 1 Ausrüstung
- § 2 Mindeststärke der Öffentlichen Feuerwehr
- § 3 Durchführung der Ausbildung
- § 4 Anerkennung von Lehrgängen
- § 5 Dienstgrade und Dienstgradabzeichen
- § 6 Erreichen des nächsthöheren Dienstgrades in der Freiwilligen Feuerwehr
- § 7 Dienstkleidung und persönliche Schutzkleidung
- § 8 Alarmierung der öffentlichen Feuerwehr
- § 9 Anforderungen an Werkfeuerwehren
- § 10 Mindeststärke der Werkfeuerwehr
- § 11 Anforderungen an Angehörige einer Werkfeuerwehr
- § 12 Änderung betrieblicher Verhältnisse
- § 13 Höchstsätze für Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren
- § 14 Verdienstausfall bei ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr
- § 15 Fachliche Voraussetzungen für die Durchführung der Brandverhütungsschau
- § 16 Mitwirkung anderer Behörden
- § 17 Kostenerstattung an die Gemeinde
- § 18 Kostenerstattung an den Landkreis
- § 18a Zuweisungen an kreisangehörige Städte und Gemeinden
- § 19 Zuständigkeit
- § 20 Stundensätze für Feuerwehrfahrzeuge
- § 21 Feuerwehrstatistik
- Anlage 1 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1)
- Dienstgrade und Dienstabzeichen
- Anlage 3 (zu § 7 Absatz 1)
- Beschreibung der Dienstkleidung, persönlichen Schutzkleidung und Funktionsabzeichen
- Anlage 5 (zu § 20 Absatz 1 und 2)
- Stundensätze für Feuerwehrfahrzeuge
Feedback