Satzung des Weltpostvereins 1 (0.783.51)
INHALT
Satzung des Weltpostvereins 1
- Satzung des Weltpostvereins 1
- Präambel ⁴
- Titel I: Grundlegende Bestimmungen
- 1. Kapitel: Allgemeines
- Art. 1 Wesen und Zweck des Vereins
- Art. 2 ¹¹ Begriffsbestimmungen
- Art. 3 ²⁴ Mitglieder des Vereins
- Art. 4 ²⁵ Bereich des Vereins
- Art. 5 ²⁶ Besondere Verbindungen
- Art. 6 ²⁹ Sitz des Vereins
- Art. 7 ³⁰ Amtssprache des Vereins
- Art. 8 ³¹ Währungseinheit
- Art. 9 ³² Engere Vereine. Besondere Vereinbarungen
- Art. 10 ³⁷ Beziehungen zur Organisation der Vereinten Nationen
- Art. 11 ³⁸ Beziehungen zu internationalen Organisationen
- 2. Kapitel: Beitritt zum oder Aufnahme in den Verein. Austritt aus dem Verein
- Art. 12 ³⁹ Beitritt zum oder Aufnahme in den Verein. Verfahren
- Art. 13 ⁴⁴ Austritt aus dem Verein. Verfahren
- 3. Kapitel: Organisation des Vereins
- Art. 14 ⁴⁶ Organe des Vereins
- Art. 15 ⁴⁷ Kongress
- Art. 16 ⁴⁸ Ausserordentliche Kongresse
- Art. 17 ⁴⁹ Verwaltungsrat
- Art. 18 ⁵⁰ Rat für Postbetrieb
- Art. 19 ⁵² Internationales Büro
- 4. Kapitel: Finanzen des Vereins
- Art. 20 ⁵³ Ausgaben des Vereins. Beiträge der Mitgliedsländer
- Titel II: Verträge des Vereins
- 1. Kapitel: Allgemeines
- Art. 21 ⁵⁷ Verträge des Vereins
- Art. 22 ⁷² Anwendung der Vereinsverträge auf Gebiete, deren internationale Beziehungen ein Mitgliedsland wahrnimmt
- Art. 23 ⁷³ Nationale Gesetzgebungen
- 2. Kapitel: Annahme und Kündigung der Verträge des Vereins
- Art. 24 ⁷⁴ Unterzeichnung, Beglaubigung, Ratifikation , Annahme, Genehmigung ⁷⁵ der Verträge des Vereins und Beitritt zu diesen Verträgen ⁷⁶
- Art. 25 ⁹⁰ Notifikation der Ratifikation, Annahme, Genehmigung ⁹¹ der Verträge des Vereins und Beitritt zu diesen Verträgen ⁹²
- Art. 26 ⁹³ Kündigung von Abkommen des Vereins ⁹⁴
- 3. Kapitel: Änderung der Verträge des Vereins
- Art. 27 ⁹⁷ Vorlage von Vorschlägen
- Art. 28 ¹⁰⁰ Abänderung der Satzung
- Art. 29 ¹⁰⁶ Abänderung der Allgemeinen Verfahrensordnung, des Vertrages und der Abkommen des Vereins ¹⁰⁷
- 4. Kapitel: Beilegung von Streitigkeiten
- Art. 30 ¹¹⁰ Schiedsgerichtsbarkeit
- Titel III: Schlussbestimmungen
- Art. 31 ¹¹³ Inkrafttreten und Geltungsdauer der Satzung
- Unterschriften
- Geltungsbereich am 7. Oktober 2022 ¹¹⁵
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