Kfz-EEV
INHALT
Verordnung über die Erfassung von Kfz-Energieverbrauchsdaten und ihre Übermittlung an die Europäische Kommission 1 (Kfz-EEV)
- Verordnung über die Erfassung von Kfz-Energieverbrauchsdaten und ihre Übermittlung an die Europäische Kommission1 (Kfz-Energieverbrauchsdaten-Erfassung-Verordnung - Kfz-EEV)
- Eingangsformel
- § 1 Anwendungsbereich
- Schlussformel
- § 2 Datenerhebung bei Gelegenheit der Hauptuntersuchung
- § 3 Datenübermittlung an die nationale Datenspeicherungsstelle, Energieverbrauchsdatei
- § 4 Datenübermittlung an die Europäische Umweltagentur und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
- § 5 Inkrafttreten
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