NBesG
INHALT
Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG)
- Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG)
- Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG)
- §§ 1 - 21, Erster Teil - Allgemeine Vorschriften
- § 1 NBesG - Geltungsbereich
- § 2 NBesG - Bestandteile der Besoldung
- § 3 NBesG - Regelung durch Gesetz, Anpassung der Besoldung
- § 4 NBesG - Anspruch auf Besoldung
- § 5 NBesG - Zuordnung von Funktionen zu Ämtern und von Ämtern zu Besoldungsgruppen
- § 6 NBesG - Dienstpostenbewertung, Einweisung in und Verteilung der Planstellen
- § 7 NBesG - Höhe des Grundgehalts
- § 8 NBesG - Besoldung bei Verleihung eines anderen Amtes oder Übertragung einer anderen Funktion
- § 9 NBesG - Weitergewährung der Besoldung bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand, bei Entlassung von politischen Beamtinnen und Beamten oder bei Abwahl von Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit
- § 10 NBesG - Besoldung bei mehreren Hauptämtern
- § 11 NBesG - Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung, Altersteilzeit und Beurlaubung zur Betreuung, Pflege oder Begleitung
- § 12 NBesG - Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit
- § 13 NBesG - Kürzung der Besoldung bei Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung
- § 14 NBesG - Verlust des Anspruchs auf Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst
- § 15 NBesG - Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung
- § 16 NBesG - Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung, Dienstkleidungszuschuss
- § 17 NBesG - Abtretung von Bezügen, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
- § 18 NBesG - Verjährung von Ansprüchen
- § 19 NBesG - Rückforderung von Bezügen
- § 20 NBesG - Aufwandsentschädigungen, sonstige Geldzuwendungen
- § 21 NBesG - Zahlungsweise
- §§ 22 - 33, Zweiter Teil - Besondere Vorschriften für einzelne Gruppen von Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern
- §§ 22 - 28, Erstes Kapitel - Beamtinnen und Beamte der Besoldungsordnungen A und B
- § 22 NBesG - Künftig wegfallende Ämter, Grundamtsbezeichnungen
- § 23 NBesG - Einstiegsämter
- § 24 NBesG - Stellenobergrenzen für Beförderungsämter
- § 25 NBesG - Erfahrungsstufen der Besoldungsordnung A, Erfahrungszeit
- § 26 NBesG - Nicht anerkennungsfähige Zeiten
- § 27 NBesG - Öffentlich-rechtliche Dienstherren, Hauptberuflichkeit
- § 28 NBesG - Beamtinnen und Beamte auf Zeit im kommunalen Bereich
- §§ 29 - 31, Zweites Kapitel - Beamtinnen und Beamte der Besoldungsordnung W
- § 29 NBesG - Leistungsbezüge
- § 30 NBesG - Vergaberahmen
- § 31 NBesG - Professorinnen und Professoren an der Polizeiakademie Niedersachsen
- §§ 32 - 33, Drittes Kapitel - Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
- § 32 NBesG - Obergrenzen für Beförderungsämter
- § 33 NBesG - Erfahrungsstufen der Besoldungsgruppen R 1 und R 2, Erfahrungszeit und nicht anerkennungsfähige Zeiten
- §§ 34 - 36a, Dritter Teil - Familienzuschlag und Familienergänzungszuschlag
- § 34 NBesG - Höhe des Familienzuschlags
- § 35 NBesG - Stufen des Familienzuschlags
- § 36 NBesG - Änderung des Familienzuschlags
- § 36a NBesG - Familienergänzungszuschlag
- §§ 37 - 55, Vierter Teil - Zulagen, Prämien, Vergütungen und Zuschläge
- § 37 NBesG - Amtszulage
- § 38 NBesG - Allgemeine Stellenzulage
- § 39 NBesG - Besondere Stellenzulage
- § 40 NBesG - Ausgleichszulage bei Wegfall von besonderen Stellenzulagen
- § 41 NBesG - Ausgleichszulage bei Dienstherrenwechsel
- § 42 NBesG - Ausgleichszulage für hauptberufliche Leiterinnen und Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen
- § 43 NBesG - Forschungs- und Lehrzulage
- § 44 NBesG - Zulage für die vorübergehende Wahrnehmung von Aufgaben eines höherwertigen Amtes
