Verordnung des VBS über die Gebühren des Bundesamtes für Landestopografie (510.620.2)
INHALT
Verordnung des VBS über die Gebühren des Bundesamtes für Landestopografie (GebV-swisstopo)
- Verordnung des VBS über die Gebühren des Bundesamtes für Landestopografie (GebV-swisstopo)
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Gebührenbemessung
- Art. 3 Verzicht auf Gebührenerhebung
- Art. 4 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 5 Inkrafttreten
- Anhang ³
- Ansätze für die Berechnung der Gebühren
- 1 Gebühr für übermässige Nutzung
- 2 Gebühr nach Zeitaufwand
- 3 Pauschalgebühren für analoge Produkte
- 3.1 Analoge Karten und Atlanten
- 3.2 Andere Verlagsprodukte
- 3.3 Rabatte für analoge Produkte
- 4 Pauschalgebühren für besondere Dienste und Leistungen
- 4.1 Positionierungsdienst
- 4.2 Weitere Dienste
- 4.3 Software
- 5 Verfügungen
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