FahrBVO
INHALT
Verordnung über die Erteilung von Fahrberechtigungen an ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks sowie sonstiger Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes (Fahrberechtigungsverordnung - FahrBVO)
- Verordnung über die Erteilung von Fahrberechtigungen an ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks sowie sonstiger Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes (Fahrberechtigungsverordnung - FahrBVO)
- Verordnung über die Erteilung von Fahrberechtigungen an ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks sowie sonstiger Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes (Fahrberechtigungsverordnung - FahrBVO)
- § 1 FahrBVO - Fahrberechtigung
- § 2 FahrBVO - Zuständigkeit
- § 3 FahrBVO - Übergangsvorschrift
- § 4 FahrBVO - Inkrafttreten
- Anlage 1 FahrBVO - Inhalt der Einweisung sowie Anforderungen an das für die Einweisung und die Abschlussfahrt genutzte Fahrzeug
- Anlage 2 FahrBVO
- Anlage 3 FahrBVO
- Anlage 4 FahrBVO
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