- § 45 NBesG - Zulage bei befristeter Übertragung herausgehobener Funktionen
- § 46 NBesG - Zulage für besondere Erschwernisse
- § 47 NBesG - Mehrarbeitsvergütung
- § 48 NBesG - Vergütung für zusätzliche Arbeit
- § 49 NBesG - Vergütung für die Teilnahme an Sitzungen kommunaler Gremien
- § 50 NBesG - Vergütung für Beamtinnen und Beamte im Vollstreckungsdienst
- § 51 NBesG - Zusätzliche Vergütung bei verlängerter Arbeitszeit im Feuerwehrdienst
- § 52 NBesG - Unterrichtsvergütung im Vorbereitungsdienst
- § 53 NBesG - Prämien und Zulagen für besondere Leistungen
- § 54 NBesG - Personalgewinnungszuschlag
- § 55 NBesG - Zuschlag beim Hinausschieben des Ruhestandes
- § 56, Fünfter Teil - Auslandsbesoldung
- § 56 NBesG - Auslandsbesoldung
- §§ 57 - 62, Sechster Teil - Anwärterbezüge
- § 57 NBesG - Grundsatz
- § 58 NBesG - Anwärtergrundbetrag
- § 59 NBesG - Anwärtersonderzuschlag
- § 60 NBesG - Herabsetzung der Anwärterbezüge und Wegfall des Anspruchs
- § 61 NBesG - Anwärterbesoldung nach Ablegung der den Vorbereitungsdienst abschließenden Prüfung
- § 62 NBesG - Anrechnung anderer Einkünfte
- §§ 63 - 64, Siebenter Teil - Jährliche Sonderzahlungen und vermögenswirksame Leistungen
- § 63 NBesG - Jährliche Sonderzahlungen
- § 63a NBesG - Sonderzahlung für das Jahr 2024
- § 64 NBesG - Vermögenswirksame Leistungen
- §§ 65 - 75, Achter Teil - Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 65 NBesG - Übergangsregelungen für Ausgleichszulagen
- § 66 NBesG - Übergangsregelung bei vor dem 1. Januar 2010 bewilligter Altersteilzeit
- § 67 NBesG - Übergangsregelung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung
- § 68 NBesG - Übergangsregelung für Beamtinnen und Beamte der Bundesbesoldungsordnung C
- § 69 NBesG - Überleitung der vor dem 29. Juli 2014 gewährten Leistungsbezüge
- § 70 NBesG - Überleitung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter in die Ämter und Funktionszusätze der Besoldungsordnungen A, B, W und R
- § 71 NBesG - Grundgehaltssätze für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsordnungen A und C sowie für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Besoldungsgruppen R 1 und R 2 in der Zeit vom 1. September 2011 bis zum 31. Dezember 2016
- § 72 NBesG - Zuordnung der vorhandenen Beamtinnen und Beamten der Besoldungsordnungen A und C sowie der vorhandenen Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Besoldungsgruppen R 1 und R 2 zu den Erfahrungsstufen und Ableistung der Erfahrungszeit
- § 73 NBesG - Anpassung der Erfahrungsstufen zum 1. Januar 2017
- § 73a NBesG - Anpassung der Erfahrungsstufen zum 1. Januar 2023
- § 74 NBesG - Übergangsregelung für Anwärterinnen und Anwärter in der Ausbildung zur Justizvollzugsfachwirtin oder zum Justizvollzugsfachwirt
- § 75 NBesG - Überleitung von Beamtinnen und Beamten in Ämtern der Besoldungsgruppe A 4
- Anlage 1 NBesG - Besoldungsordnung A
- Anlage 2 NBesG - Besoldungsordnung B
- Anlage 3 NBesG - Besoldungsordnung W
- Anlage 4 NBesG - Besoldungsordnung R
- Anlage 5 NBesG - Grundgehaltssätze der Besoldungsordnungen A, B, W und R
- Anlage 6 NBesG - Zusätze zu den Grundamtsbezeichnungen der Besoldungsordnung A für Landesbeamtinnen und Landesbeamte
- Anlage 7 NBesG - Familienzuschlag
- Anlage 8 NBesG - Höhe der Amtszulagen
- Anlage 9 NBesG - Allgemeine Stellenzulage
- Anlage 10 NBesG - Höhe der Allgemeinen Stellenzulage
- Anlage 11 NBesG - Besondere Stellenzulagen
- Anlage 12 NBesG - Höhe der besonderen Stellenzulagen
- Anlage 13 NBesG - Mehrarbeitsvergütung
- Anlage 14 NBesG - Auslandszuschlag
- Anlage 15 NBesG - Anwärtergrundbetrag
- Anlage 16 NBesG - Grundgehaltssätze für die Besoldungsgruppen C 1 bis C 4
- Anlage 17 NBesG - Höhe der Stellenzulagen und Zulagen
- Anlage 18 NBesG - Überleitungsübersicht
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