Sächsische Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung – SächsArbSchZuVO
INHALT
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und des Sprengstoffrechts sowie über die Zulassung der Beschäftigung an Sonntagen (Sächsische Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung – SächsArbSchZuVO)
- Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und des Sprengstoffrechts sowie über die Zulassung der Beschäftigung an Sonntagen (Sächsische Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung – SächsArbSchZuVO)
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 18. September 2024
- § 1 Zuständigkeit der Landesdirektion Sachsen
- § 2 Zuständigkeit des Sächsischen Oberbergamtes
- § 3 Benehmen mit atomrechtlichen Behörden
- § 4 Subdelegation
- § 5 Sonntagsbeschäftigung
- § 6 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
- Anlage 1 (zu § 1 Satz 2)
- Anlage 2 (zu § 1 Satz 3)
- Verzeichnis der von den §§ 1 und 2 abweichenden Zuständigkeiten
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