Niedersächsisches Gesetz über die Verbindungsstelle und den Vorwarnmechanismus nach der Richtlinie 2006/123/EG
INHALT
Niedersächsisches Gesetz über die Verbindungsstelle und den Vorwarnmechanismus nach der Richtlinie 2006/123/EG
- Niedersächsisches Gesetz über die Verbindungsstelle und den Vorwarnmechanismus nach der Richtlinie 2006/123/EG
- Niedersächsisches Gesetz über die Verbindungsstelle und den Vorwarnmechanismus nach der Richtlinie 2006/123/EG *)
- § 1 VESTG - Anwendungsbereich
- § 2 VESTG - Verbindungsstelle
- § 3 VESTG - Poststelle des Binnenmarktinformationssystems für Vorwarnungen
- § 4 VESTG - Vorwarnkoordinierungsstelle
- § 5 VESTG - Vorwarnung durch eine Behörde
- § 6 VESTG - Inkrafttreten
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