Gerichtsvollzieherausbildungs- und Prüfungsordnung – APOGV
INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherausbildungs- und Prüfungsordnung – APOGV)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherausbildungs- und Prüfungsordnung – APOGV)
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 15. Dezember 2016
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 Befähigung und Ausbildung für den Gerichtsvollzieherdienst
- § 1 Befähigung zum Gerichtsvollzieher
- § 2 Ziel der Gerichtsvollzieherausbildung
- § 3 Zulassung zur Gerichtsvollzieherausbildung
- § 3a Zulassung weiterer Bewerber
- § 4 Rechtsstellung
- § 4a Vorbereitende Ausbildung
- § 5 Gerichtsvollzieherausbildung
- § 6 Ausbildende in der praktischen Ausbildung
- § 7 (weggefallen)
- § 8 Inhalt der praktischen Ausbildung
- § 9 Ausbildungszeugnisse in der praktischen Ausbildung
- § 10 Gestaltung der praktischen Ausbildung
- § 11 Begleitende Lehrveranstaltungen während der praktischen Ausbildung
- § 12 Stoffpläne und Arbeitsanleitungen für die praktische Ausbildung
- § 13 Ausscheiden aus der Ausbildung
- Abschnitt 2 Gerichtsvollzieherprüfung
- § 14 Prüfung
- § 15 Örtliche Prüfungsleiter
- § 16 Prüfungsausschuss und Prüfer
- § 17 Zulassung zum schriftlichen Teil der Prüfung
- § 18 Bewertung der Leistungen
- § 19 (weggefallen)
- § 20 Prüfungszeugnis
- § 21 Festsetzung der Platznummern
- § 22 Ausscheiden aus der Ausbildung
- § 23 Ergänzungsausbildung
- § 24 Verwendung nach der Prüfung
- Abschnitt 3 Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 25 Übergangsregelungen
- § 26 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
- Anlage
- Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen über die gemeinsame Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieherbewerber
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